Seite 1 von 1

Betriebliche Eingliederungsmanagement

Verfasst: 12. Mär 2017, 23:55
von Wachtel1
Hallo,
ich bin seit 1999 in der JVA und 49. Ich hatte vor 5 Monaten während dem Dienst einen Nervenzusammenbruch. Seit dem bin ich Krank. Hausarzt, RAW und Psychotherapeut sind involviert. Natürlich kam die Auffordung wegen einer Untersuchung beim Amtsarzt. Zeitgleich wurde mir das Angebot für das Betriebliche Eingliederungsmanagement gemacht. Dies habe ich abgelehnt, da feststand, das ich zum A-Arzt muss und ich im Krankenstand bin.
Meine Frage kann mein Dienstherr mir einen Strick daraus drehen? Eine Ankündigung für ein DU-Verfahren habe ich auch bekommen, wurde aber über meinem Anwalt beantwortet. Die Aussage vom A-Arzt ist eindeutig, keine Dienstunfähigkeit, neue Vorstellung in 5 Monaten. Dannach wird entschieden wie es weiter geht. Es ist traurig das es so weit im Vollzug kommen muß. Ich habe schon Leistungszulage erhalten, eine Urkunde wegen 2 Fluchtversuchen erhalten, da ich dies verhindert habe. 2008 habe ich einen RAW wegen meiner Frau ihrem Zeitarbeitvertrag eingeschaltet, die in der Zahlstelle beschäftigt. Seit dem geht es beruflich nur Berg ab. Mobbing, Sanktionen über den Dienstplan, Fort-und Weiterbildungen abgelehnt. Stress und Schlafstörungen sind an der Tagesordnung.

Re: Betriebliche Eingliederungsmanagement

Verfasst: 13. Mär 2017, 18:41
von wolfi049
Nach 5 Monaten kam die Aufforderung zur Untersuchung beim Amtsarzt???

Re: Betriebliche Eingliederungsmanagement

Verfasst: 13. Mär 2017, 22:55
von Dienstunfall_L
Hallo Wachtel1,

nein, aus der Ablehnung am BEM teilzunehmen, kann dir kein "Strick gedreht" werden.

Wenn man den Fragebogen zurückschickt, scheint aber - für die Zukunft und andere User mit dieser Frage - der Weg besser, dass die Bereitschaft explizit erklärt wird, wenn das Ende der AU absehbar ist. Man sollte auch alle Optionen ankreuzen oder dazuschreiben, wer am Gespräch teilnehmen soll (Personalvertretung, Frauenbeauftragte, SchwBV, Vertrauensperson, ...), ins "Boot holen", wer möglich ist und unterstützend wirken könnte.

Bei der BEM können durchaus entlastende Maßnahmen besprochen und vereinbart werden.
Einer BEM würde ich immer zustimmen - und darauf hinweisen: Näheres vereinbaren wir, wenn die Gesundheit es erlaubt.

LG

Re: Betriebliche Eingliederungsmanagement

Verfasst: 14. Mär 2017, 07:02
von Ossikind
wolfi049 hat geschrieben: 13. Mär 2017, 18:41 Nach 5 Monaten kam die Aufforderung zur Untersuchung beim Amtsarzt???
Ja warum nicht, erst nach 5 Jahren ????