Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

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noexite
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von noexite »

Ich befürchte das eine Klage sehr schwierig sein wird.

Der "Beurteiler" richtet sich nach der "Stellungnahme" des direkten Vorgesetzten. Damit hat er seine Schuldigkeit getan und "ihm" kann nichts vorgeworfen werden. Wenn er dann noch nachweisen kann das auch andere Kriterien (Eintragungen in der Personalakte, Belobigungen, Zielerreichung, GoAhead Einstufung,tatsächliche Tätigkeit und zum schluss noch das Dienstalter) berücksichtigt wurden, ist ihm kein Fehler nachzuweisen.
Ich denke auch das es nicht sein kann das in der Stellungnahme 5 Stufen und in der Beurteilung 6 Stufen vorhanden sind, die Erklärung kann ich nicht nachvollziehen, genau wie die ++ Einstufung. Das wäre ggf. einklagbar.
Was mich nur ärgert ist die Tatsache das mein Chef im System gefangen ist und seine Einstufung nach der Leistung die ich im Team erbringe macht und nicht im Vergleich zu anderen A8tern im Konzern. Dann spricht er seine Stellungnahme noch mit seinem Chef ab damit die "gausche Verteilung" (10% sehr gut, 20% gut, 70% befriedigend) eingehalten wird. Damit bleibe ich immer im Mittelfeld hängen obwohl ich auf einem A13/A14 Posten sitze !!!

Und hier überlege ich ob ich dagegen nicht klagen könnte.

Dann ärgere ich mich auch über die Tatsache, das ich seinerzeit als A5 im mittleren technischen Dienst angefangen bin und mitlerweilen das Einstigsamt A7 ist und ich somit nur eine Stufe über dem Einstigsamt bin obwohl ich seit über 30 Jahren im Konzen bin. Dann seit 14 Jahren A8 und in der Zeit immer nachweislich auf Posten von A11 bis A14 beschäftigt (insichbeurlaubt). das wäre mal eine Klage wert.
noexite
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von noexite »

dibedupp hat geschrieben:
noexite hat geschrieben:........
Ich denke auch das es nicht sein kann das in der Stellungnahme 5 Stufen und in der Beurteilung 6 Stufen vorhanden sind, die Erklärung kann ich nicht nachvollziehen, genau wie die ++ Einstufung. Das wäre ggf. einklagbar.
.......
Genau diese Stufenunterscheidung zwischen Stellungnnahme und Beurteilung ist für Insichbeurlaubte und beuaubte Beamte wichtig. Wenn einer aktiver Beamter A8 eine Stellungnahme mit 5 bekommt, bekommt er auch in der Beurteilung die 5. Wenn du als ISB in der Stellungnahme die 5 berkommts, bekommt du in der Beurteilung die 6, da du höherwertige Tätgikeiten ausübst. Damit stehst du im Ranking vor dem aktivenA8.

Wer als beurlaubter oder insichbeurlaubter Beamter gegen die unterscheidlichen Stufen klagt, der schießt sich selbst ins Bein.

... ja aber wenn ich in der Stellungnahme mittelmäßig in 3 eingestuft bin, trotz höherwertiger Tätigkeit die ich gut mache sonst würde ich ja nicht dort weiter beschäftigt. bekomme ich in der Beamtenbeurteilung eine 4 von insgesamt 6 Stufen. Somit keine Chance auf Beförderung (70% der Beurteilungen) Ich sehe im Moment keine Chance in 4 0der 5 zu kommen da ich mit anderen Angestellten vergliechen werde und somit komme ich nicht über 4 hinaus. Ich denke das nur 5 oder 6 Kandidaten eine Chance auf Beförderung haben.
Torquemada
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von Torquemada »

Täusch dich nicht....ich kenne ein Verfahren, bei dem es genauso lief...:-))
noexite
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von noexite »

Um noch einmal auf meine Situation zurück zu kommen. Ich werde in der Stellungnahme mit Leuten verglichen die einen Universitätsabschluss haben und nicht mit anderen A8ern. Ich weiß das mein Chef gar nicht anders bewerten oder urteilen kann, er hat keine Vergleichsmöglichkeiten, aber dadurch werde ich immer mittelmäßig bleiben und keine Chance auf Beförderung. Nicht das es falsch verstanden wird: Es ist für mich ein Kompliment wenn ich im Durchschnitt so gut bin wie alle Akademiker. Als ISB bekomme ich auch das Geld dafür und kann mich auch nicht beklagen. Jetzt müsste nur die Möglichkeit geschaffen werden das meine Tätigkeit mit der Tätigkeit eines A8ters oder A9ers verglichen und bewertet wird. Es ist ja auch durchaus möglich das der A8ter durch seine jahrelangen Fachkenntnisse und sein Engagement besser ist als ich, damit kann ich leben. Ich will aber besser bewertet werden wie Personen die ihre 7,6 Std. absitzen und nur auf Anweisung reagieren und sich sonst keine Gedanken machen. Diese sollten mit einer mittelmäßigen Bewertung bewertet werden.

Ich will keinen Kollegen oder die Tätigkeit im mittleren Dienst schlecht machen, aber man sollte doch wertschätzen das ich eine wesentlich größere Verantwortung trage und viel anspruchsvollere komplexere Tätigkeiten wahrnehme.

Man hat keinen Anspruch auf Beförderung aber gegen ungerechte Behandlung schon und das wäre der Punkt den ich einklagen würde.
Froschlurchschlucker
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von Froschlurchschlucker »

noexite hat geschrieben:Jetzt müsste nur die Möglichkeit geschaffen werden das meine Tätigkeit mit der Tätigkeit eines A8ters oder A9ers verglichen und bewertet wird. [.....]
Man hat keinen Anspruch auf Beförderung aber gegen ungerechte Behandlung schon und das wäre der Punkt den ich einklagen würde.
Das ist der Punkt. Nicht die Beurteilung alleine kann als Vergleichsmaßstab zwischen Beamten identischer Besoldungsstufen herangezogen werden, wenn diesen Beurteilungen völlig unterschiedliche Anforderungen zu Grunde liegen. In dem Fall sind - selbstverständlich - die Beurteilungen von Beamten auf höherwertigen Posten nach einem schlüssigen Verfahren auf die Vergleichgruppe der Beurteilten (hier die Gruppe der A8er) anzupassen. Das heißt z.B.: Eine befriedigende Beurteilung eines Beamten A8 auf einem Posten A12 wird eine bessere Beurteilung bei einer Vergleichsgruppe von A11ern. Die Beurteilung wird noch besser bei Einordnung in eine Vergleichsgruppe von A10ern und eine nochmals besser in einer Gruppe A9er.

Geradezu schwachsinnig wäre es, wenn bei dem Beurteilunsverfahren der Beamte A8 mit den Kollegen des gehobenen Dienstes verglichen wird, aber bei der Beförderung in die Gruppe der gleichbesoldeten A8er eingereit wird.
Richtig ist: Wird der A8er bei der Beurteilung mit Beamten des gehobenen Dienstes verglichen, dann müsste er eben auch für die entsprechenden Posten des gehobenen Dienstes berücksichtigt werden.
So wie das aber im aktiven Beamtenverhältnis nicht möglich ist, ist es auch nicht möglich, den Beamten mit Akademikern des C- oder D-Dienstes zu vergleichen, aber die logischerweise schwächere Beurteilung dann mit den Beurteilungen der (vergleichsweise) anforderungsschwächeren Kollegen A8 zu vergleichen.

Einem solchen unausgereiften Beurteilungsverfahren steht es auf der Stirn geschrieben, dass es nicht rechtmäßig ist. Das wäre einer der bereits jetzt erkennbaren vielen Gründe, gegen dieses Beurteilungsverfahren zu klagen.
Froschlurchschlucker
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von Froschlurchschlucker »

dibedupp hat geschrieben:Du hast das neue System echt noch nicht kapiert oder? Wenn der aktive A8 z. B. in der Stellungnahme die Stufe 4 bekommt, dann behält er die auch in der Beurteilung. Wenn die die Stufe 4 bekommst, dann bekommst du in der Beurteilung die Stufe 5. Damit wird berücksichtigt, dass du eine höherwertige Tätigkeit machst, als ein aktiver A8.
Ich denke, Du bist es, der etwas nicht kapiert hat. Denn, solange es einerseits mehr Besoldungsstufen gibt, auf denen Beamten höherwertige Tätigkeiten durchführen, als es andererseits Beurteilungsstufen gibt, ist eine sachgerechte (Vergleichs-)Bewertung garnicht möglich. Denn es gibt nicht nur eine höherwertige Tätigkeit. Es macht einen Unterschied, ob ein A8er eine höherwertige Tätigkeit auf einem A9 Posten, oder einem A10 Posten, einem A11, A12 oder noch höherwertigeren Posten ausübt. Diese Differenzierung berücksichtigt das System aber garnicht.
Froschlurchschlucker
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Ich kenne das Beurteilungssystem im Detail ! Ich musste mich zwangsweise mit allen vergangenen Beurteilungssystemen beschäftigen, weil ich stets negativ davon betroffen war und Rechtshilfe in Anspruch nehmen musste ! Das nächste Urteil wird ganz sicher bei proT-in veröffentlicht. Dass es vorliegend die Differenzierung 0 bis 3 mal plus GIBT, ist ÜBERHAUPT KEINE Gewährleistung dafür, dass es auch korrekt ANGEWENDET wird. Für eine korrekte Anwendung fehlen den Regelungen nämlich die Vorgaben, es ist weiterhin Spielraum vorhanden für jegliche willkürliche Steuerung. Ein verbindlicher Maßstab, wie diese Unterteilungen korrekt angewendet werden, fehlt nach wie vor. Dabei muss man von Vorsatz ausgehen, denn die Telekom will, wie bei sämtlichen Beurteilungsverfahren zuvor, stets ein Mittel haben, ihre ausgesuchten Kandidaten durchzubringen, für kritische Beamte ist dort kein Platz. Das ist das einzige, was mit dem neuen Beurteilungssystem gewährleistet wird.
@dibedupp
Was die Telekom aufs Papier bringt, ist kein geschriebenes Gesetz und sei es noch so juristisch geschrieben ! Bedauerlicherweise lassen sich viel zu viele Beschäftigte von diesen telekomischen Regelwerken viel zu sehr imponieren. Wer halbwegs analytisch und kritisch diese Regelwerke und Verfahren betrachtet, wird zu den ganz wenigen gehören, die nicht verwundert sein werden über die immer wieder gerichtlichen Korrekturen solcher "Telekom-Werke", wie Vivento-Versetzungen von Beamten, Telekom-Bundesurlaubsregelung oder die Beurteilungsverfahren, die "von hochkarätigen Juristen und vom BMF begutachtet und für rechtmäßig erachtet wurden".
Kurz: Das neue Beurteilungsverfahren gibt hinreichend Anlass zur Klage.
Ich selber will gar nicht beurteilen, ob das neue System gut oder schlecht ist, das wird die Zukunft zeigen.
Es geht nicht um gut oder schlecht, sondern allein um rechtmäßig oder rechtswidrig.
Kater-Mikesch
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von Kater-Mikesch »

dibedupp hat geschrieben:Ich verstehe dass schon - für einige ist es nur dann ein gerechtes Beurteioungssystem, wenn es dafür sorgt, dass sie auch befördert werden. Sobald die eigene Beurteilung nicht für eine Beförderung ausreicht, ist das System rechtswidrig.
Hallo dibedupp,

wenn es so sein sollte wie du jetzt im Vorbeitrag geschrieben hast, dann müssen aber sehr viele Beurteilungen rechtswidrig sein - denn bei der geringen Anzahl an Beförderungen ist deine Aussage gerade nicht passend...

Außerdem hat die letzte Beförderungsrunde doch eindeutig gezeigt, dass das bis dahin von der Telekom und DH (und den vielen Rechtsexperten) hochgelobte Beurteilungssystem, eben nicht in Ordnung war und einfach rechtswidrig war - oder willst du auch noch uns mitteilen, dass es bei den Beurteilungen, die von den Gerichten geprüft und für rechtswidrig befunden wurden, nicht in Ordnung war...

Hier hat sich eindeutig gezeigt, dass die angewendetet Methode der Telekom/DH eben rechtswidrig war - vor allen Dingen der Vergleich und die Verteilung der Dienstposten...
Aber mit einer rosa-roten Brille sieht man halt auch nur rosa-rot...
Froschlurchschlucker
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Auch die Verfahren davor waren, durch die Rechtssprechung bestätigt, rechtswidrig. Denn es wurde nach anderen Kriterien befördert als nach Leistung und Befähigung, nämlich z.B. wurde jahrelang nach Wartezeit befördert (noch blöder gehts eigentlich garnicht); viele Vivento-Häftlinge mit A- und B-Bewertung wurden seit Zwangsabschiebung in die Vivento garnicht mehr beurteilt und garnicht mehr berücksichtigt, so dass scharenweise andere Kollegen mit ehemals B- und C-Beurteilung nun an diesen "vorbeigelaufen" waren. Die Liste der Verfahrensfehler und vorsätzlichen Manipulationen bei der Beförderungsauswahl ist lang.

Darum müsste die Frage
dibedupp hat geschrieben:und weil das letzte Verfahren rechtswidrig war, muss es das neue Verfahren auch sein?
vielmehr lauten
und weil bisher alle Verfahren rechtswidrig waren, warum sollte dann das aktuelle verfahren rechtmäßig sein ?
dibedupp hat geschrieben: bisher konnte ich hier noch kein nachvollziehbares Argument lesen, was die Rechtswidrigkeit aufzeigt.
Das haben schon ganz andere "Spezialisten", Juristen und Telekom-Allwissende auch über die vergangenen Beförderungsverfahren gesagt. Heute können diese Leute die Argumente schwarz auf weiß lesen. Es ist also vielmehr die Frage, ob man diese Fehler sehen will oder aus eigenem (fragwürdigem) Interesse nicht sehen will.
noexite
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von noexite »

Ich möchte das System mit der +++ Bewertung noch einmal in Frage stellen: Wenn ich also als ISB von meinem Chef eine Beurteilung bekomme bei der ich im Mittelfeld liege z.B.: 3 dann werde ich von meinem Beurteiler vielleicht in 3 +++ gesetzt weil ich als A8ter auf einem A12 oder A13 Posten sitze. Was soll mir das nützen??? Wenn nur diejenigen befördert werden die in Stufe 5 sind oder 4. Bin ich dann der "beste" der 3er Stufe? Was kann nich mir dafür kaufen? Bei der nächsten Beurteilung lande ich wieder in 3+++ und dann ? Wie schon gesagt... keine Chance auf Beförderung.
Torquemada
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von Torquemada »

noexite hat geschrieben:Ich möchte das System mit der +++ Bewertung noch einmal in Frage stellen: Wenn ich also als ISB von meinem Chef eine Beurteilung bekomme bei der ich im Mittelfeld liege z.B.: 3 dann werde ich von meinem Beurteiler vielleicht in 3 +++ gesetzt weil ich als A8ter auf einem A12 oder A13 Posten sitze. Was soll mir das nützen??? Wenn nur diejenigen befördert werden die in Stufe 5 sind oder 4. Bin ich dann der "beste" der 3er Stufe? Was kann nich mir dafür kaufen? Bei der nächsten Beurteilung lande ich wieder in 3+++ und dann ? Wie schon gesagt... keine Chance auf Beförderung.
Du solltest verstehen, dass JETZT (zumindest formal) Beurteilungen und Beförderungen juristisch "sauber getrennt" sind.

Wenn du als Beamter A8 (der ja gerade von einer ISB profitiert = viel mehr Netto) die Sache jetzt aus der Sicht deiner Führungskraft siehst, dann dürfte den/die eigentlich überhaupt nicht interessieren (ja er/sie dürfte eigentlich gar nicht wissen), was du "im Hintergrund" bist.

Er/Sie hat einen Mitarbeiter mit Tätigkeit z.B. T8 oder T9 (schau mal deinen Arbeitsvertrag an), der im Vergleich mit den anderen Kollegen T8 oder T9 eben ordentliches Mittelmaß ist. Was die Telekom dann wegen irgendwelcher Beförderungen daraus macht, braucht/soll/muss die Führungskraft nicht interessieren, weil du ja JETZT im Sinne deiner geleisteten Arbeit korrekt bezahlt bist.
Froschlurchschlucker
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von Froschlurchschlucker »

Das beantwortet die Frage von noexite nicht im geringsten. Es ist auch nicht noexites Aufgabe, eine von der Telekom geschaffene Problematik zu lösen.
Torquemada hat geschrieben:Was die Telekom dann wegen irgendwelcher Beförderungen daraus macht, braucht/soll/muss die Führungskraft nicht interessieren, weil du ja JETZT im Sinne deiner geleisteten Arbeit korrekt bezahlt bist.
Es geht auch nicht um die Bezahlung oder um die Probleme mit plus und doppel oder dreifach Plus irgendeiner Führungskraft, sondern es geht um das Problem der Beförderungsverfahren von Beamten und den Pflichten des Dienstherrn. Das sind zwei völlig verschiedene Sachverhalte und völlig verschiedene Rechtsfragen.
Torquemada
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von Torquemada »

Ich habe doch mit meinem Beitrag doch gerade aufzeigen wollen, dass das gesamte Beurteilungssystem der neuen Art eben überhaupt nicht zur Lösung des Beförderungsproblems taugt !!!
Kater-Mikesch
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Torquemada,

manche sehen vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr...

Vor allen Dingen muss nicht der Fragesteller das Problem der rechtswidrigen Beurteilungen lösen sondern dass muss der DH mit einem rechtsicherem und rechtskonformen Beurteilungsverfahren lösen.
Das so viele Rechtsexperten keine vernünftige Lösung hinbekommen (wollen), ist schon verwunderlich - aber auch typisch für die Deutsche Telekom AG :wink:
noexite
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Re: Wann werden die Beurteilungen Telekom bekannt gegeben

Beitrag von noexite »

Vielleicht sollte ich noch einmal meine Situation genauer darstellen:
Beamter A8 seit 14 Jahren seit ü 10Jahren ISB auf min. T8. In dem Team in dem ich beschäftigt bin sind 2 weitere A8 und 6 Angestellte. Ich denke mein Chef hat bei der Campusbeurteilung die gausche Verteilung angewendet und das mit seinem Chef der insgesamt für 40 Mitarbeiter zuständig ist abgestimmt. Hier liege ich, denke ich auch im Mittelfeld, da dort auch noch einmal der Gauß drüber gelegt wird. Womit ich vollkommen einverstanden bin. Jetzt nimmt er diese Campusbeurteilung und macht daraus die Stellungnahme für Beamte. Diese fällt, wer hätte es gedacht, auch mittelmäßig aus. Ich habe da auch keine Argumente meinem Chef gegenüber eine bessere zu fordern. Das Problem ist, ich werde diese Stellungnahme in den nächsten Jahren imme so bekommen, da ich keine Chance sehe mich noch zu steigern. ... und diese Stellungnahme geht dann zum Beurteiler ....
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