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Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 22. Jan 2013, 08:27
von Klaus
Zuerst stellt sich mir die Frage, ob wir beide das gleiche unter "normalen Menschenverstand" verstehen.

Mir ist hier nicht klar, wo Dein Problem ist. Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wirst, gilt das als Berufsunfähigkeit und Du bekommsr von Deiner Versicherung so wie vereinbart Geld.

Die Versetzung in den Ruhestand ist immer "dauerhaft". Man kann nicht befristet in den Ruhestand versetzt werden. Das schließt natürlich nicht aus, dass der Dienstherr zwischendurch immer mal wieder prüfen darf, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Manch einer wird im Laufe der Jahre wieder gesund und erzählt das keinem...

Dann könntest Du wieder reaktiviert werden und für die Versicherungsleistungen gibt es dann auch keinen Grund mehr. Übrigens kann auch die Versicherung prüfen, ob die Voraussetzungen zur Leistung noch bestehen. Kommt ja auch immer auf die Krankheit an. Die Heilungschancen bei Querschnittslähmung nach Unfall oder missglückter OP sind wesentlich geringer als beispielsweise bei einer leichten Depression oder bei der Modekrankheit "Burn Out".

Also, in Deinem Alter würde ich die 24 Euro weiter zahlen.

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 22. Jan 2013, 12:59
von Steinbock
Hallo,

am einfachsten wäre es, wenn Du uns den Versicherer und den entsprechenden Tarif mitteilen würdest.

Ansonsten benötige ich den kompletten Text der Vertragsbedingungen.

Gruß vom Steinbock

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 29. Jan 2013, 14:14
von Rechtlerin
Du hast eine gute Versicherung, da die BU-Rente bekommst, wenn dich der DH in der Ruhestand verabschiedet.

Der einstweilige Ruhestand gilt für politische Beamte, das sollte nach bisherigem Wissensstand nicht der Fall sein.

Wichtig für dich ist, dass wenn der Dienstherr dich aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt, kein
gesundheitliche Prüfung seitens der Versicherung vorgenommen wird - und das ist entscheident - ich gehe auch mal
davon aus (ohne die Vertragsbedingunge zu kennen), dass es in deinem Vertrag keine Verweisung gibt.

Ergo:
Wenn du krank wirst und der DH dich loswerden will in dem er dich in den Ruhestand verabschiedet, wird dein Versicherung
auf jeden Fall zahlen.
Du könntest dich aber mal an deine Versicherung wenden, aber das macht man in der Regel ja nicht, da die sonst eine
Planung der Dienstunfähigkeit vermuten - ich sehe das aber anders, denn wenn du ein Problem mit einen Vertrag hast,
kannst du ja in jedem Fall den Vertragspartner fragen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 29. Jan 2013, 18:26
von Steinbock
Rechtlerin hat geschrieben:Du hast eine gute Versicherung, da die BU-Rente bekommst, wenn dich der DH in der Ruhestand verabschiedet.

Der einstweilige Ruhestand gilt für politische Beamte, das sollte nach bisherigem Wissensstand nicht der Fall sein.

Wichtig für dich ist, dass wenn der Dienstherr dich aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt, kein
gesundheitliche Prüfung seitens der Versicherung vorgenommen wird - und das ist entscheident - ich gehe auch mal
davon aus (ohne die Vertragsbedingunge zu kennen), dass es in deinem Vertrag keine Verweisung gibt.
Falsch - dies würde nur dann zutreffen wenn er eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.
Und dies ist bisher nicht bekannt.


Ergo:
Wenn du krank wirst und der DH dich loswerden will in dem er dich in den Ruhestand verabschiedet, wird dein Versicherung
auf jeden Fall zahlen.
Du könntest dich aber mal an deine Versicherung wenden, aber das macht man in der Regel ja nicht, da die sonst eine
Planung der Dienstunfähigkeit vermuten -
Was für ein Unsin - der zuständige Versicherungsvermittler ist verpflichtet seinen Kunden über die vertragliche Absicherung zu informieren.

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 29. Jan 2013, 19:45
von Rechtlerin
Hallo Steinbock,

was meinst du denn, was folgender Satz in den Versicherungsbedingungen heißen soll:
"1. Berufsunfähigkeit ist auch die versicherte Person, die aus gesundheitlichen Gründen von ihrer Behörde in den dauernden Ruhezustand versetzt wird."

Es ist jetzt egal ob DU-Versicherung oder BU-Versicherung...

Und was hat denn der Versicherungsvermittler damit zu tun - nichts...

Der Einzigste der hier Unsinn schreibt, bist du...denn wie anders soll man den o. a. Punkt 1 interpretieren???

Wer lesen kann ist klar im Vorteil...es kommt nicht darauf an ob DU-Versicheurng oder BU-Versicherung - die Bedingungen sind relevant sonst nicht...
Ich kenne genügend Beamte die eine BU-Versicherung ohne Verweisung haben. Und das zahlen auch die Versicherung, wenn der DH sie in Vorruhestand
entsendet...mit genau den gleichen Versicherungsbedingungen...

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 31. Jan 2013, 13:33
von Steinbock
Hallo Rechtlerin,
Rechtlerin hat geschrieben:Hallo Steinbock,

was meinst du denn, was folgender Satz in den Versicherungsbedingungen heißen soll:
"1. Berufsunfähigkeit ist auch die versicherte Person, die aus gesundheitlichen Gründen von ihrer Behörde in den dauernden Ruhezustand versetzt wird."
Texte erfinden ist einfach - in welchem Tarif bei welche Versicherer soll dies denn so stehen ?
Es ist jetzt egal ob DU-Versicherung oder BU-Versicherung...
Nein - ist es nicht, denn bei einer BU ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Und was hat denn der Versicherungsvermittler damit zu tun - nichts... ...
Nachdem Du den Sinn nicht verstanden hast - versuche ich es dir noch einmal zu erklären:
Wenn ein Versicherungsnehmer Fragen zu seinen Vertragsbedingungen hat,
kann er sich an seinen Versicherungsvermittler wenden und dieser ist verpflichtet ihm seine Fragen zu beantworten.
es kommt nicht darauf an ob DU-Versicheurng oder BU-Versicherung - die Bedingungen sind relevant sonst nicht...
Ich kenne genügend Beamte die eine BU-Versicherung ohne Verweisung haben.
Du schreibst hier völligen Unsinn.

Natürlich wird es Beamte geben die keine DU - sondern nur eine BU haben.
Allerdings möchte ich nicht in deren Haut stecken, wenn sie tatsächlich DU werden.

Ergänzend sollte auch die DU einen Verzicht auf die konkrete, wie auch auf die abstrakte Verweisbarkeit beinhalten ?

Gruß vom Steinbock :D

Anmerkung: Höflichkeit sollte man auch in einem Forum nicht vergessen.

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 31. Jan 2013, 14:03
von Rechtlerin
Hallo Steinbock,

willst du jetzt behaupten, dass der Verfasser diese Themas den Punkt 1 erfunden hat????

Also, ich beziehe mich auf Fakten - wenn dieser Punkt 1 so angegeben wird, dann wird es so sein - wenn nicht, dann ist das ja das Problem vom Verfasser.

Der Punkt ist eindeutig und besagt, dass eine Person von der Versicherung als berufsunfähig angesehen wird, wenn die Behörde diesen aus gesundheitlichen Gründen in der Ruhestand versetzt.
Die Versicherungsbedingungen sind eindeutig und hieraus anzuwenden - auch wenn es sich um eine BU-Versicherung handeln würde.
Es könnte auch eine Hausratversicherung sein - wenn der Versicherer sich auf die Dienstunfähigkeit einläßt und dies anerkennt, ist das sein Problem.

Was willst du denn noch hören?


Was soll denn der Versicherungsnehmer anders mitteilen als der Versicherer? Ansprechpartner und Vertragspartner ist die Versicherung und nicht der Versicherungsvertreter, der hat nämlich nur im Namen der Versicherung gehandelt.
Ggf. kann bei nachweislichen falschen Angaben der Vermittler haften, das ist aber eine andere Sache.

Ich kenne viele Beamte, die eine BU haben und bei denen die Versicherung zahtl - natürlich nach vorheriger Gesundheitsprüfung.
Eine Verweisung auf einen anderen Beruf ist nichts außergewöhnlich - wenn man sich darauf eingelassen hat, dann wird es eben schwieriger an die Leistung zu kommen, da hier im Regelfall immer auf eine andere Tätigkeit verwiesen wird.

Nochmals, les mal bitte was der Verfasser geschrieben hat und interpretiere und sinniere nicht über Dinge, die du nicht kennst.
Ich beleidige hier niemanden - aber vermutlich hast du eine sensible Haut und magst es nicht, wenn mal einer eine andere Meinung hat - Ende der Durchsage.

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 3. Feb 2013, 10:08
von Steinbock
Hallo Rechtlerin,
Rechtlerin hat geschrieben:Hallo Steinbock,

willst du jetzt behaupten, dass der Verfasser diese Themas den Punkt 1 erfunden hat????

Also, ich beziehe mich auf Fakten - wenn dieser Punkt 1 so angegeben wird, dann wird es so sein - wenn nicht, dann ist das ja das Problem vom Verfasser.

Der Punkt ist eindeutig und besagt, dass eine Person von der Versicherung als berufsunfähig angesehen wird, wenn die Behörde diesen aus gesundheitlichen Gründen in der Ruhestand versetzt.
Die Versicherungsbedingungen sind eindeutig und hieraus anzuwenden - auch wenn es sich um eine BU-Versicherung handeln würde. .

Vertragsbedingungen zur BU/DU bestehen nicht nur aus einem Satz !
Also kann man ohne die vollständigen Tarifbedingungen keine Aussage machen.

Es könnte auch eine Hausratversicherung sein - wenn der Versicherer sich auf die Dienstunfähigkeit einläßt und dies anerkennt, ist das sein Problem. .
Aha - und eine Hausratversicherung zahlt dann eine Berufsunfähigkeitsrente ?

Wo hast Du denn diesen Unsinn her!
Was willst du denn noch hören?

Was soll denn der Versicherungsnehmer anders mitteilen als der Versicherer? .
Der Versicherer würde die vollständigen Vertragsbedingungen mitteilen, was der Fragende/VN hier ja nicht tut.
Ansprechpartner und Vertragspartner ist die Versicherung und nicht der Versicherungsvertreter, der hat nämlich nur im Namen der Versicherung gehandelt. .
Tja, und der Versicherungsvermittler (Vertreter oder Makler) bekommt dann vom Versicherer den Auftrag Kontakt mit dem Versicherungsnehmer aufzunehmen und ihn entsprechend zu informieren.
Ggf. kann bei nachweislichen falschen Angaben der Vermittler haften, das ist aber eine andere Sache.
Sicher - wenn sich eine Falschberatung herausstellen sollte.
Ich kenne viele Beamte, die eine BU haben und bei denen die Versicherung zahtl - natürlich nach vorheriger Gesundheitsprüfung. .
Und schon sind wir bei dem Unterschied zwischen BU und DU - bei einer DU erfolgt keine Gesundheitsprüfung.
Denn da genügt die Versetzungsurkunde des Dienstherrn in den Ruhestand wegen gesundheitlichen Problemen.
Eine Verweisung auf einen anderen Beruf ist nichts außergewöhnlich - wenn man sich darauf eingelassen hat, dann wird es eben schwieriger an die Leistung zu kommen, da hier im Regelfall immer auf eine andere Tätigkeit verwiesen wird..
Richtig - und deshalb kann ich jedem nur empfehlen, seine Vertragsbedingungen durchzulesen. Wenn keine DU vorliegt und es noch möglich ist, den bestehenden Vertrag zu kündigen und eine DU abschließen.
Nochmals, les mal bitte was der Verfasser geschrieben hat und interpretiere und sinniere nicht über Dinge, die du nicht kennst.
Ich beleidige hier niemanden - aber vermutlich hast du eine sensible Haut und magst es nicht, wenn mal einer eine andere Meinung hat - Ende der Durchsage.
Nö... Du liegst hier völlig falsch. Mein erster Hinweis an den Verfasser war, dass er uns den Tarif des Versicherers, bzw. den kompletten Text der BU-Bedingungen mitteilen soll - was natürlich nicht geschah.
Nur verstehe ich nicht, dass Du hier solchen Unsinn schreibst.

Zu meiner Person ein kleiner Hinweis:
ca. 20 Jahre im öffentlichen Dienst als Verwaltungsangestellter - zum Schluss Beamter(g.D.) - und danach Wechsel zu einem Versicherungsunternehmen mit Schwerpunkt öffentlicher Dienst - Beamtenrecht - Beihilferecht - mit Betreuung der Berufsverbände des öffentlichen Dienstes.

Gruß vom Steinbock

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 3. Feb 2013, 12:58
von Rechtlerin
Hallo Steinbock,

der Reihe jetzt nach:

Also wenn in den Vertragsbedingungen steht, dass die Versicherung zahlt wenn der Dienstherr den Beamten aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt, dann gibt es keine anderslautende Abweichung von diesem Punkt.
Du kannst davon ausgehen, dass man sich bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, auf diesen Punkt berufen kann - ergo:
Wenn der versicherte aus den Gründen in den Ruhestand geht, dann zahlt die Versicherung - eine Verweisung ist schon nicht möglich, da dies mit dieser Zusage ausgeschlossen ist.

Dann zu dem Punkt Hausratversicherung - ja klar, dass du da drauf anspringst...also das war ein überspitzter Vergleich.
Aber sollte es dennoch ein Vertragpartner so auslegen, dass er in einem Versicherungsvertrag eben diese Zusage macht, dann ist es egal um welche Versicherung es sich handelt.
Das will heißen, wenn dir an der Haustür einer was verkauft und der dir die Zusage macht (hier die Zahlung der Rente bei Dienstunfähigkeit nach Krankheit), dann muss dieser auch dafür gerade stehen. Ob das im Nachgang durch ein Gerichtsverfahren erwirkt werden muss, ist eine andere Sache.

zum Thema Vertragsbedingungen:
Warum soll der Versicherer die Vertragsbedingungen dem Vers.-Nehmer mitteilen - dieser hat die kompletten Vertragsbedingungen zu Hause und hat aus diesen zitiert - also kannst du das auch vergessen.

Zum Thema Vermittler:
Warum soll sich der Versicherungsnehmer mit dem Vertreter auseinandersetzen ? Vertragspartner ist die Versicherung - kein anderer.
Und warum soll sich der Versicherungsnehmer wegen einer Falschberatung an den Vermittler wenden? Der Versicherungsnehmer beruft sich auf die allg. Versicherungsbedingungen (hier: Zahlung der Rente bei DU wegen Krankheit). Der Verterter hat nichts damit zu tun und hat auch nichts zusätzlich versichert.
Denn diese Zahlung bei DU wegen Krankheit hat ja nicht der Vertreter zugesichert sondern die Versicherung in den Versicherungsbedingenen.

Hier wurde doch rein gar nichts von einer Falschberatung erwähnt - der Einzigste der den Vertreter belangen will bist du - aber ich frage mich warum und mit welchem Vorwurf???

Thema DU und BU:
Wenn du eine BU mit diesen Versicherungsbedingungen abschließt und der Versicherer akzeptiert eine Dienstunfähig wegen Krankheit und hält dies auch noch in den Bedingungen fest, dann wird damit bei diesem Grund der Leistungszahlung keine Untersuchung durchgeführt.
Was sein kann, ist eine Nachuntersuchung z. b. nach einem Jahr - aber das ist wieder was anderes, denn die Versicherer haben fast alle in Ihren Bedingungen diesen Passus mit aufgeführt - ist ja auch OK, denn wenn man wieder gesund ist, kann man wieder arbeiten und dann hat sich die Rente erledigt.

Thema Zusendung der Vers.-Bedingungen:
Warum soll irgend jemand dir die Bedingungen zusenden - das verstehe ich nicht. Hier kann jeder anonym bleiben, und das willst du doch hoffentlich nicht in Frage stellen.
Ich bestimme ja auch nicht, dass deine persönlichen Daten hier veröffentlich werden - halt dich bitte mal ein wenig zurück !!!

Deine Angaben zur Person:
Du willst 20 Jahre als Ang. im öffentlichen Dienst gewesen sein und dann auch noch in den geh. Dienst aufgenommen worden sein - da kann ich leider nur ein wenig lächeln. Das glaube ich dir nämlich nicht, denn warum soll eine Verwaltung einen Ang. als Beamten übernehmen...klar - träum mal weiter.
Und dann willst du auch noch nach der Beförderung in den geh. Dienst in die Privatwirtschaft gewechselt sein...lieber Steinbock, wach einfach auf und erzähl nicht so viel Unsinn !!!

Wenn du als Fachmann für Versicherungsrecht noch nicht einmal die Versicherungsbedingungen lesen und umsetzen kannst, und dann auch noch eine Erklärung bzw. die Verantwortung beim Vermittler suchst, dann möchte ich mich aber von dir nicht beraten lassen !

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 3. Feb 2013, 13:19
von Kater-Mikesch
Guten Tag,

ich denke mal, dass Steinbock das nicht verstehen wird.
Erstens sind die Versicherungsbedingungen eindeutig (auch ich gehe davon aus, dass die angegebenen so sind, wie sie im Vertrag aufgeführt wurden - denn sonst macht es ja keinen Sinn und einfach mal zu behaupten: ich bin jetzt Versicherungsvertreter und weis das besser - oder sende mir deine Unterlage zu...) und zweitens hat Rechterin Recht, dass es in diesem Fall (das betone ich) keinen Unterschied macht ob DU- oder BU-Versicherung.

Denn wenn ein Versicherer bei einer BU-Versicherung diese Klausel (Zahlung Rente bei DU aus Krankheitsgründen) die Zahlung vertraglich zusichert, dann gibt es hier keinen Zweifel. Und mir erschließt sich auch nicht der Sinn, den Versicherungs-Makler einzubeziehen...Denn das macht doch nur Sinn, wenn ich was durchsetzen will, das vertraglich nicht zugesichert wurde, aber was mir der Vers.-Makler zugesichert hat...
Das ist hier doch genau umgedreht - denn der Makler hat ja nichts zugesichert (oder hat er vielleicht zugesichert, dass eine Zahlung nicht erfolgt bei DU - Mist, und die Versicherung hat das in den Vertragsbedingungen aufgenommen - einfach Schwachsinn lieber Steinbock) oder was nachteiliges für den Versicherten versprochen...

Lieber Steinbock, immer den Ball flachhalten und sich an das orientieren, was ich schwarz auf weiß habe - ließ genau, was derjenigie der den Beitrag hier geöffnet hat, geschrieben und argumentiert hat.
Auch wenn du im geh. Dienst und jetzt im Versicherungsbereich (ob das jetzt so stimmt, lasse ich mal im Gegensatz zu Rechtlerin offen) arbeiten solltest, dann weiß du auch, dass im Zweifelsfall das geschriebene Wort - also die Versicherungsbedingungen - zählen. Wobei hier ja noch der Makler nichts negatives für den Versicherten versprochen hat...

Wer lesen kann, ist zumindestens in diesem Fall im klaren Vorteil - die Bedingungen auf diesen Fall umgesetzt, lassen keinen anderen Schluss zu, dass die Versicherung zahlen muss, wenn der Betroffene wegen Dienstunfähigkeit wegen Krankheit (die Krankheit ist unerheblich sondern muss nur ursächlich für die DU vorhanden sein) in den Vorruhestand vom Dienstherr versetzt wurde.
Es gibt keine andere Möglichkeit für das Versicherungsunternehmen, als zu zahlen....

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 4. Feb 2013, 14:44
von Steinbock
Hallo Kater-Mikesch,

nur noch soviel zu diesem Thema. Es gibt keine Vertragsbedingunge zu einer BU oder DU die nur aus 2 Sätzen besteht.
Und der Teufel steckt wie so oft im Detail.

Nur scheint dies alles den Fragenden nicht mehr zu interessieren,
denn sonst hätte er doch sicherlich noch einmal geschrieben.

Gruß vom Steinbock

@Rechtlerin -
natürlich gibt es Leute für die der Beamtenstatus das Höchste ist.
Allerdings gibt es auch Positionen in der freien Wirtschaft,
wo man das Leben viel besser gestalten kann.
Warum sollte man diesen Schritt nicht gehen,
wenn man solch ein Angebot bekommt.

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 4. Feb 2013, 15:58
von Rechtlerin
Hallo Steinbock,

lass es uns mal in einer normalen Diskussion versuchen :D

Ich weiß auch, dass die Versicherungsbedingungen aus mehr als diesen zwei bis drei Zitaten bestehen - ich habe aber nicht mehr zur Verfügung und der Verfasser wird seinen Grund haben, nur diesen kurze Angabe gemacht zu haben...

Wenn wir jetzt mal davon ausgehen, die Versicherungsbedingugnen würde nur aus diesen Angaben bestehen, kommst du dann noch zum selben Entschluss ?


MfG

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 5. Feb 2013, 14:30
von Steinbock
Hallo Rechtlerin,

bezüglich eines Textes von 2 Zeilen, kann niemand erkennen, ob der Beamte wirklich bis zum Alter von normalerweise mindestens 65 Jahre eine Rente erhält.

in ähnlich gelagerten Fällen habe ich zur Prüfung den Versicherer angeschrieben und bekam für den Betroffenen eine nicht erwartete Antwort.

Wenn ich diesen Satz lese: " "1. Berufsunfähigkeit ist auch die versicherte Person, die aus gesundheitlichen Gründen von ihrer Behörde in den dauernden Ruhezustand versetzt wird. "

kommt mir ein Versicherer in Erinnerung - der nach einem Ablauf von 72 Monaten auf eine weiterhin bestehende Berufsunfähigkeit von 50 % prüfen lässt.

Und daher werde ich den Teufel tun und nur auf den Hinweis einer Zeile aus den Vertragsbedingungen antworten.

Aber einen Text von Stiftung Warentest werde ich hier kopieren:

Dienstunfähig­keitsklausel
Frage: Welche Anbieter haben echte Dienstunfähigkeitsklauseln im Angebot? Ist ein solcher Vertrag einem ohne diese Regelung vorzuziehen?

Finanztest-Antwort: Eine Dienstunfähigkeitsklausel bestimmt in der Regel, dass der Beamte die Berufsunfähigkeitsrente erhält, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen ausgesprochen hat und er deswegen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt wird. Nicht alle, aber einige private Berufsunfähigkeitsversicherer leisten auch, wenn der Beamte aufgrund der Dienstunfähigkeit entlassen worden ist. Welche das sind, stellt Finanztest im Spezial-Heft Versicherungen auf Seite 48 dar. Es erscheint am Samstag, 28. Juli.

Die Dienstunfähigkeitsklausel kann im Berufsunfähigkeitsfall Ärger ersparen, denn der Bescheinigung der dauerhaften Dienstunfähigkeit folgt automatisch die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Ob mit der Vereinbarung der Dienstunfähigkeitsklausel der Schutzbereich des Vertrags wirklich besser ist, hängt aber von der Formulierung der Klausel ab.

Beispiele zu Einschränkungen der Dienstunfähigkeitsklausel:
•Der Versicherer behält sich ein gesondertes Recht zur Nachprüfung vor, auch wenn der Versicherte das Ruhegehalt weiter bekommt, also vom Dienstherrn noch als dienstunfähig betrachtet wird.
•Keine Leistung bei begrenzter Dienstunfähigkeit/Versetzung.
•Die Klausel gilt nur bis zu einem bestimmten Alter.
•Beschränkung der Leistungsdauer aufgrund der Dienstunfähigkeit nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren. Danach zahlt die Versicherung nur, wenn eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen wird.
•Begrenzung der Leistung für Angehörige bestimmter Dienststellen wie Feuerwehr, Polizei und Bundesgrenzschutz.
Für Beamte sind außerdem zuweilen Regelungen zu finden, nach denen der Versicherer sich vorbehält, nach einiger Zeit zu überprüfen, ob der Beamte theoretisch noch anderweitig beschäftigt werden könnte, ein Streifenpolizist vielleicht im Innendienst. Stellt der Versicherer dann die Einsatzmöglichkeit im Innendienst fest, zahlt er keine Rente mehr, selbst dann, wenn der Frühpensionierte eine solche Tätigkeit gar nicht ausüben könnte, weil ihm keine entsprechende Stelle angeboten wird.

Aber Achtung: Die Dienstunfähigkeitsklausel ist längst nicht die wichtigste Klausel bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Achten Sie auch auf die anderen Bestimmungen des Vertrages.

Auch wenn im Vertrag eine Berufsklausel steht, ist das für Sie nicht in jedem Fall ein Nachteil. Sind die Berufsbezeichnungen in den Klauseln zu allgemein gehalten, sind Verträge ohne spezielle Berufsbezeichnung und mit dem Verzicht auf abstrakte Verweisung in der Regel günstiger. Polizisten, Feuerwehrleute, BGS-Beamte und Ärzte sollten deshalb versuchen, solche Verträge zu erhalten, die ganz genau auf die von Ihnen zuletzt ausgeübte Tätigkeit abstellen und ihnen eine dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente garantieren.

nachzulesen --> http://www.test.de/Berufsunfaehigkeitsv ... 1-1560916/

Bei nachfolgenden Tarifen ist man gut aufgehoben:

http://www.test.de/Serie-Klauseln-verst ... 4277639-0/

Gruß vom Steinbock

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 6. Feb 2013, 17:32
von Kater-Mikesch
es bringt hier nicht irgend etwas herein zu spekulieren, was vielleicht wäre und ob bis 65 oder länger...
Das stand auch nicht zur Debatte...es gibt Verträge bis 60, bis 65 oder bis 67...

Auch deine Einschränkungen haben nichts mit dem Fall zu tun - es mag ja sein, dass es Einschränkungen gibt, die wurden aber nicht erwähnt...

Ich würde, wenn ich der Verfasser wäre, einfach die Versicherung anrufen und gezielt die Fragen stellen - und ich würde auch nicht den Makler oder Versicherungsvertreter fragen, denn eine rechtssichere Antwort erhalte ich von meinem Versicherer - und sonst von keiner anderen...

Es ist auch völlig unerheblich, ob du hier jetzt gute oder schleche BU/DU-Versicherungen auflistest und St.Warentest ziertierst - das hilft dem Verfasser auch nicht...denn was meinst du macht dieser, wenn seine Versicherung bei den nicht so guten ist...?

Re: Dienstunfähigkeits-Klausel.... Versicherung belassen?

Verfasst: 7. Feb 2013, 16:21
von Steinbock
Kater-Mikesch hat geschrieben:Auch deine Einschränkungen haben nichts mit dem Fall zu tun - es mag ja sein, dass es Einschränkungen gibt, die wurden aber nicht erwähnt...
Richtig und daher ist auch keine Antwort möglich.
Es ist auch völlig unerheblich, ob du hier jetzt gute oder schleche BU/DU-Versicherungen auflistest und St.Warentest ziertierst - das hilft dem Verfasser auch nicht...denn was meinst du macht dieser, wenn seine Versicherung bei den nicht so guten ist...?
Hier geht es nicht unbedingt um die besten, sondern ob sein Versicherungsschutz es überhaupt hergibt, dass er bei Versetzung in den Ruhestand überhaupt eine DU- oder BU-Rente erhält.

Und nach dem er sich nicht mehr meldet, kann ihm auch hier im Forum nicht geholfen werden.