Mein Mann ist ein pensionierter Soldat, wir leben getrennt.
Jetzt mein Problem, habe meine Rente beantragt, und die Kindererziehungszeiten, habe 3 Kinder vor 92 geboren.
Im August 1984 wurde mein Mann ins Ausland versetzt. Bekomme nun von der Renversicherung ein Schreiben, dass die vom
DH eine versetzungsverfuegung haben möchten. Mein Mann hat schon überall rum telefoniert, es muss jetzt geprüft werden,
ob noch Akten existieren.
Habe bei der RV angerufen, den Sachverhalt erklärt, bekam die Auskunft, wenn ich nicht irgendeine Bescheinigung bringen
kann, können sie die Kindererziehungszeiten nicht akzeptieren.
Weiss hier jemand was ich machen kann.
Gruss liane
Wie lange muessen Akten aufbewahrt werden?
Moderator: Moderatoren
Re: Wie lange muessen Akten aufbewahrt werden?
Hallo Liane,
Du hast doch sicher noch die Geburtsurkunden Deiner Kinder,die müssten als Nachweis reichen.Ausserdem sind die Kindererziehungszeiten auch im jährlichen Kontenklärungsbescheid der RV enthalten.
Gruss
PT
Du hast doch sicher noch die Geburtsurkunden Deiner Kinder,die müssten als Nachweis reichen.Ausserdem sind die Kindererziehungszeiten auch im jährlichen Kontenklärungsbescheid der RV enthalten.
Gruss
PT
- Mikesch
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Re: Wie lange muessen Akten aufbewahrt werden?
Das Thema exisitert schon, warum zwei mal?
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