Ruhestand für Beamte ab 2017

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BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Horst aus OL hat geschrieben: 14. Okt 2017, 22:30 Seid froh,dass ihr nicht bei der Bahn seid.

Hallo Horst,
die Beamten bei der Telekom befinden sich (noch) in der Wohlfühlzone und hacken lieber auf den anderen rum - hier tummeln sich einige aus der Personalbereich rum (Beispiel dibedupp) die auch mal gerne die Fragesteller im Nebel stochern lassen - tun so, als haben sie Ahnung, sind aber nicht in der Lage, ein Gesetz mal richtig zu lesen. Und wenn dann eine Vorgabe der Sozialstunden oder des Bundesfreiwilligendienst erbracht werden muss, jammern sie was das Zeug hält - aber Hauptsache, man hat mal wieder andere zurecht gewiesen und findet das Verhalten des Dienstherrn in Ordnung...

hier sind einige User, die auf der Linie des Dienstherrn sind und das auch offen kommunizieren...anbei mal eine Auswahl von Kommentaren aus den letzten Tagen, wenn man/frau mal die Machenschaften des Dienstherrn anspricht:
Metro:
- Mir hat vor einiger Zeit ein höherrangiger T-Kollege erklärt, dass keine andere Zielerreichung vom Unternehmen so vehement eingefordert wird wie das Erreichen der Personalabbau-Ziele. Glaube allerdings nicht, dass es die von dir beschriebenen Machenschaften gibt. Denke eher, dass sowas im Rahmen des "unternehmerischen Handelns" eben in Kauf genommen wird.
Siggi09:
- Wer kann, kann den Druck auch zurück geben und die Kosten für doppelte Haushaltsführung, etc. immer schön in Ansatz bringen und überall hingehen.
- Und natürlich kann man den Druck zurück geben, wenn man ungebunden ist und kein Problem damit hat sich versetzen zu lassen. Bundesbeamte haben dem bundesweiten Einsatz übrigens freiwillig zugestimmt.
- Der Druck lastet auf den Vorgesetzten, die Personalabbauziele erreichen müssen...
- Ansonsten: Eine Aktiengesellschaft ist kein Sozialamt. Das muss einem nicht gefallen, ist aber so. Face it! Die "Sonderbehandlung", die Du von einem Unternehmen erwartest, bekommst Du nicht mal als Mitarbeiter der Kirchen und Gewerkschaften. Willkommen in der brutalen Realität.

Andere Meinung werden "abgebügelt" und das Vorgehen der T wird dann als normal hingestellt - nach dem Motto: Wem es nicht passt, der soll gefälligst den Mund halten, die T ist ja kein Sozialamt...
Pass nur auf, dass bei Dir kein Shitstorm entsteht und Du jetzt (auch) von den Telekomiker missachtest und ignoriert wirst...
telekomikerin60
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von telekomikerin60 »

unglaublich, mit wieviel Energie hier geschrieben wird.
In meinem Team könnten 6 Leute in den ER gehen, es hat aber keiner Lust auf das "Engagement".
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

telekomikerin60 hat geschrieben: 15. Okt 2017, 12:33 In meinem Team könnten 6 Leute in den ER gehen, es hat aber keiner Lust auf das "Engagement".
Lust ist ja relativ, manchmal kommt der Appetit ja auch erst beim Essen. Werden die 6 Kollegen denn "in den sauren Apfel beißen" oder werden sie bleiben?
telekomikerin60
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von telekomikerin60 »

meine Kollegen und /innen können es sich nicht vorstellen im sozialen Bereich ihr Engagement nachzuweisen, Dies muss einem auch gegeben sein. Es würden ohne ER aber alle gehen. Eine andere hat sich jetzt für die ATZ im Blockmodell entschieden.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

telekomikerin60 hat geschrieben: 15. Okt 2017, 15:14 Es würden ohne ER aber alle gehen. Eine andere hat sich jetzt für die ATZ im Blockmodell entschieden.
Mal sehen was ab 2021 passiert, wenn der "Erfolg" aus bleibt und weit mehr Beamte geblieben sind, als die Telekom sich davon versprochen hat.

@Horst: Was ist denn bei der Bahn los?
BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Yogini hat geschrieben: 15. Okt 2017, 16:13 Hallo zusammen,
mich würde interessieren wo man die genauen Bedingungen des ER nachlesen kann wenn man nicht ins Visap kommt. Und wie und wem man nachweisen muss, dass man nicht auf über 450€ kommt (nehme mal an damit ist Brutto) gemeint) und wie die 1000 Stunden nachgewiesen werden sollen.
Wenn man ab morgen schon eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben würde, würde das mit angerechnet oder ab welchem Zeitpunkt?

VG
Hallo Yogini,
die 450 € bzw. die 14 x 450 € pro Jahr musst Du erst nachweisen, wenn Du im Vorruhestand bist - das mal vorweg - diese Stunden werden ja in der Regel im sogenannten 450 €-Job erbracht und das ist die Bruttosumme - den Nachweis erbringst Du mit Lohnabrechnungen bzw. Kontoauszügen...
Dein zuständiger Personalbereich (im Ruhestand ist das BAnst PT = Bundesamt für Post und Telekommunikation für Dich als ehemalige Beamtin der T zuständig) wird dich dann auffordern die Unterlagen einzureichen.

Zu Informationen würde ich deinen Ansprechpartner im Pers.-Bereich oder mal den zuständigen Betriebsrat ansprechen - wenn Du aktuell beschäftigungslos bis, wird das der BR von CSM sein, der auch in den vergangenen Jahren die Beschäftigungslosen vertritt - Herr N. und Frau Str. sollen das meines Wissens immer noch sein - ob die Dir wirklich bei Problem weiterhelfen, wage ich aber mal zu bezweifeln...

Die Sozialstunden werden auf vorgedruckten Formularen nachgewiesen, die Du dann von deinem zuständigen Personalbereich bekommst...Du kannst aber mit Sicherheit auch eine Bescheinigung von deinem Träger anfordern, was auch als Nachweis ausreicht.

Erst mit Eintritt in den ER zählen die Sozialstunden - Du kannst mit Sicherheit vorher aber auch schon ehrenamtlich arbeiten, wenn Du das magst - aber diese Stunden werden vorher nicht angerechnet.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Bruddler hat geschrieben: 15. Okt 2017, 18:42 Aber die MilchFuzzirechnung sieht garantiert problemloses vor.
Nicht ärgern lassen. Ein inzwischen größerer Kreis hat hier den User BilanzFuzzi inzwischen auf die Ignore-Liste gesetzt und das macht das Forum gleich übersichtlicher. Kann ich also nur empfehlen!
BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Bruddler hat geschrieben: 15. Okt 2017, 16:04 Mein liebes Fuzzi, vielleicht hilft einfach mal etwas weiter denken, als nur zwischen 12 und Mittag und bevor die Finger rasseln?
Du kapierst es vermutlich nicht, aber ich helfe dir gerne: einfach mal daran denken, dass der Tag für einen ERler auch nur 24 h hat und dieser mindestens 55 ist?
Wer in den engagierten Dingsbums gehen will, um mehr zu arbeiten als zuvor soll dies machen: BUFDI, Ehrenamt oder Pflege für umme plus eventuell Nebenjob, damit man gut über die Runden kommt.
Manche denken auch daran, dass man den Nebenjob eher oder nur als jüngerer ERler machen kann und sich die erreichten Versorgungsprozente von vielleicht 65% nicht mehr erhöhen werden.
34 - 21 = 13 ergibt ca. 460 pro Monat Mindestlohn ohne RV oder Zuwachs bei den %ten.
Fehlende 35 % von 3000 sind mehr als das Doppelte.
Mit der Adoption eines/r 17jährigen hätte man DEIN Gesetz (so vehement, wie du das hier verteidigst und empfiehlst, warst du bestimmt an diesem bullshit beteiligt) erfüllt und sogar mehr Zeit für den Nebenjob oder nicht?
Und "Cash in the täsch is the name of the game" ist ein Zitat und kommt bzw. lernt man von einem Versager aus der Obermänner-Kaste.
https://www.youtube.com/watch?v=1mCGkUmyd2c

Du wirst es kaum glauben, aber Pflege Haustier ist übrigens gar nicht so abwegig:
Sonderurlaub: Italienerin bekommt frei, weil ihr Hund krank ist – Quelle: http://www.ksta.de/28577634 ©2017
Das hättet ihr bei eurem Gesetz gleich berücksichtigen können!

Der Gedanke an eine Adoption, damit man um die Sozialstunden bzw. den Bundesfreiwilligendienst kommt, ist sowas von Schwachsinn - Herr schmeiß Hirn vom Himmel....!!!
Das habe ich ja noch nie gehört...wie kann ich denn im Ernst daran denken, an eine Adoption eines/r zu denken - was ist das denn für eine Einstellung und was soll dieser Schwachsinn eigentlich. Das zeigt aber wieder, wie hier versucht wird, um den Ausgleichsbetrag zu erhalten. Und na klar, dann erkläre ich bei der Adoption, dass ich mal einfach ein Adoptivkind brauche, wenn ich in den ER gehen will
Vor allen Dingen kann ein solcher Missbrauch, wenn er denn nachgewiesen wird, dazu führen, dass nicht nur ab dem 4. Jahr der Ausgleichsbeitrag wegfällt, sondern schon von Beginn an !

Der Bundesfreiwilligendienst ist übrigens von der Entlohnung begrenzt und ist wesentlich unter dem Betrag von 450 € für den Nebenjob innerhalb eines Mini-Jobs...

Doch ich glaube Dir, Du pflegst ein Haustier und das Haustier hat Pflegegrad 3 - dann hast Du aber Pflegegrad 5 mit einer erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz...

Aber wie sagt ich schon, wenn ein Telekomiker die gesetzliche Regelung nicht versteht oder sie umgehen will, kommen hier die merkwürdigsten und abstrusen Vorschläge wie Adoption und Pflege eines Tieres auf - ist zwar eigentlich Betrug, ab was kümmert mich das Geschwätz von Gestern...!!!
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

@Bruddler

Allerwärmste Empfehlung: Das Fuzzi-Wesen (und all seine multiplen Persönlichkeiten wie "Rechtlerin", "Buchhalter", "Kater-Mikesch" und wie sie alle heißen) konsequent auf die Ignorierliste setzen - und schon ist das Forum wieder ein friedlicher Ort, an dem es um Erfahrungsaustausch geht und man einander auch im Falle unterschiedlicher Ansichten wohlwollend und respektvoll begegnet...
BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Bruddler hat geschrieben: 15. Okt 2017, 19:16 34 stehen für bisherige/aktuelle WAZ (Wochenarbeitszeit), die auch bei 38 o. ä. liegen kann.
21 sind für BUFDI (liegt bei mindestens 20,5 h pro Woche) oder Ehrenamt: wenn man entsprechendes findet, machen kann und es anerkannt wird, wäre man damit nach 1 Jahr fertig.
Wenn es so nicht anerkannt wird (nur Fuzzi sieht da keine Probleme), hat man noch 2 Jahre Luft für Alternativen: anderer BUFDI, anderes Ehrenamt, Adoption, leibliche Kinder, Pflege, Haustierpflege (wenn Fuzzi dafür sorgt, dass das wie in Italien auch gilt), ...
13 sind dann die Differenz für einen zusätzlichen Nebenjob, den man laut Fuzzi locker dazu machen kann.

Bevor hier noch mehr wirres Zeug erzählt wird, kann ich Dir mal vorschlagen, bei folgender Stelle anzurufen: BAFzA: 0221 3673-0)
Dort wird Ihnen geholfen und es können alles Fragen gestellt werden, die dann auch sehr gut beantwortet werden...

Übrigens ist das max. Taschengeld 381 € - wenn Du ein Jahr ableistest, dann ist das in Vollzeit - Du kannst auch in Teilzeit arbeiten, dann verlängert sich natürlich anteilig die Zeit...
Für die Sozialstunden kann man sich drei Jahre Zeit lassen - das sind dann ca. 7 Stunden pro Woche...zum Vergleich bei einer Pflegetätigkeit eine Rechnung:
Wenn einer Pflegegrad 2 hat, dann sind mindestens 10 Stunden pro Woche - bei Pflegegrad 5 kommen mal schnell bis zu 25/30 Stunden pro Woche auf - und das sind die vom MDK ermittelten Stunden. Jeder der mal eine Person gepflegt hat bzw. noch pflegt, weiß dass in der Praxis mindestens das Doppelt an Stunden aufkommen können - und i. d. R. wird die Pflege ehrenamtlich und ohne Bezahlung durchgeführt und i. d. R. von Frauen...

Ich kann mir vorstellen Bruddler, dass Du dafür kein Verständnis hast - ich hoffe aber, dass Du es nachvollziehen kann. Und wenn man dann überlegt, dass dazu noch ein Nebenjob gemacht wird, dann übersteigt das die Vorstellungskraft von manchen Schreibern hier...!!!
BilanzFuzzi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von BilanzFuzzi »

Yogini hat geschrieben: 15. Okt 2017, 19:20 Danke, nun habe ich es verstanden! Es ist also niemand gezwungen 21 Wochenstunden ehrenamtlich tätig zu sein. Das war für mich etwas verwirrend!
Angenommen ich hätte die Möglichkeit im Seniorenstift um die Ecke bei der Ausgabe des Abendessens behilflich zu sein kämen ja keine 21 Stunden in der Woche zusammen.

Hallo Yogini,

der Vorteil bei den 1000 Sozialstunden ist, dass diese über drei Jahre verteilt werden können - im Gegensatz zu dem Bundesfreiwilligendienst, der in der Regel ein Jahr dauert - im Ausnahmefall zwei Jahre...
Bei den Sozialstunden kannst Du aber auch einen Entlohnung innerhalb des Mini-Jobs bekommen, diese Stunden werden auch angerechnet...letztendlich muss diese Entscheidung jeder für sich treffen.

Ich denke, dass es für die Sozialstunden auch mehr Anbieter (Vereine, Pflegeheim, Pflegedienste, kirchliche Einrichtung usw.) gibt, daher ist die Auswahl bei den Sozialstunden meiner Meinung nach besser und auch einfacher...
Bei 1000 Sozialstunden über drei Jahre, musst Du ca. 7 Stunden die Wochen arbeiten, wenn Du diese auf die kompletten drei Jahre und jeweils auf die zwölf Monate verteilst - als ca. 1 Tag in der Wochen.
Wenn Du dann deinen Urlaub noch mit einberechnen möchtest, sind es vielleicht 8 Stunden pro Woche - ich denke mal, dass ist doch erträglich. Auch ist es natürlich möglich, an zwei oder drei Tagen in der Woche diese Zeiten abzuleisten - das kommt dann auch darauf an, ob man z. B. eine weite Anfahrt hat oder auf die individuellen Bedürfnisse (z. B. Kinder - bei Bruddler dann Pflegekinder oder Haustiere).
Das geht aber nur, wenn man es will - zwingen kann man keine/n - vor allen Dingen nicht, wenn einer meint, die Abzüge sind zu hoch - dann soll man es doch gleich sein lassen und nicht andauernd hier meckern...wie Bruddler, Metro usw....
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Was sagen denn die Ausführungsbestimmungen zum BuFDi Jahr, wenn jemand bisher (schon immer oder viele Jahre) Teilzeit gearbeitet hat und entsprechend die ruhegehaltsfähigen Dienstjahre reduziert zur Anwendung kommen. Muss dieser den BuFDi in Vollzeit ableisten, oder gilt der gleiche Teilzeitfaktor?
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

Nach meinem Verständnis gilt die Regelung prinzipiell. Also ohne jeden Zusammenhang mit der bisherigen Wochenarbeitszeit. Mal sehen was die Experten sagen, die Einblick ins Kleingedruckte haben. Leider funktionierte der Link zu den Ausführungsbestimmungen bei mir nur kurz...
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Frage wurde im YAM noch nicht beantwortet, steht auch meines Wissens nicht konkret in den Ausführungsbestimmungen drin.
Ebensowenig wie die interessante Frage, ob es für einen Schwerbehinderten analog zum "normalen" Arbeitsleben einen höheren Urlaubsanspruch in BFD-Jahr gibt. Dies Frage fand ich auch interessant, obwohl es mich nicht betrifft.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Das mit den SchwB dürfte Gesetzeslage sein, wenn der GdB über 50% liegt gibt es 5 Tage mehr. Das sollte demnach im BuFDi auch so sein. Alles andere würde mich sehr wundern.
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