Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Forum für Themen aus dem Bereich Strafvollzug

Moderator: Moderatoren

DungeonKeeper
Beiträge: 15
Registriert: 6. Nov 2013, 19:25
Behörde:

Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von DungeonKeeper »

Hallo,

ich hätte gerne gewusst ob die Herausgabe der Handynummer, an die Dienstplanung, tatsächlich ein "MUSS" ist.

Vielen Dank!
DungeonKeeper
Beiträge: 15
Registriert: 6. Nov 2013, 19:25
Behörde:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von DungeonKeeper »

Ja es geht um die private Mobilnummer.

Mittlerweile ist es leider die Regel, Kollegen sehr kurzfristig umzuplanen bzw. aus dem "Dienstfrei" zu holen :roll:
Citoyen
Beiträge: 17
Registriert: 3. Nov 2013, 14:29
Behörde:
Wohnort: Köln

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von Citoyen »

Ich weiß nicht wie das bei euch im Strafvollzug ist, aber gibt es eine Vorschrift, aus der hervorgeht, dass ihr überhaupt Handys besitzen MÜSST?
Vegütet Dein Dienstherr Dir Bereitschaftszeiten? Zahlt er Dir Anteil-mäßig Gebühren?
Wahrscheinlich nicht.
Also schließe ich mich meinem Vorschreiber an und würde ebenfalls behaupten, dass ich gar nicht im Besitz von so einem Teil bin.
Den offiziellen Weg würde ich mir ersparen, denn die Sache geht wahrscheinlich aus wie das Hornberger Schießen
Wenn dein DGL dich unbedingt erreichen will, soll er dir einen Wagen vorbeischicken :D
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1969
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von Mikesch »

Einfache Sache, Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. ?.
Klar nein...
würde er auch nicht bekommen.
Wenn das dienstlich notwendig ist soll er Dir eines zu Verfügung stellen.
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
DungeonKeeper
Beiträge: 15
Registriert: 6. Nov 2013, 19:25
Behörde:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von DungeonKeeper »

Herzlichen Dank !

Dann geb ich sie nicht raus !!!

Ich hoffe nur das es keine schriftliche Verfügung für Landesbeamte gibt, in der eine derartige Verpflichtung steht (mir ist zumindest nichts bekannt) :(
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1969
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von Mikesch »

DungeonKeeper hat geschrieben:Ich hoffe nur das es keine schriftliche Verfügung für Landesbeamte gibt, in der eine derartige Verpflichtung steht...
Die kann es nicht geben, da schlicht unhaltbar...

Ausnahmen:
Wenn ein Handy zur Erfüllung eines bestimmten Jobs notwendig ist, der AG kein Handy liefert und dies in der Beschreibung/Ausschreibung VORHER zur Voraussetzung für den Job erklärt wurde. Wobei die nachweisbaren Kosten hierfür erstattet werden...

Bei Rufbereitschaften, wo der Beamte während der Bereitschaft nicht an der Dienststelle ist, ist die Erreichbarkeit anzugeben, was wohl selbstverständlich ist. Das kann aber jede Nummer sein, wo man sich eben aufhält.
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
mcknickig
Beiträge: 47
Registriert: 3. Apr 2009, 11:30
Behörde:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von mcknickig »

Hallo !

Ich schließe mich NICHT an ! Wenn Du Deine Nummer nicht rausrückst, wirst Du immer irgendwo den "kürzeren" ziehen...Beurteilung usw. und das natürlich versteckt.
Ich gebe Dir einen anderen Rat: kaufe Dir eine Prepaid-Karte und gib diese Nummer, wo das Gerät immer ausgeschalten ist. Oder gib doch Deine Handynummer und blockiere die JVA nummer darin...oder geh nicht ran..auch an unterdrückte Anrufe nicht....
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1969
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von Mikesch »

mcknickig hat geschrieben:Ich schließe mich NICHT an ! Wenn Du Deine Nummer nicht rausrückst, wirst Du immer irgendwo den "kürzeren" ziehen...Beurteilung usw. und das natürlich versteckt.
Ich gebe Dir einen anderen Rat: kaufe Dir eine Prepaid-Karte und gib diese Nummer, wo das Gerät immer ausgeschalten ist. Oder gib doch Deine Handynummer und blockiere die JVA nummer darin...oder geh nicht ran..auch an unterdrückte Anrufe nicht....
Das Wort IMMER ist so nicht ganz richtig. Es kommt auch auf die DSt an...
Ich hatte mich immer geweigert (Außendienst) eine Handynummer anzugeben und nie irgendwelche Nachteile dadurch gehabt.
Mittlerweile habe ich aber eine angegeben, ist eine Abwägung, die Vorteile überwiegen, ansonsten könnte ich gewisse dienstliche Annehmlichkeiten schlicht vergessen.

Richtig ist, dass man mal den Zwang, immer und überall erreichbar sein zu müssen, überwinden sollte. Ab einer gewissen Uhrzeit gehe ich nicht mehr ans Telefon, bzw. bin nur für Freunde erreichbar. Es besteht KEIN Abnahmezwang!

Die Frage war aber anders gestellt, ob man MUSS, ob man dazu verpflichtet ist. Ist man nicht...
Ob man es macht und wie man damit umgeht, fällt dann in den Bereich "Weisheit des Lebens" ;-)
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
mcknickig
Beiträge: 47
Registriert: 3. Apr 2009, 11:30
Behörde:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von mcknickig »

Recht hast du..
Schlumpfine
Beiträge: 29
Registriert: 6. Mai 2013, 12:12
Behörde:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von Schlumpfine »

Man MUSS die Handynummer bestimmt nicht herausgeben. Aber wie schon gesagt, manchmal ist es ganz sinnvoll. Ich würde allerdings auch auf jeden Fall zwischen Privat- / und Dienstnummer unterscheiden. Die Prepaidkarten gibt es ja heutzutage schon für umsonst. Bestell dir eine, dann kannst du immernoch entscheiden, ob du sie auch benutzen willst.
Karl Feldlager
Beiträge: 1
Registriert: 30. Nov 2013, 09:15
Behörde:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von Karl Feldlager »

Ich habe schon seit vielen Jahren meine Handynummer angegeben. Und das freiwillig. So bist Du zwar erreichbar, aber der Anrufer weiss ja nicht WO Du gerade bist.
Auf Kneipentour, in der Großstadt, die 200 km weg ist oder, oder, oder...
Jedoch besteht ganz klar keine Pflicht deine private Handynummer zu hinterlegen. Eine Telefonnummer, klar - aber ob Festnetz oder Handy ist unerheblich. Bei dem Druck der DSt würde ich es so handhaben, wie es schon einige hier vorgeschlagen haben. Altes Handy, Prepaid-Karte rein und gut ist.
Ich kenne auch einige Kollegen, die haben zu Hause mehrere Nummern und eine davon ist nur für die Dienststelle...

LG
Karl
EDE
Beiträge: 198
Registriert: 6. Dez 2005, 07:33
Behörde:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von EDE »

Was für ein Zirkus.

Die Diensttelle hat von mir und meinen Kollegen die Festnetznummer....allerdings haben wir alle einen Anrufbeantworter :-)

Ansonsten haben alle, die "wichtig" sind, ein persönliches Diensthandy. Und da wird nach Dienstschluss nicht mehr rangegangen.

Es sei denn, man hat offiziell Bereitschaft.

Grüße
Schlumpfine
Beiträge: 29
Registriert: 6. Mai 2013, 12:12
Behörde:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von Schlumpfine »

Genau, so kenne ich das auch. Die Privatnummer ist außen vor. Ganz einfach. :)

Lg Schlumpfine
c20xe
Beiträge: 36
Registriert: 22. Apr 2012, 13:48
Behörde:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von c20xe »

Hallo,
wurde auch direkt nach meiner Ausbildung gezwungen meine Handynummer herauszugeben... von da an wurde ständig angerufen vom Dienstplangestalter oder der VDL... sobald ein Pups geklemmt hatte war der Knast dran... habe dann offiziell dem VDL mitgeteilt, dass die Nummer im familiären Kreis weitergeben wurde und meine Verwandten keine Belästigungen vom Knast wünschen... und gut war es...
Ich würde meine Handynummer niemals mehr an meinen Arbeitgeber weiterleiten... oder wie oben schon beschrieben eine "Arschlochnummer" mir zulegen und da könnte der Knast bis ins Nirvana anrufen, den Du bist ja nicht verpflichtet, deine Handy überall hin mitzunehmen .... Der Knast hat dann seinen Seelenfrieden und Du hast deine Ruhe...
Gruß
c20xe
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Dienstplanung verlangt Mobilnummer !

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wenn jemand in offizieller Rufbereitschaft ist, dann ist das quasi Arbeitszeit und dafür gibt es auch Regelungen hinsichtlich Dauer, möglichen Dienstbeginn am nächsten Tag, etc. Dafür sollte ein Diensthandy bereit gestellt werden, denn es ist "Arbeit".

Wenn ich offiziell in Freizeit bin, also weder Schicht habe, noch Rufbereitschaft, bin ich zu gar nichts verpflichtet. Dann bleibt das Diensthandy aus.

Nein, meine private Handynummer bekommt mein Arbeitgeber NICHT. Auf 24-STd-Terrorismus lasse ich mich nicht ein und muss auch nicht!
Antworten