Hallo zusammen,
nehmen wir an, ich habe mich auf eine Stelle beworben und eine Zusage bekommen. Nun steht der Wechsel von Bundesbehörde zu Kommune an.
Nun will die Kommune das ich im Rahmen der Versetzung einen Versetzungsantrag an meine Dienstelle/Personalbearbeiter schicke.
Jetzt meine Fragen:
1. Wie schreibe ich einen Versetzungsantrag ? Muss dieser eine bestimmte Form aufweisen ?
2. Wie versende ich den Antrag ? Kann ich ihn mit der Privatpost von zuhause absenden oder muss der Antrag über meinen Vorgesetzten auf dem Dienstweg an den Personaler ?
3. Die Versetzung soll "zum nächstmöglichen Termin ablaufen". Wie schreibe ich das in den Antrag ? Muss ich einen Termin nennen, oder reicht ein "nächstmöglich".
Oder ruft die aufnehmende Behörde bei der abgebenden Behörde an und klärt den Termin ?
Danke schonmal.
Versetzungsgesuch
Moderator: Moderatoren
Re: Versetzungsgesuch
Hallo,
bei mir war das alles recht unkompliziert.
1 und 3: formlos war es bei mir.... hiermit beantrage ich aus persönlichen Gründen meine Versetzung zum... Datum.
Ich hatte das vorher mit beiden Dienstherren geklärt, wann ich wechseln kann und dann das Datum eingetragen.
Einfluss hat man da ja eh nicht drauf, ansonsten klären das die Personalbereiche mit Abstimmung der Vorgesetzen das eh selber.
2: über den Dienstweg
bei mir war das alles recht unkompliziert.
1 und 3: formlos war es bei mir.... hiermit beantrage ich aus persönlichen Gründen meine Versetzung zum... Datum.
Ich hatte das vorher mit beiden Dienstherren geklärt, wann ich wechseln kann und dann das Datum eingetragen.
Einfluss hat man da ja eh nicht drauf, ansonsten klären das die Personalbereiche mit Abstimmung der Vorgesetzen das eh selber.
2: über den Dienstweg
Re: Versetzungsgesuch
Ich hab vor ca. 3 Wochen meine Versetzung vom Bund zur Stadt beantragt.
An die Leitung o.V.i.A.
a.a.D.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich meine Versetzung zur Stadt zum .
Das ganze muss auf dem Dienstweg laufen und als Datum kannst du entweder "nächstmöglichen Termin" oder ein konkretes Datum schreiben, dass würde ich im Zweifel nochmal mit der Kommune klären.
An die Leitung o.V.i.A.
a.a.D.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich meine Versetzung zur Stadt zum .
Das ganze muss auf dem Dienstweg laufen und als Datum kannst du entweder "nächstmöglichen Termin" oder ein konkretes Datum schreiben, dass würde ich im Zweifel nochmal mit der Kommune klären.
Re: Versetzungsgesuch
Hallo zusammen, nun ist es soweit.
Ich habe eine Zusage meiner Wunschbehörde.
Bei der Einsicht in die Personalakte hat meine aktuelle Behörde jedoch sofort angekündigt keiner Versetzung zuzustimmen.
Aufgrund dieser Tatsache hat mir die neue Behörde empfohlen meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zum 31.08 zu beantragen und ich erhalte von der neuen Behörde am 01.09 eine neue Urkunde mit Vereidigung.... das ganze wurde mir von der neuen Behörde schriftlich bestätigt, das ich eine "Sicherheit" in der Hand habe und der neue Personaler war wirklich sehr freundlich und hat mir das Verfahren als "normal" beschrieben.
Falls die aktuelle Behörde keiner Entlassung zum 31.08 zustimmt soll das ganze über die feindliche Übernahme ablaufen.
Ich kenne jedoch in solchen Fällen nur die feindliche Übernahme.
Ist die Entlassung auf eigenen Wunsch wirklich ein normales Verfahren oder bestehen Risiken für mich ?
Verliere ich bestimmte Ansprüche ?
Danke für die Antworten
Gruß an alle
Ich habe eine Zusage meiner Wunschbehörde.
Bei der Einsicht in die Personalakte hat meine aktuelle Behörde jedoch sofort angekündigt keiner Versetzung zuzustimmen.
Aufgrund dieser Tatsache hat mir die neue Behörde empfohlen meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zum 31.08 zu beantragen und ich erhalte von der neuen Behörde am 01.09 eine neue Urkunde mit Vereidigung.... das ganze wurde mir von der neuen Behörde schriftlich bestätigt, das ich eine "Sicherheit" in der Hand habe und der neue Personaler war wirklich sehr freundlich und hat mir das Verfahren als "normal" beschrieben.
Falls die aktuelle Behörde keiner Entlassung zum 31.08 zustimmt soll das ganze über die feindliche Übernahme ablaufen.
Ich kenne jedoch in solchen Fällen nur die feindliche Übernahme.
Ist die Entlassung auf eigenen Wunsch wirklich ein normales Verfahren oder bestehen Risiken für mich ?
Verliere ich bestimmte Ansprüche ?
Danke für die Antworten
Gruß an alle
Re: Versetzungsgesuch
Hat niemand eine passende Antwort ?
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Re: Versetzungsgesuch
Der Begriff "feindliche Übernahme" ist natürlich Quatsch. Wenn du bei deinem aktuellen Dienstherrn um Entlassung nachsuchst, solltest du mit dem neuen Dienstherrn deine Einstufung und deine Versorgungsansprüche klären. Vorzeiten im öffentlichen Dienst als Beamter eines anderen Dienstherrn sind im Regelfall ruhegehaltsfähig.