PBeaKK Abrechnungen

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dhs
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von dhs »

an der sinkenden Mitgliederzahl zeigt sich wie blind und kurzsichtig die Politiker, Gewerkschaftler, Manager bei der Errichtung der PBeaKK waren.

Eine geschlossene Krankenkasse, die keine neuen Mitglieder mehr aufnimmt ist vergleichbar mit einem Menschen, der in einen Raum gesperrt wird, in den kein neuer Sauerstoff gelangt . . .
Das Ende kann sich wohl jeder normal denkende Mensch leicht vorstellen.

Denkbar, dass bei der PBeaKK in absehbarer Zeit noch eine Handvoll an Krebs leidenden Menschen versichert sind. Aber wie sind diese Menschen dann versichert und zu welchen Beitragssätzen . . . ???
dhs
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von dhs »

und wie sollen de verbliebenen Mitglieder diese Beitragssätze dann aus ihren Einkommen bezahlen?

Der Vorstandsvorsitzende, die Vorstände und Manager der Postbeamtenkrankenkasse wollen ja auch weiter ihre üppigen Gehälter kassieren.

Diese Gehälter sind übrigens nicht an der Gehaltsstruktur des öffentlichen Dienstes gebunden, werden aber gezahlt von den Kassenmitgliedern, die nach den Sätzen des öffentlichen Dienstes entlohnt werden.
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Cyber
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von Cyber »

hast du ein Problem?......
dhs
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von dhs »

ich habe häufig Probleme bei den Erstattungen durch die PBeaKK.
Und nicht nur ich . . .
Ständig bleiben sog. "Selbstbehalte".
Und diese Probleme werden für die Mehrzahl der Versicherten bei der PBeaKK mit der Zeit immer größer werden.
Kaus
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von Kaus »

1.vergleiche bitte mal die Beitragssätze der PostBeaKK mit den Beiträgen anderer Krankenkassen für Beamte, meine Frau ist bei einer anderen KK als Beamtin versichert, erheblich höhere mntl. Beiträge (> 100 € mntl. Differenz)
2. zur Stabilisierung der Beiträge erhält die PostBeaKK jährlich Zuschüsse
3. die Erstattungen der PostBeaKK und der Beihilfe richten sich nach den Beihilferegelungen, die gilt für ALLE Bundesbeamte
4. Du schließt mit Deinem Arzt einen privatrechtlichen Behandlungsvertrag, manche Abrechnungsstellen bzw. Ärzte rechnen Leistungen in einer Höhe ab, die nicht voll erstattungsfähig sind. Als Patient ist man dann immer in der schwachen Position, evtl. Eigenleistungen, oder den Arzt wechseln
5 ich habe für mich entschieden, den nicht erstatteten Teil zur Kenntnis zu nehmen, aber nicht zu vergessen, dass meine Kasse im Verglich zur Kasse meiner Frau erheblich günstiger ist, und ich mit einem Antrag, Beihilfe und Erstattung Krankenkasse beantragen zu können...
dhs
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von dhs »

ja dann ist doch alles super für Dich, Glückwunsch wenn Du so optimal zufrieden bist.

aber etwas hinterfragen würde ich Deinen Standpunkt schon.
Du hast einen Vergleich mit der KV Deiner Frau, sie zahlt monatlich 100,-- EUR mehr für ihre KV.
Welchen Steigerungsfaktor zahlt diese Krankenkasse?
Die PBeaKK zahlt im Gegensatz zur Beihilfe ( 2,3 - fachen Satz ) lediglich den 1,9-fachen Satz.
Also bleiben schon mal bei jeder Arztrechnung sogenannte Selbstbehalte, die wir Versicherte aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Da sind die 100,00 EUR Beitragsvorteil schon sehr schnell aufgebraucht, wenn mal wirklich krank ist . . .
Und das ist nur ein Punkt, den ich hier ansprechen möchte.
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zeerookah
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von zeerookah »

dhs hat geschrieben: 13. Nov 2019, 20:03 Die PBeaKK zahlt im Gegensatz zur Beihilfe ( 2,3 - fachen Satz ) lediglich den 1,9-fachen Satz.
Also bleiben schon mal bei jeder Arztrechnung sogenannte Selbstbehalte, die wir Versicherte aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Also wenn ich mal eine Rechnung bekomme die nicht den PBeaKK Satz (1,9 ect) enthält rufe ich bei der Praxis oder Abrechnungsstelle an und bitte sie die falsche Rechnung zu ändern. Hat noch nie Probleme gegeben :mrgreen:
Torquemada
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von Torquemada »

dhs hat geschrieben: 13. Nov 2019, 20:03
Die PBeaKK zahlt im Gegensatz zur Beihilfe ( 2,3 - fachen Satz ) lediglich den 1,9-fachen Satz.
Also bleiben schon mal bei jeder Arztrechnung sogenannte Selbstbehalte, die wir Versicherte aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Blödsinn wird dadurch nicht wahrer, dass man nichts begreift und das wiederholt.
dhs
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von dhs »

wunderbar und Glückwunsch an die anscheinend wunschlos glücklichen Mitglieder der PBeaKK.
Hier gibt es im Moment offensichtlich nur zufriedene Kunden der PBeaKK, jedenfalls die, die sich hier mit Antworten beteiligen.

ich gebe mich geschlagen mit meiner Unzufriedenheit . . .

Ist auch toll für die glücklichen PBeaKK-Mitglieder, dass sie für 30 % Kassenleistungen ( 70 % zahlt die Bundesrepublik Deutschland in Form von Beihilfe)
nach meiner Meinung doch erhebliche Beitragssätze zahlen dürfen.
Den Vorstandsvorsitzenden und den Vorstandsmitgliedern mit ihren schönen Einkommen wird dieses sehr erfreuen.

Wenn man sich jedoch selbst hier die gesamte Diskussion durchliest, ergibt sich schon über die allgemeine Zufriedenheit ein anderes Bild . . .
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von hwalther »

Klausi66 hat geschrieben: 25. Aug 2014, 12:48 Hallo,
seit geraumer Zeit ist die Abrechnung mit der PBeaKK zum PingPong Spiel verkommen.
Es ist nicht eine Abrechnung in den letzten Monaten ohne Beanstandungen durchgelaufen.
...
Welche Erfahrungen bestehen dort draußen!
Bin ich ein Einzelfall oder hat das schon Methode?
In Hamburg können sich Beamte seit einiger Zeit voll versichern und die Hälfte der Krankenkassenbeiträge als Beihilfe ausgezahlt bekommen. Für nicht bei der PostBeaKK Versicherte vielleicht die bessere Lösung, wenn das irgendwann auch auf Bundesebene gilt.
blink182
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von blink182 »

Also wenn ich mal eine Rechnung bekomme die nicht den PBeaKK Satz (1,9 ect) enthält rufe ich bei der Praxis oder Abrechnungsstelle an und bitte sie die falsche Rechnung zu ändern. Hat noch nie Probleme gegeben :mrgreen:
Mache ich genauso, lästig ist es trotzdem.

Soweit möglich kommuniziere ich vor Behandlungsbeginn, dass die PBeaKK lediglich den 1,9fachen Satz zahlt.

Manche Ärzte wissen das und rechnen entsprechend nur diesen Satz ab.

Mir fällt allerdings auch auf (und das bereits seit Jahren), dass Rechnungen häufig beanstandet werden.

Ist halb so wild, wenn man nur wenig im Jahr hat...bei einer chronischen Erkrankung/häufigen Arztbesuchen sieht das schon anders aus.
Gruß
blink182
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von Torquemada »

blink182 hat geschrieben: 10. Aug 2020, 08:53
Also wenn ich mal eine Rechnung bekomme die nicht den PBeaKK Satz (1,9 ect) enthält rufe ich bei der Praxis oder Abrechnungsstelle an und bitte sie die falsche Rechnung zu ändern. Hat noch nie Probleme gegeben :mrgreen:
Mache ich genauso, lästig ist es trotzdem.

Soweit möglich kommuniziere ich vor Behandlungsbeginn, dass die PBeaKK lediglich den 1,9fachen Satz zahlt.

Manche Ärzte wissen das und rechnen entsprechend nur diesen Satz ab.

Mir fällt allerdings auch auf (und das bereits seit Jahren), dass Rechnungen häufig beanstandet werden.

Ist halb so wild, wenn man nur wenig im Jahr hat...bei einer chronischen Erkrankung/häufigen Arztbesuchen sieht das schon anders aus.
Nun......da entgeht denen aber der höhere Beihilfeanteil. Da gibt es plötzlich eine Abrechenstelle, die 2,3-fach berechnet und dann eben nur das verlangt, was erstattet wird. Ob das legal ist ?
blink182
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Re: PBeaKK Abrechnungen

Beitrag von blink182 »

Das verstehe ich jetzt nicht.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

-Die Rechnung wird von vorneherein mit dem korrekten Satz ausgestellt, weil vor Beginn der Behandlung auf die Sätze der PBeaKK hingewiesen wurde

-Die Rechnung wird auf Hinweis korrigiert und anschließend eingereicht

BTW: Selbst wenn die Praxis letztendlich nur das verlangt, was erstattet wurde, ist das deren Sache...was soll denn daran nicht legal sein?
Gruß
blink182
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