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Mindestversorgung trifft auf Trennungsunterhalt

Verfasst: 5. Jun 2015, 17:41
von Linus
Habe mal eine allgemeine Frage.
Habe bereits im Internet und auch in diesem Forum per Stichworten gesucht, doch ich finde irgendwie keine Antwort.

Wenn man aufgrund einer DDU eine MIndestversorgung erhält und eine Scheidung ansteht, wird dann die Mindestversorgung um den Trennungsunterhalt gekürzt ?

Gesetz dem Fall, dass man nach einer Scheidung Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat, aufgrund des geringen "Einkommens", würde dieser auch ggf. gegengerechnet ?

Sollte das so sein und man würde in beiden Fällen auf Unterhaltsansprüche verzichten, würden diese dann trotzdem gekürzt, weil es ja quasi "eigenes Verschulden" ist ??

Vielen Dank für Antworten, falls das Ganze hier doch schon mal irgendwo als Thema behandelt worden sein... ich habe es leider nicht gefunden.

Re: Mindestversorgung trifft auf Trennungsunterhalt

Verfasst: 5. Jun 2015, 23:48
von Bananen-Willi
Pauschal gesagt, wird die Berechnung des Unterhalts genauso vorgenommen, als ob Sie noch erwerbstätig werden.
Zuerst wird das bereinigte Einkommen der Ehegatten berechnet, hieraus die Summe gebildet und geteilt, danach wird anhande der Einkommensverhältnisse verteilt.
Ein einfaches Beispiel:

Ihre Ex-Partnerin verdient 2000 Euro netto, Sie erhalten 1000 Euro DDU. Vom Monatsnettoeinkommen Ihrer Ex werden zunächst 5% Pauschale für Erwerbsaufwand abgezogen, also 100,-, bleiben 1900 Euro bereinigtes Erwerbseinkommen übrig. Hiervon, quasi als Bonus dafür, dass sie arbeiten geht, werden davon weitere 10% als Erwerbsbonus abgezogen, also 190,- Euro. Daraus ergibt sich ein bereinigtes bedarfsgeprägtes Gesamteinkommen von 1710,- Euro. Sie selbst beziehen eine DDU, davon kann weder Erwerbsaufwand noch Erwerbsbonus abgezogen werden, bleibt also bei 1000 Euro. Daraus ergibt sich ein Gesamteinkommen von 2710 Euro, dieses wird geteilt, woraus sich dann ein Bedarfsanteil für jeden der Ehegatten von 1335 Euro ergibt. Da sie 1000 Euro DDU erhalten, muss ihre Ex einen Trennungsunterhalt von 335 Euro an Sie bezahlen. Soweit der Trennungsunterhalt. Der nacheheliche Unterhalt dürfte sich genauso berechnen, da Ihnen eine weitere Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, sonst würden Sie ja keine DDU beziehen.

Das ist aber nur eine sehr vereinfachte Berechnung, die weder Kinder noch Selbstbehalte berücksichtigt. Für genauere und vor allem rechtssichere Auskunft würde ich einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt empfehlen, da für eine genaue Berechnung noch einigen andere Faktoren eine Rolle spielen können.

Re: Mindestversorgung trifft auf Trennungsunterhalt

Verfasst: 6. Jun 2015, 00:35
von Linus
Vielen Dank für die schnelle und sehr ausführliche Antwort.

Wissen Sie denn auch, ob man mir den Unterhalt von meiner DDU Pension abziehen würde, also man mir die DDU dann um den Unterhalt kürzt, weil mir eben nur eine Mindestpension zusteht ? Oder würde ich dann tatsächlich diese "Aufstockung" bekommen ?
Falls dem so ist, könnte ich dann auf den Unterhalt verzichten, oder würde man mir dann trotzdem den Betrag kürzen, ähnlich wie bei der VAP Rente.

Kinder haben wir keine.

Re: Mindestversorgung trifft auf Trennungsunterhalt

Verfasst: 6. Jun 2015, 07:37
von Posttussi
Hallo Linus,

von der Pension wird ´nur´ der errechnete Versorgungsausgleich abgezogen,nicht der Unterhalt...


Gruss

PT

Re: Mindestversorgung trifft auf Trennungsunterhalt

Verfasst: 6. Jun 2015, 09:29
von Linus
Hallo PT,

vielen Dank für die Antwort.