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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 9. Mär 2017, 23:28
von Fragero
Hierzu finde ich einfach im netz keinerlei Ausage !?
Schönen Abend allen

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Mär 2017, 17:57
von Holzkohl
Falls es jemanden interessiert:
Bundesrat Drucksache 58/17 (Beschluss) 10.03.17

Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts

Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10.März 2017 beschlossen,
gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen
zu erheben.

Sieht so aus als wäre die Sache einen guten Schritt weiter.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Mär 2017, 19:28
von Telekommi
Jau, habs auch gerade gesehen.

Hat da jemand was falsch verstanden?
Zitat: "Dazu sollen die Beamtinnen und Beamten im Rahmen eines "engagierten Ruhestandes" für mindestens zwölf Monate eine Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst ableisten oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, um im Anschluss abschlagsfrei in Pension gehen zu können."
Im Anschluss? Ruhegehaltsfähig?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Mär 2017, 22:09
von Manitu
Telekommi hat geschrieben: 10. Mär 2017, 19:28 Jau, habs auch gerade gesehen.

Hat da jemand was falsch verstanden?
Zitat: "Dazu sollen die Beamtinnen und Beamten im Rahmen eines "engagierten Ruhestandes" für mindestens zwölf Monate eine Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst ableisten oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, um im Anschluss abschlagsfrei in Pension gehen zu können."
Im Anschluss? Ruhegehaltsfähig?
Ich denke auch. Aber wichtig ist ja, dass die Formulierung im Gesetzestext korrekt ist. Und das ist sie ja.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 11. Mär 2017, 09:58
von Holzkohl
Die Tätigkeit soll innerhalb der folgenden drei Jahre abgeleistet werden. Geschieht dies nicht muss man den Abschlag nach den drei Jahren in Kauf nehmen. Liegt offensichtlicher Missbrauch vor kann die Zurruhesetzung zurück genommen werden. Und ruhegehaltsfähig wird die Tätigkeit wohl nicht sein, oder wo habt Ihr das gelesen?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 12. Mär 2017, 09:11
von Telekommi
Holzkohl hat geschrieben: 11. Mär 2017, 09:58 Die Tätigkeit soll innerhalb der folgenden drei Jahre abgeleistet werden. Geschieht dies nicht muss man den Abschlag nach den drei Jahren in Kauf nehmen. Liegt offensichtlicher Missbrauch vor kann die Zurruhesetzung zurück genommen werden.
Ja, das ist mittlerweile hinreichend bekannt......
Holzkohl hat geschrieben: 11. Mär 2017, 09:58 Und ruhegehaltsfähig wird die Tätigkeit wohl nicht sein, oder wo habt Ihr das gelesen?
steht unter dem Punkt "Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt 28"
Kann ja auch nicht sein. Man kann ja nicht ein Jahr BFD machen und gleichzeitig arbeiten gehen, bzw. 1000 Sozialstunden neben dem Full-Time-Job leisten.

Jetzt kommt wohl dann das Gezetere mit 1.Lesung, 2.Lesung usw. im Bundestag.
Vielleicht ändern die dann noch was, z.B. zu meinen Gunsten ;) . Könnte ja sein, dass jemand auf die Idee kommt die Verpflichtung fallen zu lassen, wenn man die 3 Jahre in denen man dies erbringen muss, länger gearbeitet hat, also 58 und Älter ist. Würde mir zu Gute kommen :D

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 12. Mär 2017, 12:36
von zeerookah
@Telekommi
Wenn du schon 58 bist, warum bist du dann nicht schon vor 3 Monaten zu der alten Regelung in Vorruhestand gegangen?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 12. Mär 2017, 12:57
von Torquemada
Diese Sozialstunden werden wahrscheinlich über eine gefakte Sonderstelle abgewickelt. Entlohnung 450 Öre im Monat.
Jede normale Schule mit Ganztagsbetreuung freut sich über stundenweise Einsätze von älteren Leuten, die was basteln können.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 12. Mär 2017, 22:53
von Telekommi
zeerookah hat geschrieben: 12. Mär 2017, 12:36 @Telekommi
Wenn du schon 58 bist, warum bist du dann nicht schon vor 3 Monaten zu der alten Regelung in Vorruhestand gegangen?
Das ist eine etwas unerfreuliche Geschichte.
Ergebnis: ich wurde mit zwei Jahren Verspätung 2015 befördert und muss deswegen bis 2017 gehen wegen Ruhegehaltsfähigkeit.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 12. Mär 2017, 23:45
von Fragero
Fragero hat geschrieben: 9. Mär 2017, 23:25
Telekomklausi hat geschrieben: 17. Feb 2017, 11:04 Das gilt aber nicht für den Versorgungsabschlag von max 10,8 % bei DDU, oder?
Ja, das würde mich doch auch sehr interessieren, ob der
Versorgungsabschlag von 10,8 Prozent auch mit Rentenansprüchen "aufgefüllt" wereden kann ??
Vielen Dank !

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 13. Mär 2017, 13:38
von willio
Ich hätte da auch einmal eine Frage dazu, ich habe in 2015 meinen A9 bekommen und ich wäre bis 2020 56 und würde dann auch noch in die neu Regelung bis 2020 reinfallen.
Bis wann müsste ich denn jetzt einen A9Z vorher haben, damit der "Z" noch Ruhegehaltsfähig wäre? des weiteren hätte ich noch eine Frage, muss man jetzt für die neue regelung nur den Antrag auf Vorruhestand bis Ende 2020 gestellt haben oder muss man tatsächlich auch noch in 2020 in den Vorruhestand gehen? Hintergrund meiner Frage, ich hätte in 2020 erst 39 Jahre (werde im Mai 2020 56 Jahre alt), habe aber noch 1500 Stunden auf meinem Langzeitkonto, würden die dann noch angerechnet?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 13. Mär 2017, 19:59
von Telekommi
Hallo Willio,

bei der A9Z müsstest Du wie normal die Planstellenzuweisung mit Wirkung zum 01.01.2019 bekommen für den Fall, dass es so gehandhabt wird wie im letzten Jahr. Du hättest den Posten dann ruhegehaltsfähig nach zwei Jahren, d.h. zum 31.12.2020. Planstellenzuweisung bedeutet, die Urkunde müssten Du spätestens im März 2019 bekommen, da 3 Monate rückwirkende Einweisung in die Planstelle möglich ist.
Der Ruhestand muss zwingend spätestens zum 01.01.2021 beginnen (letzter AT 31.12.2020), nicht der Antrag gestellt sein. Da Du aber im Mai 56 wirst könnte es ein Vabanquespiel werden, da es in 2016 ursprünglich so war, dass im 2. HJ nur die gehen durften, die dann auch erst 55 werden, die anderen mussten im 1. HJ gehen. Wurde später wieder revidiert, aber wie gesagt, kann auch ins Auge gehen.

Erst 39 Jahre? Das ist aber nun wirklich jammern auf hohem Niveau. Die meisten haben dies mit 56 Jahren nicht.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 13. Mär 2017, 23:12
von Dienstunfall_L
Telekommi hat geschrieben: 13. Mär 2017, 19:59 Erst 39 Jahre? Das ist aber nun wirklich jammern auf hohem Niveau. Die meisten haben dies mit 56 Jahren nicht.
Danke für deine Erklärung davor.

Jammern habe ich keines vernommen.
Für mich waren es naheliegende Fragen, die sich stellen, wenn derartige Regelungen angeboten werden.
Da schaut jeder Betroffene, wie es passt (und ob für ihn anwendbar).

LG

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 13. Mär 2017, 23:13
von Dienstunfall_L
Sorry, Doppelpost, bitte löschen. Danke.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 14. Mär 2017, 08:16
von Telekommi
Dienstunfall_L hat geschrieben: 13. Mär 2017, 23:12
Jammern habe ich keines vernommen.
Für mich waren es naheliegende Fragen, die sich stellen, wenn derartige Regelungen angeboten werden.
Da schaut jeder Betroffene, wie es passt (und ob für ihn anwendbar).

LG
War ja auch nicht böse gemeint. Hätte vielleicht ein Smiley dahinter setzen sollen.

Aber mit 56 Jahren "nur" 39 Jahre zu haben, wo man schon mit 40 Jahren am Anschlag ist, da fehlt ja nicht mehr so viel ;)
Natürlich muss da jeder sehen, wie es bei ihm passt. Jeder Normalverdiener muss glaube ich rechnen ob er mit einem Drittel weniger Kohle auskommt.