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DDU Verfahren und Urlaub

Verfasst: 2. Apr 2017, 12:50
von Elfe
Habe bereits vor ca 5 Wochen die Ankündigung der Versetzung in den Ruhestand erhalten und muss mich auch nicht mehr krankschreiben lassen. Wenn ich nun evtl. kurzfristig in den Urlaub fahren möchte, wie soll ich mich da verhalten? Ich habe letztens Jahr während ich krankgeschrieben war mal bei HR und der Krankenkassen telefonisch und schriftlich angefragt ob ich in Urlaub fahren könnte wenn mein Arzt das Befürwortet. Das Ergebnis war, dass ich keine eindeutige Antwort erhalten habe. HR sagte das müsse die Krankenkasse entscheiden, Krankenkassen sagte das müsse die Personalstelle entscheiden. Wie sieht es jetzt aus? Hat jemand von euch Erfahrungen?

Re: DDU Verfahren und Urlaub

Verfasst: 2. Apr 2017, 17:31
von Torquemada
Das wurde hier schon sehr oft gefragt und immer gleich (korrekt) beantwortet.

1. Deine Krankenkasse hat damit gar nichts zu tun.

2. Dass HR bei der Hotline so seltsam ist, glaube ich nicht. Solche Fragen werden mit Ticket seriös beantwortet.

3. Es empfielt sich, HR per Mail mitzuteilen, dass man von da bis da nicht erreichbar ist

4. Bis zum Ende krankschreiben lassen ist immer die bessere Alternative, egal was die schreiben

Re: DDU Verfahren und Urlaub

Verfasst: 12. Apr 2017, 08:01
von Deddi
Ich würde an deiner Stelle zunächst mal
prüfen lassen, ob dieses DDU- Verfahren
überhaupt rechtens ist, Du tatsächlich
Dienstunfähig bist, oder der AG dich lediglich
zwecks Abwicklung, auf diese Schiene bringen möchte!?