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URLAUB

Verfasst: 3. Mär 2014, 20:09
von hwalther
Hallo,
im Bundesurlaubsgesetz ist festgelegt:

"Der Urlaub soll grundsätzlich im Urlaubsjahr abgewickelt werden. Urlaub, der nicht innerhalb von zwölf Monaten
nach dem Ende des Urlaubsjahres genommen worden ist, verfällt.¹ Für die bei den Postnachfolgeunternehmen
beschäftigten Beamtinnen und Beamten kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium des Innern eine von Satz 2 abweichende Regelung
treffen.²"

¹: d.h. der (noch) nicht genommene Urlaub vom letzten Jahr verfällt Ende des neuen Jahres (31. December)
²: warum soll für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen etwas Abweichendes gelten? Beamte sind Beamte, egal wo.

Gruß,
H. Walther

Re: URLAUB

Verfasst: 4. Mär 2014, 21:10
von Torquemada
Das stimmt leider nicht. Denn der Gesetzgeber hat eben GERADE für die Postnachfolgeunternehmen andere Regelungen zugelassen.
Hier stand schon vor 15 Jahren politisch fest, dass die Beamten der Postnachfolgeunternehmen quasi als Beamter 2. Klasse gelten, die als Auslaufmodell anders behandelt werden düfen/können/sollen als der "normale Bundesbeamte".
Die Angleichung an die teils bekloppten Tarifverträge führt dann auch zu deutlcihen Benachteiligungen:
kippt die erziehende Mutter von kleinen KIndern morgens aus den Latschen und kann krankheitsbedingt ihre Kinder nicht betreuen, erhält der "normale Bundesbeamte" Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung.
Der Telekombeamte schaut in die Röhre. Dafür ist er in so häufigen Fällen wie dem Tod von Bruder, Schwester etc. besser gestellt als der "normale Bundesbeamte".
Peinlich und abstoßend wie hier VERDI zusammen mit einem Personalvorstand "rumgeschraubt" hat.