Der Konflikt der Bundesregierung mit der EU-Kommission dreht sich deshalb nur um einen Punkt: Während Deutschland arbeitssuchende EU-Bürger pauschal von Sozialleistungen ausschließen will, beharrt die EU-Kommission auf einer Einzelfallprüfung. Erst nach Würdigung der besonderen Umstände des Antragstellers könne über einen Ausschluss der Leistungen konkret entschieden werden, hieß es noch im September in einer Stellungnahme der EU-Kommission zu einem anderen Verfahren vor dem EuGH. Die Bundesregierung lehnt solche Einzelfallprüfungen allerdings generell als nicht praktikabel ab.
http://www.fr-online.de/arbeit---sozial ... 11276.htmlAktuell sind gerade einmal 4,7 Prozent der Bezieher von Grundsicherung Unionsbürger. Von einer massenhaften Inanspruchnahme deutscher Sozialleistungen, gar einem Missbrauch, könne deshalb keine Rede sein, mussten schon die Staatssekretäre in ihrem Abschlussbericht zur angeblichen Armutszuwanderung einräumen.
Urteil heute:
Europäische Gerichtshof
Verfahren zur Hauptsache
Dano
Rechtssache C-333/13
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-333/13