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Amtsarzt

Verfasst: 14. Dez 2015, 12:09
von Beamter2015
Liebe Kolleginnen und Kollegen !

Mein Anliegen ist folgendes.

Ich arbeite bei DB Schenker, als Beamter. Der Arzt vom BEV hat mich nun zu einem Neurologen geschickt, damit dieser ein Gutachten erstellt. Grund waren mehrere Erkrankungen im letzten Jahr. Der Neurologe erklärte mir, dass es um meine Pensionierung ginge. Was ich aber gar nicht wollte. Nach 4 Stunden Untersuchungen erklärt der Arzt mir, dass er keinen Grund für eine Pensionierung sehe, sondern Bahn solle mir einen anderen Arbeitsplatz geben.

Nun soll ich wieder zum Arzt des BEV. Grund wurde mir nicht genannt. Ein anderer Arzt sagte mir nun, dass damit eine Pensionierung seitens des BEV nicht mehr möglich sei, das Gutachten sei bindend und nicht wiederholbar. Was will also nun der Arzt vom BEV schon wieder von mir? Muss am Freitag noch dahin und bin etwas unsicher über Grund und Aussgang des Ganz. Hat jemand hier schon eine ähnliche Situation?

Re: Amtsarzt

Verfasst: 14. Dez 2015, 13:52
von Torquemada
Bevor du dich in die Materie vertiefst ein Hinweis:

Bei allen dienstlich veranlassten Einladungen MUSS angegeben werden, warum die Untersuchung erfolgen soll und was der Auftrag des Arztes ist.
Sonst ist die Vorladung einfach rechtswidrig. Das wurde höchstrichterlich festgestellt.

Re: Amtsarzt

Verfasst: 14. Dez 2015, 18:04
von Beamter2015
Vielen Dank für deine Antwort. Könntest du mir eventuell noch das Aktenzeichen dieses Urteils nennen oder wo ich es finde? Das wäre wirklich sehr nett von dir. Konnte es selbst leider nicht finden.

Re: Amtsarzt

Verfasst: 15. Dez 2015, 09:49
von Torquemada
Da gibt es viele Fundstellen im Web...

Hier eine als Beispiel:

http://www.beamtenrecht-anwalt.de/index ... tersuchung

Re: Amtsarzt

Verfasst: 15. Dez 2015, 12:20
von Beamter2015
Vielen Dank!

Nun aber noch zurück zu meiner ursprünglichen Frage. Kann das BEV/die Bahn mich zur Ruhe setzen obwohl ein von ihnen beauftragter Gutachter ein anders lautendes Gutachten erstellt hat?

Re: Amtsarzt

Verfasst: 15. Dez 2015, 13:08
von herr b
Ich bin als Landesbeamter in NRW tätig, hatte 2013 und 2014 Untersuchungen
bezüglich DDU und demnächst erfolgt wieder eine amtsärtzliche Untersuchung.
Mir hat man seinerzeit mal gesagt das das Gutachten des Aa lediglich eine
Entscheidungshilfe für den Dienstherrn ist aber nicht bindend... Ob das tatsächlich
so stimmt weiss ich nicht.

Re: Amtsarzt

Verfasst: 15. Dez 2015, 14:24
von Beamter2015
Danke für deine Antwort.

Re: Amtsarzt

Verfasst: 15. Dez 2015, 15:19
von Torquemada
Der Dienstherr ist nicht an das Gutachten gebunden. Allerdings sollten in deinem Fall zu Chancen nach einer Zurruhesetzung vor Gericht ganz gut sein.