Ich habe einen Behandlungsplan meines Zahnartzes erhalten. Dieser beläuft sich auf ca. 3.200,- Euro. Kann ich mit dem Einsenden des Behandlungsplans und Nennung der Behandlungstermine schon einen Vorschuß beantragen? Warte ich, bis die Rechnung eintrifft, vergehen heute in der Regel mehr als 3 Wochen, so dass ich evtl. in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnte.
Sollte es möglich sein, bitte ich um kurze Aufzeichnung der Vorgehensweise.
MFG
Lutz-Olaf Paschke
Vorschußzahlung auf Beihilfe
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Re: Vorschußzahlung auf Beihilfe
Einfach mal bei der Beihlfe anrufen, oder besser noch einen Antrag stellen. Dieser muss bearbeitet werden und spätestens dann ist man schlauer
Allerdings gehts auch so - Behandlung durchführen lassen, auf Rechnung warten und diese unverzüglich an Beihlife mit entsprechendem Anschreiben zur Dringlichkeit senden, dürfte klappen - ich sprech aus Erfahrung
Allerdings gehts auch so - Behandlung durchführen lassen, auf Rechnung warten und diese unverzüglich an Beihlife mit entsprechendem Anschreiben zur Dringlichkeit senden, dürfte klappen - ich sprech aus Erfahrung
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Re: Vorschußzahlung auf Beihilfe
Ganz einfach mal mit dem Zahnarzt sprechen. Der will selten sofort sein Geld haben. Der weiss auch, dass wir die Kosten auch erst erstattet bekommen müssen.
Re: Vorschußzahlung auf Beihilfe
In welcher BHV ist "Vorschuss" geregelt?
Es gibt allenfalls "Abschlag" auf einen eingereichten Beihilfeantrag.
Abschlag gibt es nur bei außergewöhnlicher finanzieller Belastung (unbestimmter Begriff).
Gerade Zahnärzte bieten eigentlich immer Ratenzahlungen an.
Vielmehr solltest du dir von der PKV eine Kostenübernahme bestätigen lassen. Wenn die nicht zahlt, dann hast du ein echtes Problem.
Es gibt allenfalls "Abschlag" auf einen eingereichten Beihilfeantrag.
Abschlag gibt es nur bei außergewöhnlicher finanzieller Belastung (unbestimmter Begriff).
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Vielmehr solltest du dir von der PKV eine Kostenübernahme bestätigen lassen. Wenn die nicht zahlt, dann hast du ein echtes Problem.
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Re: Vorschußzahlung auf Beihilfe
Hallo,
wie rechnet dein Zahnarzt ab ?
Selber oder über eine Verrechnungsstelle ?
Falls er selbst abrechnet würde ich mit ihm einfach drüber sprechen das er dir das Zahlungsziel auf 4 Wochen verlängert.
Bei fast allen Abrechnungsstellen wird das erste mal nach 4 Wochen angemahnt nach 6 Wochen kommt die zweite Mahnung.
Das reicht also locker auch bei 3 Wochen Bearbeitungszeit.
wie rechnet dein Zahnarzt ab ?
Selber oder über eine Verrechnungsstelle ?
Falls er selbst abrechnet würde ich mit ihm einfach drüber sprechen das er dir das Zahlungsziel auf 4 Wochen verlängert.
Bei fast allen Abrechnungsstellen wird das erste mal nach 4 Wochen angemahnt nach 6 Wochen kommt die zweite Mahnung.
Das reicht also locker auch bei 3 Wochen Bearbeitungszeit.
Re: Vorschußzahlung auf Beihilfe
Hallo,
ich habe bisher von allen Ärzten Rechnungen erhalten mit einem Mindest-Zahlungsziel von 30 Tagen.
In dieser Zeit müssten doch auch die Erstattungen der Beihilfe erfolgen.
Gruß vom Steinbock
ich habe bisher von allen Ärzten Rechnungen erhalten mit einem Mindest-Zahlungsziel von 30 Tagen.
In dieser Zeit müssten doch auch die Erstattungen der Beihilfe erfolgen.
Gruß vom Steinbock