URLAUB
Verfasst: 3. Mär 2014, 20:09
Hallo,
im Bundesurlaubsgesetz ist festgelegt:
"Der Urlaub soll grundsätzlich im Urlaubsjahr abgewickelt werden. Urlaub, der nicht innerhalb von zwölf Monaten
nach dem Ende des Urlaubsjahres genommen worden ist, verfällt.¹ Für die bei den Postnachfolgeunternehmen
beschäftigten Beamtinnen und Beamten kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium des Innern eine von Satz 2 abweichende Regelung
treffen.²"
¹: d.h. der (noch) nicht genommene Urlaub vom letzten Jahr verfällt Ende des neuen Jahres (31. December)
²: warum soll für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen etwas Abweichendes gelten? Beamte sind Beamte, egal wo.
Gruß,
H. Walther
im Bundesurlaubsgesetz ist festgelegt:
"Der Urlaub soll grundsätzlich im Urlaubsjahr abgewickelt werden. Urlaub, der nicht innerhalb von zwölf Monaten
nach dem Ende des Urlaubsjahres genommen worden ist, verfällt.¹ Für die bei den Postnachfolgeunternehmen
beschäftigten Beamtinnen und Beamten kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium des Innern eine von Satz 2 abweichende Regelung
treffen.²"
¹: d.h. der (noch) nicht genommene Urlaub vom letzten Jahr verfällt Ende des neuen Jahres (31. December)
²: warum soll für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen etwas Abweichendes gelten? Beamte sind Beamte, egal wo.
Gruß,
H. Walther