Seite 1 von 1

Beihilfestelle setzt keine Frist für das Nachreichen einer Verordnung

Verfasst: 4. Mai 2016, 19:56
von erwin2002
Nur mal eine Frage: Für das Nachreichen einer ärztlichen Verordnung zu einem Beleg hat die Beihilfestelle keine Frist gesetzt. Wieviel Zeit habe ich für das Nachreichen?

Re: Beihilfestelle setzt keine Frist für das Nachreichen einer Verordnung

Verfasst: 4. Mai 2016, 22:17
von Ruheständler
erwin2002 hat geschrieben: Wieviel Zeit habe ich für das Nachreichen?
das kommt sicherlich auf die jeweilige Beihilfestelle an Land oder Bund,bei mir als Bundesbeamter wurde z.B. das Hilfsmittel was mit Rezept ausgestellt war bewilligt aber nur unter Vorbehalt,ich habe erst 9 Monate später eine Rechnung mit Diagnosestellung von meinem Arzt bekommen,habe diese dann nachträglich eingereicht und erst dann war der Vorbehalt weg,also eine feste Zeitspanne für Wartezeiten einer Beihilfestelle kann man sicherlich nur verlässlich von der Stelle selbst erfragen.
Gruß vom Ruheständler

Re: Beihilfestelle setzt keine Frist für das Nachreichen einer Verordnung

Verfasst: 5. Mai 2016, 10:06
von Baumschubser
Das kommt wirklich aufs Bundesland an. Bei mir (Sachsen) dürfen Belege, Rechnungen, Rezepte innerhalb von 2 Jahren eingereicht werden, das ist woanders aber teils erheblich kürzer. Bei uns hat man das so lang gestreckt, damit die Leute größere Abrechnungen am Stück machen und nicht jede Kleckerrechnung einzeln einreichen. Das dürfte woanders aber ähnlich sein.

Re: Beihilfestelle setzt keine Frist für das Nachreichen einer Verordnung

Verfasst: 15. Mai 2016, 17:03
von Blue Ice Ultra
Ich hätte ja eher dazu geraten die Beihilfestelle zu fragen wieviel Zeit man denn lässt.