Familienzuschlag in Patchworkfamilie
Verfasst: 15. Jan 2016, 21:19
Hallo,
Wir leben in einer Patchworkfamilie und ich habe eine Frage zum Familienzuschlag.
Ich werde mal versuchen, euch unseren "Fall" so verständlich wie möglich zu schildern.
1. Ich, Mutter eines Mädchens lebe mit meiner Tochter und einem Beamten zusammen.
2. Der Vater des Mädchens ist ebenfalls Beamter und erhält derzeit für sie den Familienzuschlag.
3. Mein Lebenspartner hat 2 Jungs die nicht in unserem Haushalt leben und erhält derzeit für beide Familienzuschlag.
Nun habe ich gelesen, dass mein Partner für meine Tochter ebenfalls den Zuschlag bekommen kann, weil sie in unserem Haushalt lebt.
Wie ist das nun?
Hat er grundsätzlich Anspruch? Wie verhält sich der Anspruch unter der Berücksichtigung des Anspruchs des leiblichen Vaters (behält er den überhaupt?) Ist es richtig, dass er Anspruch auf den Zuschlag für seine Leiblichen Kinder hat, auch wenn sie nicht im Haushalt leben?
Hat er evtl. sogar Anspruch auf den Familienzuschlag für mich, weil ich in seinem Haushalt lebe (ich selbst arbeite Teilzeit im ÖD, keinen Anspruch auf Familienzuschlag, ab April gehe ich allerdings in Mutterschutz und Elternzeit - wirkt sich das irgendwie aus?)
Ich hoffe, ihr könnt da irgendwie durchsteigen und mir vlt die ein oder andere Frage beantworten.
Wenn ihr Rückfragen habt - nur zu
Lieben Gruß,
Floni
Wir leben in einer Patchworkfamilie und ich habe eine Frage zum Familienzuschlag.
Ich werde mal versuchen, euch unseren "Fall" so verständlich wie möglich zu schildern.
1. Ich, Mutter eines Mädchens lebe mit meiner Tochter und einem Beamten zusammen.
2. Der Vater des Mädchens ist ebenfalls Beamter und erhält derzeit für sie den Familienzuschlag.
3. Mein Lebenspartner hat 2 Jungs die nicht in unserem Haushalt leben und erhält derzeit für beide Familienzuschlag.
Nun habe ich gelesen, dass mein Partner für meine Tochter ebenfalls den Zuschlag bekommen kann, weil sie in unserem Haushalt lebt.
Wie ist das nun?
Hat er grundsätzlich Anspruch? Wie verhält sich der Anspruch unter der Berücksichtigung des Anspruchs des leiblichen Vaters (behält er den überhaupt?) Ist es richtig, dass er Anspruch auf den Zuschlag für seine Leiblichen Kinder hat, auch wenn sie nicht im Haushalt leben?
Hat er evtl. sogar Anspruch auf den Familienzuschlag für mich, weil ich in seinem Haushalt lebe (ich selbst arbeite Teilzeit im ÖD, keinen Anspruch auf Familienzuschlag, ab April gehe ich allerdings in Mutterschutz und Elternzeit - wirkt sich das irgendwie aus?)
Ich hoffe, ihr könnt da irgendwie durchsteigen und mir vlt die ein oder andere Frage beantworten.
Wenn ihr Rückfragen habt - nur zu
Lieben Gruß,
Floni