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Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Wann in Rente?

Verfasst: 21. Mai 2013, 00:23
von rausundweg
Hallo Forum,
habe leider ein riesen Problem und ein paar Fragen.

Folgender Fall:
Polizeibeamter machen einen ziemlich großen Scheiß und wird deshalb aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

Soweit ich mich informieren konnte, wird er gesetzlich auf Basis seines Bruttolohnes (Arbeitnehmer- + Arbeitgeberanteil) in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ok, soweit so gut. Jetzt ist es aber so, dass der Beamte über 35 Jahre Schichtdienst geleistet hat und auf Grund dieser körperlich doch extremen Belastung bereits mit 60 Jahren in Pension hätte gehen können/dürfen.

Wie sieht es denn nun aus, wenn er nachversichert wird? Wird hier noch Rücksicht auf den Schichtdienst genommen und ihm steht ab 60 eine Rente zu oder wird sozusagen einfach alles gelöscht was ihm vor der Tat zustand?

Danke für eure Hilfe.

Re: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Wann in Rente?

Verfasst: 22. Mai 2013, 10:34
von Steinbock
Hallo,

dieser EX-Beamte sollte sich einmal auf nachfolgender Internetseite einlesen:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

Gruß vom Steinbock

Re: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Wann in Rente?

Verfasst: 23. Mai 2013, 16:48
von Hauseltr
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/beamte2.htm

Soweit mir bekannt ist, nennt man das: absolute Arschkarte gezogen!

Vom Rentenalter her und auch von der Höhe der Altersbezüge!

Re: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Wann in Rente?

Verfasst: 24. Mai 2013, 17:20
von rausundweg
Danke für die Hilfe.

Also Strafe muss zwar sein, aber das Tragische ist einfach der Rattenschwanz in Form der Entlassung aus dem Beamtenverhältnisses!

Re: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Wann in Rente?

Verfasst: 27. Mai 2013, 12:21
von Frauenpower
Absolute Arschkarte hört sich gut an !

Re: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Wann in Rente?

Verfasst: 29. Mai 2013, 17:24
von egyptwoman
rausundweg hat geschrieben:Danke für die Hilfe.

Also Strafe muss zwar sein, aber das Tragische ist einfach der Rattenschwanz in Form der Entlassung aus dem Beamtenverhältnisses!
Hat man aber schon in der Ausbildung beigebracht bekommen welche Folgen das hat wenn der Beamte nen "scheiß" baut und daraufhin aus dem Beamtenstatus entlassen wird. Kann man nur sagen: echt Pech gehabt und mit den Folgen muss man halt dann leben.

egyptwoman

Re: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Wann in Rente?

Verfasst: 5. Jul 2013, 13:37
von Bundesfreiwild
Hab grad mal überlegt.
Wenn man aus dem Dienst entlassen wird, bevor man das Rentenalter erreicht hat, muss man sich als jetzt Erwerbsloser wohl beim Arbeitsamt melden (wenn das dann zuständig ist, weil man ja nie Arbeitslosenversicherung bezahlt hat). Im Zweifelsfall Jobcenter Hartz IV? Von irgendwas muss man ja leben.

Habe grad den Fall im Bekanntenkreis:
WENN man länger ohne Beschäftigung ist, wird das Jobcenter zum 63. Lebensjahr den Abgang in die Rente fordern (mit Ablauf des 63. Lebensjahres).
Dazu müssen natürlich auch einige Rentenbedingungen erfüllt sein (Beitragszahlungen in den letzten 8 von 10 Jahren und einiges andere mehr).

Ich würde raten, sich mit einem Fachmann in Rentenversicherungsfragen zusammenzusetzen und alle Fragen zu klären, die mit einem derartigen Ausnahmefall zusammenhängen.

Re: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Wann in Rente?

Verfasst: 10. Dez 2013, 22:12
von Guruji
evtl. geht noch das:

Krank sein - Burn out !
Zu einem Psychologen und dann eine dementsprechende KUR und vom Arzt dann einen Antrag auf Schwerbehinderung einreichen.
Am besten für ca. 70 € dem VdK beitreten und dort mit ärztlicher Unterstützung die 50 % Schwerbehinderung holen (Psychisch ist ein guter Weg !!)

Dann kann man mit 63 in die Rente. Oder auch wenn es durchgeht nach 45 Berufsjahren !!