freie Heilfürsorge Psychotherapie
Verfasst: 27. Nov 2016, 19:41
Hallo
Ich habe hier mal eine ganz allgemeine Frage zur freien Heilfürsorge.
Auszug aus der
Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei
(Polizei-Heilfürsorgeverordnung - FHVOPol)
§ 2
Umfang der freien Heilfürsorge
Der Anspruch auf freie Heilfürsorge umfasst die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit notwendige und angemessene
1. vorbeugende Gesundheitsfürsorge,
2. ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie im Krankheitsfall,
Kann ein PVB (NRW) der seit einigen Monaten krank geschrieben und in psychiatrischer Behandlung ist, auf Anraten des behandelnden Arztes, eine Psychotherapie machen und diese ganz normal über die freie Heilfürsorge abrechnen lassen?
Laut o.g. Abs.2 ist dem so, meine Frage zielt mehr darauf ab, ob man den PäD vorher über eine beabsichtigte Therapie in Kenntnis setzen muss, bzw. wenn man das nicht macht, ob es dann möglicherweise zu Schwierigkeiten bei der Kostenabrechnung kommen könnte?
LG
Ich habe hier mal eine ganz allgemeine Frage zur freien Heilfürsorge.
Auszug aus der
Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei
(Polizei-Heilfürsorgeverordnung - FHVOPol)
§ 2
Umfang der freien Heilfürsorge
Der Anspruch auf freie Heilfürsorge umfasst die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit notwendige und angemessene
1. vorbeugende Gesundheitsfürsorge,
2. ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie im Krankheitsfall,
Kann ein PVB (NRW) der seit einigen Monaten krank geschrieben und in psychiatrischer Behandlung ist, auf Anraten des behandelnden Arztes, eine Psychotherapie machen und diese ganz normal über die freie Heilfürsorge abrechnen lassen?
Laut o.g. Abs.2 ist dem so, meine Frage zielt mehr darauf ab, ob man den PäD vorher über eine beabsichtigte Therapie in Kenntnis setzen muss, bzw. wenn man das nicht macht, ob es dann möglicherweise zu Schwierigkeiten bei der Kostenabrechnung kommen könnte?
LG