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Mitwirkungspflicht, was ist dran?

Verfasst: 20. Jul 2017, 10:26
von Mele
Hallo zusammen. Immer wieder hört man von Mitwirkungspflicht. Was bedeutet das für mich als Beamter genau? Normalerweise bewirbt sich ein Beamter freiwillig wenn man sich verändern oder verbessern möchte. Ich habe noch nie gehört, dass man dazu verpflichtet ist. In der Vergangenheit habe ich auch immer schön Bewerbungen geschrieben. Habe aber auch feststellen müssen, dass ich eigentlich gar keine Chance habe. Weder Behörde noch Bahnintern. Ich schreibe also nicht mehr und bekomme nur noch Drohungen. Bekomme Schuld, dass es bisher nirgends funktioniert hat...

Re: Mitwirkungspflicht, was ist dran?

Verfasst: 20. Jul 2017, 18:49
von bahnbiajotta
Ich bin gerade in derselben Situation.

Google mal unter Urteile Bewerbungspflicht von Beamten.Oder Schau auf die Prot-in.de Seite.
Dort sind sehr interessante Urteile .


Lerne den Satz, wenn es um deine Bewerbungen geht: Das ist meine persönliche Angelegenheit und geht sie nichts an.Ich kenne meine Pflichten.
Lehne dich entspannt zurück und warte auf Angebote der Bahn.

Re: Mitwirkungspflicht, was ist dran?

Verfasst: 21. Jul 2017, 07:49
von watschenmann
Hallo,
ich stehe auf dem Standpunkt:
Die Bahn hat uns damals als Beamte eingestellt mit der Zusage, dass wir unser Berufsleben auch dort beenden werden!

Was kann ich dafür, wenn die Bahn in ein "privatrechtliches Unternehmen" umgewandelt wird und der DB-Beamte zur Person "Non Grata" wird.
Das kann doch nicht unser Problem sein.

Ich habe das Bewerben auch aufgegeben, da unnötige Arbeit. Man steckt Zeit und Geld in seine Bewerbungsmappen und kann sie am Besten gleich ohne Umweg ins Altpapier geben.

Schönen Tag
vom
Watschenmann

Re: Mitwirkungspflicht, was ist dran?

Verfasst: 21. Jul 2017, 21:16
von Ruheständler
watschenmann hat geschrieben: 21. Jul 2017, 07:49 Hallo,
ich stehe auf dem Standpunkt:
Die Bahn hat uns damals als Beamte eingestellt mit der Zusage, dass wir unser Berufsleben auch dort beenden werden!
Was kann ich dafür, wenn die Bahn in ein "privatrechtliches Unternehmen" umgewandelt wird
passt zwar nicht ganz zum Thema,ich habe mir damals gesagt als ich zur Bundeswehr gegangen bin,,ich bin verteidigungsbereit aber was kann ich dafür das uns keiner angreift,,Sorry aber damals waren natürlich noch anderen politische Zeiten,und von einer wirklichen Bedrohung konnte man nicht ausgehen,um zum Thema zu kommen der Dienstherr erwartet von seine Beamten in vielen Belangen eine Mitwirkung ( als Pflicht gesehen ) um den vielfältigen Aufgaben nachzukommen,soweit klar, aber ebenso ist der Dienstherr zur Fürsorge seines Beamten verpflichtet,damit er seinen Aufgaben gerecht nachkommen kann.
Gruß vom Ruheständler

Re: Mitwirkungspflicht, was ist dran?

Verfasst: 23. Jul 2017, 12:01
von echterBAHNER
Mitwirkung sprich: du gehst zu Gesprächen zu denen du geladen wirst. Du besuchst Seminare welche dir vorgegeben werden ( auf den genehmigten Urlaub achten). Du erscheint bei JS u
m deine Anwesenheit zu erklären ( bei uns einen Vordruck ausfüllen). Das war es. Kein Beamter ist verpflichtet auch nur eine einzige Bewerbung abzugeben.


Übrigens sucht das BEV gerade Leute bis A8 und möglichst jung. Mit 50 super chancen, das ist dort jung

Re: Mitwirkungspflicht, was ist dran?

Verfasst: 29. Jul 2017, 19:35
von Justy
echterBAHNER hat geschrieben: 23. Jul 2017, 12:01
Übrigens sucht das BEV gerade Leute bis A8
Wo sucht das BEV und für welche Aufgaben? Ich kenne jemanden beim BEV der mich informiert sobald es was gibt. Auf Nachfrage vor 2 Tagen war die Antwort das es nichts gibt.

Re: Mitwirkungspflicht, was ist dran?

Verfasst: 30. Jul 2017, 08:21
von watschenmann

Wo sucht das BEV und für welche Aufgaben?
Das BEV sucht hauptsächlich Leute für die KVB, da diese wieder in Arbeit ertrinkt.
Ausgeschrieben ist zurzeit im Stellenmarkt eine A7 Stelle, aber als A8 hast du keine Chance darauf.
Wenn man unbedingt zur KVB möchte, wird dies wahrscheinlich mit einer Abordnung passieren - dann wird erst mal geschaut wie du dich anstellst und ob du den Anforderungen gewachsen bist.
Dann wird man auf dich zukommen und fragen, ob du wechseln möchtest.

Wenn du in der Nähe deiner Dienststelle wohnst, kann man sich das überlegen - aber bei weiteren Anreisen (wenn du kein Auto hast und keine DB-Züge fahren, hast du automatisch Einbussen, da die meisten Vorteile, die du hier bei der DB hast nicht greifen weil sie wegfallen.

Gruß Watschenmann

Re: Mitwirkungspflicht, was ist dran?

Verfasst: 31. Jul 2017, 20:47
von echterBAHNER
Das BEV sucht nicht für die KVB, zumindest im Norden suchen sie für sich selber. Ist noch nicht ausgeschrieben, ich weiß dass intern. Also falls jemand z.b in Hannover was sucht......