Trennungsgeldanspruch ?
Verfasst: 8. Apr 2017, 11:31
Hallo Kollegen ,
Ich bin Bundesbeamter und zur Zeit im Rahmen des 26 monatigen Aufstiegs in den gD an einem anderen Dienstort abgeordnet.
Ich beabsichtige nächsten Monat für die Zeit des Aufstieges zum Dienstort zu ziehen und dort meinen Erstwohnsitz anzumelden. Mein jetziger Wohnort soll Zweitwohnsitz werden.
Jetzt sei dazu gesagt , dass ich meine jetzige Wohnung für die Zeit des Aufstieges untervermieten werde , sodass ich zwar Hauptmieter bleibe , jedoch für die Zeit der Abordnung die Wohnung nicht aufsuchen werde. Steht mir trotz dieser Konstellation Trennungsgeld zu, da ich ja mein Zweitwohnsitz behalte ? Oder entfällt mein Trennungsgeldanspruch mit Unzug zum Dienstort ?
Falls , der Anspruch auf Trennungsgeld entfällt , besteht dann die Möglichkeit einer Zusage der Unzugskostenvergütung?
Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen !
Ich bin Bundesbeamter und zur Zeit im Rahmen des 26 monatigen Aufstiegs in den gD an einem anderen Dienstort abgeordnet.
Ich beabsichtige nächsten Monat für die Zeit des Aufstieges zum Dienstort zu ziehen und dort meinen Erstwohnsitz anzumelden. Mein jetziger Wohnort soll Zweitwohnsitz werden.
Jetzt sei dazu gesagt , dass ich meine jetzige Wohnung für die Zeit des Aufstieges untervermieten werde , sodass ich zwar Hauptmieter bleibe , jedoch für die Zeit der Abordnung die Wohnung nicht aufsuchen werde. Steht mir trotz dieser Konstellation Trennungsgeld zu, da ich ja mein Zweitwohnsitz behalte ? Oder entfällt mein Trennungsgeldanspruch mit Unzug zum Dienstort ?
Falls , der Anspruch auf Trennungsgeld entfällt , besteht dann die Möglichkeit einer Zusage der Unzugskostenvergütung?
Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen !