Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

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Kater-Mikesch
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Es gibt hier leider immer noch Zeitgenossen, die weder vom BEM (hier SGB IX) noch von der normalen Gesetzgebung Ahnung haben...

Bei einer Beurteilung eines Begutachtung eines rechtlichen Vorganges, kommt es auf die Eingangsqualifizierung an - ähnlich wie im Steuerrecht:
Ist der Umsatz steuerbar oder steuerfrei?
Du kannst dir noch so viel Mühe bei der Qualizierung geben, aber wenn du einen steuerbaren Umsatz als "nicht steuerbar" qualifizierst dann hast
du am Ziel verbei geschossen - egal wie super du alles beschrieben hast...

Das Gleiche gilt für unseren super Helden Blue Ice Ultra:
Seine Eingangsqualifizierung war (und ich denke das ist unbestreitbar, hier sein Zitat:
"Also: Das SGB IX beschäftigt sich womit? Richtig, mit der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. D.h. entweder liegt eine Behinderung bereits vor (Personenkreis § 2 SGB IX) oder jemand ist von einer Behinderung konkret bedroht (z.B. Personenkreis § 84 Abs. 2 SGB IX)".

Lieber Blue Ice Ultra und von mir aus lieber HopSing,
das SGB insbesondere der § 84 Abs. 2, regelt das wesentlich im Zusammenhang mit dem BEM - egal ob Behindert, Nichtbehindert, Arbeiter, Angestellte und sogar auch für Beamte. Man soll es nicht glauben.
Wenn ihr beiden jetzt bei der Eingangsqualifizierung nur die Schwerbehinderten, oder wenn jemand konkret von einer Behinderung bedroht ist (ich frage mich zwar wie man sich von einer Behinderung bedroht fühlen kann - kommt die Behinderung mit dem Messer oder Pistole auf mich zu :wink: ?), dann wurde hier der entscheidende Fehler begangen.

Aber unser Freund HopSing aus der Personalabteilung und selber Schwerbehinderter, weiß es natürlich besser und auf seinen Freund HopSing lässt er ja nichts kommen - oder sind beide vielleicht seelenverwandt oder vielleicht steckt der Gleiche dahinter...
Kater-Mikesch
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Amen
Rechtlerin
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Rechtlerin »

Alle Rechtsexperten, Ärzte und verantwortungsvolle Arbeitgeber sind sich einig, dass ein BEM immer Sinn macht, wenn es um die Arbeitsplatzerhaltung und Beschäftigungssicherung geht - für alle Beschäftigungsgruppen.

Hier mal dein Kommentar:
"NUR, dass die Definition der Schwerbehinderung sich nicht an den formellen Vorgaben orientiert, sondern längst auch die von Behinderung bedrohten Menschen mit einbezieht. Dazu gehören dann eben auch Langzeiterkrankte. Und nur für diese ist ein BEM vorgesehen

Um eben schwammige Formulierungen wie "von Behinderung bedroht" oder "Langzeitkranke" zu verhindern, hat der Gesetzgeber die Frist von 42 Tagen im SGB IX § 84 (2) aufgenommen.
Und dafür ist es egal, ob du kurz vor der Behinderung stehst oder sonst wie be- oder gehindert bist.

Nochmals: was sind bei dir von der Behinderung bedrohte Menschen und Langzeiterkrankte ????
Du findest in keinem Gesetz der Welt den Begriff Langzeiterkrankte oder von der Behinderung bedroht. Entweder ist einer im Bezug auf das BEM 42 Tage oder länger krank oder er ist behindert - oder gleichgestellt. Das hat aber nichts mit dem BEM zu tun, das das BEM ja für alle gilt.

Eine Behinderung oder die Gleichstellung ist dann maßgeblich, wenn z. b. die Schwerbehinderten-Vertretung informiert, unterrichtet oder angehört werden muss - oder wenn in diesem Zusammenhang das Integrationsamt informiert werden muss, oder wenn der Beauftragte involviert ist oder oder oder.
Dann kommt die Behinderung ins Spiel.

Aber nicht beim BEM - Ende und Aus !

Die 42 Tage haben auch einen Sinn, weil bis dahin i. d. R. der AG das Gehalt weiter zahlt und anschließende die Krankenkasse Krankengeld bezahlt.
Kater-Mikesch
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Du willst es nicht verstehten - egal ob behindert oder von der Behinderung bedroht - das hat auch rein überhaupt nichts mit einem BEM zu tun...

Schau dir mal die Überschrift an u. a. BEM - ein BEM ist für alle Beschäftigten da - für dich als Behinderten genause wie für einen Menschen der
nicht behindert ist !

Jetzt ist aber auch mal Schluss !
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