Guten Tag!
Ich habe zum Thema Trennungsgeld einiges durchgelesen, konnte nun leider nicht viel verstehen (auf meine Situation bezogen). Ich werde am 1.4.2013 mein Studium zum Diplom-Verwaltungswirt/in (gehobener Dienst) an der FH des Bundes in Brühl beginnen und bekomme ein Appartement im Wohnheim neben der FH. Kosten für Unterkunft und Verpflegung habe ich zu entrichten.
Zur Zeit wohne ich ca 500 bis 550 km von der FH entfernt. Habe ich Anspruch auf Trennungsgeld, wenn ich zum 1.4. aus der Wohnung ausziehe oder bekomme ich das Trennungsgeld , wenn ich die Wohnung beibehalte?
Es besteht noch die Option bei meinen Eltern (wohnen ebenfalls ca 500km von der FH entfernt) wieder einzuziehen. Wäre man in diesem Fall berechtigt das Trennungsgeld zu erhalten? Und bekomme ich in diesem Fall auch Urlaub für Familienheimfahrten?
Ich wäre allen dankbar für eine gute Erklärung =)
Liebe Grüße
Das gute alte Trennungsgeld
Moderator: Moderatoren
Re: Das gute alte Trennungsgeld
Was hat denn die Mama und der Papa damit zu tun ???Masik hat geschrieben:Guten Tag!
Ich habe zum Thema Trennungsgeld einiges durchgelesen, konnte nun leider nicht viel verstehen (auf meine Situation bezogen). Ich werde am 1.4.2013 mein Studium zum Diplom-Verwaltungswirt/in (gehobener Dienst) an der FH des Bundes in Brühl beginnen und bekomme ein Appartement im Wohnheim neben der FH. Kosten für Unterkunft und Verpflegung habe ich zu entrichten.
Zur Zeit wohne ich ca 500 bis 550 km von der FH entfernt. Habe ich Anspruch auf Trennungsgeld, wenn ich zum 1.4. aus der Wohnung ausziehe oder bekomme ich das Trennungsgeld , wenn ich die Wohnung beibehalte?
Es besteht noch die Option bei meinen Eltern (wohnen ebenfalls ca 500km von der FH entfernt) wieder einzuziehen. Wäre man in diesem Fall berechtigt das Trennungsgeld zu erhalten? Und bekomme ich in diesem Fall auch Urlaub für Familienheimfahrten?
Ich wäre allen dankbar für eine gute Erklärung =)
Liebe Grüße
Irgendwann sollte man auch erwachsen werden und den Eltern ade sagen !!!
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Re: Das gute alte Trennungsgeld
hallo,
Trennungsgeld wird idR gezahlt, wenn zum Beginn der dienstlichen Maßnahme der Beamte in einer Ehe oder Verpartnerung lebt und der Partner aus zu belegenden und von der Besoldungsstelle zu begutachtenden Gründen nicht mit an den Dienstort des Beamten verziehen kann. Ein Grund wäre z.B., daß der Ehepartner/Lebenspartner sich in der Erstausbildung befindet oder die Kinder in einem der letzten beide Abschlußjahre vor dem Abitur sind oder der Partner z.B. eine Krankheit heit, die aber perspektivisch sich auch nicht länger als 12 Monate hinziehen sollte. Grundsätzlich sollte also die Umzugswilligkeit des Partners an den neuen Dienstort bestehen, nur muß er eben daran gehindert sein und die Frage ist warum.
soviel vom Schaaf2012
...so ganz habe ich nich verstanden, mit welcher Begründung Du Trennungsgeld beantagen willst.
Trennungsgeld wird idR gezahlt, wenn zum Beginn der dienstlichen Maßnahme der Beamte in einer Ehe oder Verpartnerung lebt und der Partner aus zu belegenden und von der Besoldungsstelle zu begutachtenden Gründen nicht mit an den Dienstort des Beamten verziehen kann. Ein Grund wäre z.B., daß der Ehepartner/Lebenspartner sich in der Erstausbildung befindet oder die Kinder in einem der letzten beide Abschlußjahre vor dem Abitur sind oder der Partner z.B. eine Krankheit heit, die aber perspektivisch sich auch nicht länger als 12 Monate hinziehen sollte. Grundsätzlich sollte also die Umzugswilligkeit des Partners an den neuen Dienstort bestehen, nur muß er eben daran gehindert sein und die Frage ist warum.
soviel vom Schaaf2012
...so ganz habe ich nich verstanden, mit welcher Begründung Du Trennungsgeld beantagen willst.
Re: Das gute alte Trennungsgeld
danke, Schaaf2012 !
Ich habe Unterlagen zugeschickt bekommen, es gab ein Vermerk: " Personen, die über eigenen Hausstand vrfügen und weiter als 30km von der FH Bund entfernt wohnen, haben einen Anspruch auf Trennungsgeld."
Aus dem Grund habe ich mich gefragt, ob ich den Hausstand weiterhin beibehalten muss, um berechtigt zu sein oder nicht.
Und zu den Familienheimfahrten stand: " Voraussetzung hierfür ist, dass Trennungsgeldberechtigte/r nach §3 Abs. 3 Satz 3 Buchstaben a) und b) der Trennungsgeldverordnug sind und die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Dienstort mindestens 150 km beträgt."
Ich hab gelesen, dass man eben bei Verwandten bis zum vierten Grad leben kann... tja, viel gelesen, wenig verstanden, deswegen frage ich nach. Danke für die Hilfe!
Ich habe Unterlagen zugeschickt bekommen, es gab ein Vermerk: " Personen, die über eigenen Hausstand vrfügen und weiter als 30km von der FH Bund entfernt wohnen, haben einen Anspruch auf Trennungsgeld."
Aus dem Grund habe ich mich gefragt, ob ich den Hausstand weiterhin beibehalten muss, um berechtigt zu sein oder nicht.
Und zu den Familienheimfahrten stand: " Voraussetzung hierfür ist, dass Trennungsgeldberechtigte/r nach §3 Abs. 3 Satz 3 Buchstaben a) und b) der Trennungsgeldverordnug sind und die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Dienstort mindestens 150 km beträgt."
Ich hab gelesen, dass man eben bei Verwandten bis zum vierten Grad leben kann... tja, viel gelesen, wenig verstanden, deswegen frage ich nach. Danke für die Hilfe!
Re: Das gute alte Trennungsgeld
Kurz gesagt: Behältst Du Deine Wohnung bei, erhältst Du Trennungsgeld. Kündigst Du sie, erhältst Du keins.
Für einen Anspruch auf Familienheimfahrt bedarf es - wie der Name schon sagt - einer Familie: Also Ehepartner oder berücksichtigungsfähige Kinder.
Für einen Anspruch auf Familienheimfahrt bedarf es - wie der Name schon sagt - einer Familie: Also Ehepartner oder berücksichtigungsfähige Kinder.
Re: Das gute alte Trennungsgeld
Ach Steinbock, kann man denn nicht einmal eine einfache Frage beantworten ohne den Fragesteller "unnötig" anzugreifen?Steinbock hat geschrieben:
Was hat denn die Mama und der Papa damit zu tun ???
Irgendwann sollte man auch erwachsen werden und den Eltern ade sagen !!!
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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Re: Das gute alte Trennungsgeld
Ok - Arme Sau - Du hast recht - bitte den letzen Satz streichen.arme Sau hat geschrieben:Ach Steinbock, kann man denn nicht einmal eine einfache Frage beantworten ohne den Fragesteller "unnötig" anzugreifen?Steinbock hat geschrieben:
Was hat denn die Mama und der Papa damit zu tun ???
Irgendwann sollte man auch erwachsen werden und den Eltern ade sagen !!!
Bitte untertänigst um Entschuldigung.
Gruß vom Steinbock
PS: wie kommts - ich kann nur noch die letzte Antwort von dir hier lesen ?
Re: Das gute alte Trennungsgeld
Keine Ahnung, was los ist !Steinbock hat geschrieben: ************
PS: wie kommts - ich kann nur noch die letzte Antwort von dir hier lesen ?
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