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Versetzung

Verfasst: 20. Jun 2017, 11:50
von Panama91
Hallo ich habe mal eine Frage und zwar habe ich mich im März von meinem Ehegatten getrennt.

Nun stehe ich kurz vor der Versetzung. Zähle ich nun noch als verheiratet für die Versetzung oder nicht? Stichtag war der 01.06. und die Versetzung würde zum 01.09. durchgeführt werden.

Mein Ehemann ist bei der Bundeswehr und teilte mir vor zwei Wochen mit, dass er es bei seiner Besoldungsstelle gemeldet hat und der Familienzuschlag wieder zurückgezahlt werden muss. Was ich aber bis jetzt gelesen hab ist dies ja so nicht richtig, da man ja bis zur Scheidung den Familienzuschlag erhält.

Zähle ich nun auch bis zur Scheidung für die Versetzung als verheiratet?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Re: Versetzung

Verfasst: 20. Jun 2017, 13:04
von GFunkt
Der Anspruch auf den ehegattenbezogenen Familienzuschlag ist nur vom Bestehen einer rechtsgültigen Ehe abhängig, nicht aber davon, ob die Eheleute zusammenleben oder nicht.
Den Zusammenhang mit einer Versetzung, verstehe ich nicht.

Re: Versetzung

Verfasst: 20. Jun 2017, 13:11
von Panama91
Bei der Versetzung wird ja eine Rangliste erstellt nach Sozialpunkten. Zähl ich somit als dauernd getrennt lebender als verheiratet und bin vor allen ledigen oder werde ich mit den ledigen gleichgestellt?

Re: Versetzung

Verfasst: 20. Jun 2017, 18:33
von Baumschubser
Ich würde die Antwort auf die Frage ein klein wenig davon abhängig machen, ob du versetzt werden möchtest oder nicht. Je nachdem würde ich in die eine oder andere Richtung quengeln. Genau genommen zählt der Ehemann beim Punkteranking nicht mehr mit. Es zählt nur die tatsächliche Partnerschaft bzw. das zusammen leben. Ist zumindest meine Meinung. Denn man kann ja aus verschiedenen Gründen verheiratet bleiben, weil dann vieles auch in Hinsicht auf die Kinder einfacher ist. Manche können sich eine Scheidung auch über einen längeren Zeitraum finanziell nicht leisten, also lebt man nur getrennt.

Re: Versetzung

Verfasst: 21. Jun 2017, 07:51
von Panama91
Ich möchte versetzt werden.

Sehe ich eigentlich genauso, dass der Ehemann dann nicht mehr zählt, aber was mich eben stutzig macht, ist dass man den Familienzuschlag trotzdem bis zur Scheidung erhält.

Re: Versetzung

Verfasst: 21. Jun 2017, 17:17
von Baumschubser
Ja natürlich erhält man den weiter. Der wird sogar nach der Scheidung weiter gezahlt, wenn man Ehegattenunterhalt leistet.