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Beihilfe-Frist?

Verfasst: 9. Mär 2007, 21:30
von Fry
Hallo!
Ich bin Kommunalbeamter in Rheinland-Pfalz. Meine Frage:
Gibt es eine Frist (ab Rechnungsdatum) für die Abgabe von Arztrechnungen?

Verfasst: 10. Mär 2007, 02:58
von Angelfire
Rechnungen sind innerhalb eines Kalenderjahres einzureichen. Danach hat man leider Pech.

Meine Schwiegermutter hat mal einige meiner Rechnungen in ihre Post gesteckt. Die Mahnungen habe ich dann bezahlt. Da diese aber erst ein halbes Jahr später kamen dachte ich das ich die Rechnunbgen eingereicht hätte.

Als Schwiegermama starb fande ich dann die Originale bei ihr ungeöffnet. Die Einreichung verlief negativ. Mein Einspruch wurde abgeschmettert, da ich ja mir neue Originale hätte zusenden lassen können. Das hat mich 600 € gekostet.

LG Angelfire

Verfasst: 10. Mär 2007, 11:53
von Fry
Danke für die Antwort. Das klingt übel! Das heißt meine Rechnung vom September 06 kann ich vergessen?

Verfasst: 11. Mär 2007, 00:05
von Zollkodex-Ritter
Ne. Deine Rechnung wäre September 2007 nicht mehr beihilfefähig. Also noch Zeit, diese einzureichen.

Verfasst: 11. Mär 2007, 17:41
von Fry
Alles klar! Bin bei "Kalenderjahr" vom tatsächl. Jahr ausgegangen und nicht von einer Einjahresfrist. Bin noch nicht solange im "Club" und war ehrlich gesagt bisher auch nur 1x krank. Danke für die Hilfe!