Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

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Kullerpups
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Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Kullerpups »

Hallo!
Ich bitte nochmal um eure Hilfe und Meinungen, das Gedankenkarussel dreht immer mehr und ich bin fertig...!
Ich schreibe nochmal in Kurzform...
Ich hatte einen weiteren Amtsarzttermin bei einem Facharzt für Psychiatrie zur Begutachtung Dienstfähigkeit, bin seit 2 Jahren frühpensioniert, wegen wiederkehrender Depressionen.
Nach ca. 10 Minuten Gespräch und Fragen, wie mein Tagesablauf sei und ob ich kochen und einkaufen ginge, erklärte mir der AA, er hält mich für dienstfähig, aber nicht bei meinem jetzigen Dienstherrn,
Ich bin Kommunalbeamtin bei einer kleinen Stadtverwaltung in NRW.
Ich sei in der Lage, meinen Alltag einigermaßen zu bewältigen und deshalb auch nicht zu krank um zu arbeiten, aber eben nicht bei meinem Dienstherrn. Ich solle eine Versetzungsantrag stellen, oder kündigen.

Lt. Amtsarzt sei ich nur bei den falschen Ärzten gewesen und der jetzige Therapeut sei ungeeignet, weil er ein Tiefenpsychologe ist. Ich bräuchte eine Verhaltenstherapie und es gäbe für alles eine Pille.
Ich war aber bereits bei einer Verhaltenstherapeutin, die meine Behandlung ablehnte, weil sie mir nicht helfen könnte, ich bräuchte ihrer Meinung nach eine tiefenpsychologische Therapie.

Nun meine Frage:
Kann mich der Dienstherr Stadt xy reaktivieren, obwohl der AA schreibt: dienstfähig, aber nicht bei der Stadt xy.
Ich bin ja Kommunalbeamtin und kann nur bei der Stadt xy eingesetzt werden. Aber dem stellt sich der AA ja entgegen.

Es ist zu erwarten, daß der Dienstherr mich reaktivieren wird, wenn er irgendwie kann...
Es kamen Äußerungen der Personalleitung wie: sie haben noch soundsovielte Dienstjahre vor sich und ich werde dafür sorgen, daß Sie die ableisten!

Bitte, wenn jemand Hefen kann und eine Idee hat, ich wäre sehr dankbar!!
egyptwoman
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von egyptwoman »

Er kann dich wieder in den Dienst versetzen auch an einem anderen Standort, als Landesbeamte bist du Landesweit versetzbar.
Du kannst noch ein psychologisch-neurologisches Gutachten eines Psychiaters anfordern und dich auch juristisch beraten lassen bei einem Fachanwalt für Beamtenrecht.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
LG egyptwoman
Zuletzt geändert von egyptwoman am 8. Feb 2015, 00:59, insgesamt 1-mal geändert.
Kullerpups
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Kullerpups »

Wie soll das gehen? Das Hoheitsgebiet der Stadt xy erstreckt sich lediglich auf das Stadtgebiet xy, doch keinesfalls darüber hinaus (wie auch?)
Ich bin keine Landesbeamtin sondern Kommunalbeamtin....
egyptwoman
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von egyptwoman »

Schau mal was in deinem Vertrag steht den du mit deinem Dienstherrn hast. Wenn dort der Ort xy drin steht als Dienstort, ohne Zusatz, dann kann er dich nicht in eine andere Stadt versetzen. Trotzdem hol dir mal anwaltlichen Rat, die kennen sich damit am besten aus. Solltest du im Beamtenbund sein, kannst du einen Anwalt von dort nehmen, der meines Wissen dann unentgeltlich für dich tätig wird. Wenn nicht: eine erste Rechtsberatung kostet nicht die Welt, vielleicht kann er dir damit schon helfen. Das Gutachten eines Psychiaters würde ich aber trotzdem auch im Auge behalten. Klar entscheidet am Ende der Amtsarzt, der sich über Gutachten leider auch Kraft Gesetz hinwegsetzen kann, aber auch dann bleibt dir der Weg zum Anwalt noch.
Wie ich in deinem anderen Beitrag schon geschrieben habe, bin in fast der gleichen Situation wie du und muss jetzt schauen wie es weitergeht, weil bei mir schon die Reaktivierung zum 01.03. sicher ist.

LG egyptwoman
egyptwoman
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von egyptwoman »

Hab grad mal kurz gegooglet, schau mal hier, das ist ein eigenständiges Kommunalforum, vielleicht wirst da auch fündig: http://www.kommunalforum.de/
schäferhund
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von schäferhund »

Wenn der Amtsarzt Dienstfähigkeit bescheinigt, jedoch nicht bei diesem Dienstherrn, dann sagt dies meiner Ansicht nach schon einiges über "Qualität" dieses "Dienstherrn" aus. :evil:
Torquemada
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Torquemada »

egyptwoman hat geschrieben:Schau mal was in deinem Vertrag steht den du mit deinem Dienstherrn hast.
Als Beamter hat man keinen Vertrag, den man mit dem Dienstherrn hat. Das weiss jeder Beamter. Bisher dachte ich, egyptwoman wäre auch Beamtin.
Kullerpups
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Kullerpups »

schäferhund hat geschrieben:Wenn der Amtsarzt Dienstfähigkeit bescheinigt, jedoch nicht bei diesem Dienstherrn, dann sagt dies meiner Ansicht nach schon einiges über "Qualität" dieses "Dienstherrn" aus. :evil:
Lieber Schäferhund! Ja, so ist es... Und ich denke, daß der AA das auch genau so verstanden haben will!
Jedenfalls konnte ich das seinen Äußerungen entnehmen.
Aber er empfahl mir auch zu kündigen ( das tue ich sicher nicht!) oder mich versetzen zu lassen, zu einer anderen Stadt. Das geht aber nur als aktiver Beamter und nicht aus der Frühpensionierung heraus. Ich müßte dafür also wieder meinen Dienst beim bisherigen Dienstherrn antreten, was ich ja lt. AA NICHT kann bzw. soll. Abgesehen davon denke ich nicht, daß eine andere Stadtverwaltung mich mit der Vorgeschichte nehmen wird.... Es muß mich ja niemand übernehmen, das wäre ja eine freiwillige Entscheidung der jeweiligen Stadtverwaltung.

Ziemlich vertrackte Situation.
Der jetzige Dienstherr wird mich sicherlich reaktivieren, wenn er irgendwie kann.... Die Frage ist, ob er kann, mit dem Gutachten des AA?
Fette Henne
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Fette Henne »

Kullerpups hat geschrieben:
schäferhund hat geschrieben:Wenn der Amtsarzt Dienstfähigkeit bescheinigt, jedoch nicht bei diesem Dienstherrn, dann sagt dies meiner Ansicht nach schon einiges über "Qualität" dieses "Dienstherrn" aus. :evil:
Lieber Schäferhund! Ja, so ist es... Und ich denke, daß der AA das auch genau so verstanden haben will!
Jedenfalls konnte ich das seinen Äußerungen entnehmen.
Aber er empfahl mir auch zu kündigen ( das tue ich sicher nicht!) oder mich versetzen zu lassen, zu einer anderen Stadt. Das geht aber nur als aktiver Beamter und nicht aus der Frühpensionierung heraus. Ich müßte dafür also wieder meinen Dienst beim bisherigen Dienstherrn antreten, was ich ja lt. AA NICHT kann bzw. soll. Abgesehen davon denke ich nicht, daß eine andere Stadtverwaltung mich mit der Vorgeschichte nehmen wird.... Es muß mich ja niemand übernehmen, das wäre ja eine freiwillige Entscheidung der jeweiligen Stadtverwaltung.

Ziemlich vertrackte Situation.
Der jetzige Dienstherr wird mich sicherlich reaktivieren, wenn er irgendwie kann.... Die Frage ist, ob er kann, mit dem Gutachten des AA?

An den ganzen hanebüchenen Äußerungen des AA würde ich persönlich dessen Kompetenz in Frage stellen und ggfs. ein 2. Gutachten durch einen anderen AA verlangen .
Und was macht dich so sicher, dass dich dein Dienstherr auf jeden Fall wieder reaktivieren möchte ?
Ggfs. kannst du Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und an deiner Stelle würde ich jetzt schon anfangen , nach einem kompetenten RA für Beamtenrecht Ausschau zu halten .

Sorry, aber ein Gutachten , dass deiner Aussage nach einzig darauf aufbaut, dass du einkaufen gehst, kochst und deine Wohnung sauber hältst , sollte doch anfechtbar sein :roll:
Kullerpups
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Kullerpups »

Fette Henne hat geschrieben:
Kullerpups hat geschrieben:
schäferhund hat geschrieben:Wenn der Amtsarzt Dienstfähigkeit bescheinigt, jedoch nicht bei diesem Dienstherrn, dann sagt dies meiner Ansicht nach schon einiges über "Qualität" dieses "Dienstherrn" aus. :evil:
Lieber Schäferhund! Ja, so ist es... Und ich denke, daß der AA das auch genau so verstanden haben will!
Jedenfalls konnte ich das seinen Äußerungen entnehmen.
Aber er empfahl mir auch zu kündigen ( das tue ich sicher nicht!) oder mich versetzen zu lassen, zu einer anderen Stadt. Das geht aber nur als aktiver Beamter und nicht aus der Frühpensionierung heraus. Ich müßte dafür also wieder meinen Dienst beim bisherigen Dienstherrn antreten, was ich ja lt. AA NICHT kann bzw. soll. Abgesehen davon denke ich nicht, daß eine andere Stadtverwaltung mich mit der Vorgeschichte nehmen wird.... Es muß mich ja niemand übernehmen, das wäre ja eine freiwillige Entscheidung der jeweiligen Stadtverwaltung.

Ziemlich vertrackte Situation.
Der jetzige Dienstherr wird mich sicherlich reaktivieren, wenn er irgendwie kann.... Die Frage ist, ob er kann, mit dem Gutachten des AA?

An den ganzen hanebüchenen Äußerungen des AA würde ich persönlich dessen Kompetenz in Frage stellen und ggfs. ein 2. Gutachten durch einen anderen AA verlangen .
Und was macht dich so sicher, dass dich dein Dienstherr auf jeden Fall wieder reaktivieren möchte ?
Ggfs. kannst du Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und an deiner Stelle würde ich jetzt schon anfangen , nach einem kompetenten RA für Beamtenrecht Ausschau zu halten .

Sorry, aber ein Gutachten , dass deiner Aussage nach einzig darauf aufbaut, dass du einkaufen gehst, kochst und deine Wohnung sauber hältst , sollte doch anfechtbar sein :roll:

Die Aussagen der Personalleitung machen mich da ziemlich sicher, mir wurde vor Zeugen gesagt, daß ich noch soundsoviele Dienstjahre abzuleisten hätte und daß man dafür sorgen werde, daß ich das auch tue... Ich würde keinen so depressiven Eindruck machen und man würde das jetzt vom AA überprüfen lassen - gesagt, getan.

Ich habe das Gutachten noch nicht, aber die zentralen Fragen des AA drehten sich um kochen und einkaufen, also um Alltagsbewältigung. Und da ich das teilweise noch selbst könnte, sei ich auch dienstfähig, aber eben nicht beim jetzigen Dienstherrn.

Ich finde auch, es ist hanebüchend und sollte angreifbar sein, Termin mit Anwalt für Beamtenrecht steht.
Kullerpups
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Kullerpups »

45, von daher schon verständlich...
Torquemada
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Torquemada »

Kullerpups hat geschrieben:45, von daher schon verständlich...
Gerade im Alter zwischen Mitte 40 und Ende 40 gibt es die meisten Fälle mit Depressionen.
Torquemada
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:
Kullerpups hat geschrieben:45, von daher schon verständlich...
Nö, wärst du jetzt 30 könnte ich es verstehen, aber mit Mitte 40 ist die Reaktion des Dienstherren für mich unverständlich.
Stimmt. Die Reaktion ist deshalb unverständlich, weil nach Dienstantritt eben wieder eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit eingereicht werden kann/wird/soll.
Gleich mal für drei Monate.....Der Dienstherr darf dann die volle Besoldung zahlen und das nächste Zurruhesetzungsverfahren einleiten. Das macht doch kein normaler Dienstherr. Wozu auch ???
egyptwoman
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von egyptwoman »

Torquemada hat geschrieben:
egyptwoman hat geschrieben:Schau mal was in deinem Vertrag steht den du mit deinem Dienstherrn hast.
Als Beamter hat man keinen Vertrag, den man mit dem Dienstherrn hat. Das weiss jeder Beamter. Bisher dachte ich, egyptwoman wäre auch Beamtin.
Ich bin Beamtin, hab mich vielleicht bisschen unglücklich ausgedrückt, ich meine das Schreiben in dem die Dienststelle vermerkt ist in der man eingesetzt ist.
Kullerpups
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Re: Amtsarzt sagt dienstfähig aber nicht beim Dienstherrn!?

Beitrag von Kullerpups »

Torquemada hat geschrieben:
dibedupp hat geschrieben:
Kullerpups hat geschrieben:45, von daher schon verständlich...
Nö, wärst du jetzt 30 könnte ich es verstehen, aber mit Mitte 40 ist die Reaktion des Dienstherren für mich unverständlich.
Stimmt. Die Reaktion ist deshalb unverständlich, weil nach Dienstantritt eben wieder eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit eingereicht werden kann/wird/soll.
Gleich mal für drei Monate.....Der Dienstherr darf dann die volle Besoldung zahlen und das nächste Zurruhesetzungsverfahren einleiten. Das macht doch kein normaler Dienstherr. Wozu auch ???
Stimmt, es ist schon mehr als merkwürdig, daß die Personalleitung so "an mir hängt".
Könnte vielleicht mit einem Verfahren zusammenhängen, wegen Auszahlung des Urlaubs. Damit habe ich sie wohl böse verärgert. Aber vielleicht ist das alles ja nur ein Bluff, oder ein Mittel um mich zu ärgern und man will mich doch nicht reaktivieren - ich hoffe es wenigstens....
Ich kann da nicht mehr arbeiten, das halte ich nicht aus.
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