Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

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ullitalk
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Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von ullitalk »

Hallo zusammen,

ich bin schon seit Anfang letzten Jahres, bis auf wenige Wochen Wiedereingliederung, krank geschrieben.
Ich bin schwerbehindert (GdB 50%) und meine Frage ist folgende:
Muss der Arbeitgeber, bevor ich möglicherweise durch den Amtsarzt für dienstunfähig eingestuft werde, ein betriebliches EIngliederungsmanagement durchführen.
Bis jetzt wurde ich durch den Arbeitgeber bzgl. einer möglichen Veränderung meines Arbeitsplatzes nicht angesprochen.
Eine Schwerbehindertenvertretung gibt es nicht, obwohl die Behörde mehr als 100 Beschäftigte/Beamte hat.
Welche Rolle spielt dieSchwerbehindertenvertretung bzw. der Personalrat in solch einer Situation?

Danke für eure Unterstützung.
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Bundesfreiwild
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Bundesfreiwild »

Der Beamte kann auch selbst ein BEM-Verfahren einfordern (bei seinem direkten Vorgesetzt/Personalstelle), wenn der ARbeitgeber es nicht von sich aus tut.
Ein BEM-Verfahren MUSS durchgeführt werden, wenn die Erkrankungsrate dazu führt, dass ein DDU-Verfahren eingeleitet werden müsste.
Vor DDU muss der Dienstherr versuche, im BEM-Verfahren zu klären, wie man evtl. eine krank machende Arbeitssituation ändern kann UND diese protokollierten Änderungslösungen dann auch durchführen!
Der betroffene Beamte kann weitgehend mitbestimmen, wen er zu dieser Gesprächrunde einladen lässt.
In der Regel ist der direkte Vorgesetzte dabei, ersatzweise jemand anderes aus dem Personalbereich, wenn der Vorgesetzte selbst das Problem darstellt.
Falls keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist, kann z.B. die Sozialbetreuung oder jemand vom Integrationsamt dabei sein, ein Personalrat, ein Sachverständiger.

Benutz mal die Suchfunktion hier zu "BEM" und siehe, was so alles geschrieben steht. Oder im Internet googeln unter BEM.
ullitalk
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von ullitalk »

vielen Dank für die wichtigen Informationen.
was ist denn zu tun, wenn ich eine Einladung zu einer Untersuchung beim Amtsarzt bekäme und der Arbeitgeber vorher nicht auf mich bzgl. eines BEM-Verfahrens zukommt. Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber hält sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften.
Blue Ice Ultra
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Vllt. solltest Du zunächst mal den dazugehörigen Gesetzestext lesen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

Grundsätzlich kann der Dienstherr den Amtsarzt ohne vorheriges BEM einschalten. IMHO eröffnet sich diese Möglichkeit nach § 84 Abs. 2 SGB IX ohne das eine Verletzung der gesetzlichen Regelungen zur vorherigen Durchführung des BEM vorliegt.

Ich persönlich würde jedoch von der Durchführung des BEM abraten, es sei denn es besteht eine realitstische Chance das der Arbeitsplatz erhalten werden kann (sprich Dienstfähigkeit). Das solltest Du aber mal vorab mit Deinem behandelnden Arzt besprechen wie der das sieht.
ullitalk
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von ullitalk »

Guten Morgen,
warum rätst du mir von einer BEM-Durchführung ab?
Gruß
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Bundesfreiwild
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ja klar kann der Dienstherr einen Amtsarztbesuch anleiern, ohne vorher ein BEM durchzuführen.
Da das BEM aber per Gesetz eine Pflichtveranstaltunt ist, wenn der Beamte länger krank ist, wäre ein Amtsarztbesuch eigentlich nur das Vorspiel für ein BEM-Verfahren.

Eine Lösung wäre dann, mit dem auch sachlich zu sprechen, dem AA mitzuteilen, dass man unter den und den Rahmenbedingungen wieder ohne weitere Erkrankungen arbeiten könne und VOM AA an den Dienstherrn die Nachricht melden lassen, dass man evtl. erstmal ein BEM-Verfahren durchführen sollte, bevor er ein endgültiges Urteil zum Gesundheitszustand spricht. Und vom AA dann auch gleich formulieren lassen, wie denn der Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen zukünftig aussehen sollten, um eine Dienstunfähigkeit zu vermeiden.

Das BEM-Verfahren ist ja als Pflichtverfahren eingeführt worden, UM eine verfrühte DDU zu vermeiden und ggfs. einfach erstmal was am Arbeitsplatz zu verändern, DAMIT der Beamte nicht wieder länger erkrankt.

Wie gesagt, das BEM-Verfahren kann auch vom Beamten eingefordert werden UND der Dienstherr MUSS es bei längerer Erkrankung auch durchführen, wenn der Beamte dies einfordert.

Es wurden schon DDU-Verfahren verhindert, WEIL der Dienstherr das BEM-Verfahren und eine Wiedereingliederungsmaßnahme nicht durchgeführt hatte.
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Bundesfreiwild
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Bundesfreiwild »

Jo, eine Wiedereingliederung findet normalerweise aber auf dem Arbeitsplatz statt, den man vorher auch schon hatte, z.B. nach einem Unfall mit längerer Reha.
Es werden dabei nicht unbedingt irgendwelche Rahmenbedingungen geändert, sondern eben eine Einarbeitung mit ansteigender inhaltlicher und/oder zeitlicher Belastung durchgeführt.

Wiedereingliederung und BEM sind zwei unterschiedliche Verfahren.

Wenn eine reine WE-Maßnahme NICHT zu dem Ziel führte, dass der Kollege wieder dauerhaft seinen Dienst machen kann, dann hat dies evtl. Gründe, die vielleicht nicht nur in seiner Person liegen. Deshalb müsste danach, bei wiederholter Erkrankung, ein BEM angefahren werden, um zu ermitteln, OB veränderbare Dinge am Arbeitsplatz dazu führen, dass der Kollege immer wieder erkrankt. Da gibts ja viele Gründe (Schichtdienst, Umweltbelastung, mobbende Kollegen, bossende Chefs, grundsätzlich zu wenig Personal, Tätigkeiten, die ein chronische Erkrankung immer wieder verschlimmern, was auch immer). DAS muss in einem BEM-Verfahren ermittelt werden UND Maßnahmen zur Veränderung der Situation beschlossen UND durchgeführt werden. Das kann auch ein ganz anderer Arbeitsplatz sein.
Erst wenn DIESE Maßnahmen, die praktisch zu einem optimierten Arbeitsplatz geführt haben, nicht zum Erfolg geführt haben und der Kollege dann immer noch weit außerhalb der normalen Fehlzeitenquote ausfällt, dann ist ein Dienstunfähigkeitsverfahren am Ende die letzte Möglichkeit des Dienstherren.

Der Dienstherr kann sich gar nicht aussuchen, ob er ein BEM macht oder nicht. Im Gesetz steht klipp und klar, dass er muss.
ullitalk
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von ullitalk »

Guten Abend,
vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
Ich habe alles erfahren, was ich wissen wollte.
Gruß und schönen Abend!
Kater-Mikesch
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,
wenn du das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) möchtest, dann kann ich dir nur raten SOFORT Widerspruch bei deinem Dienstherrn/AG einzulegen...
Wenn er das ablehnt mittels Widerspruchsbescheid, dann würde ich klagen...

Es gibt nur eine einzige Voraussetzung für ein BEM - wenn die 42 Krankentage innerhalb eines Jahreszeitraumes erreicht sind, MUSS der AG das BEM durchführen...
Ohne Wenn und Aber...das steht im § 84 Abs. 1 SGB IX - egeal ob behindert oder nicht, egal ob AN oder Beamter...

Die stufenweise Wiedereingliederung kann ein Teil eines BEM sein - muss aber nicht...die stufenweise Wiedereingliederung kann auch ohne BEM durchgeführt werden...

@ Bundesfreiwild:
Dass der Betroffene selbst ein BEM einleiten kann ist richtig - dass der AG aber ein BEM dann freiwillig einleitet (der "Knopf" wird immer beim Personalbereich gedrückt),
ist ein Märchen...Du kannst davon ausgehen, dass wenn der AG kein BEM will, diese nur mit Androhung eines Anwaltes und letztendlich mit einer Klage durchgesetzt werden
kann - nach einer Klage geht dass dann ganz schnell...

Traurig aber wahr...

Ich würde auf jeden Fall noch das Integrationsamt, ggf. Integrationsfachdienst, dazunehmen - wenn du den direkten Vorgesetze nicht dabei haben möchtest, dann würde ich ihm
dass ganz klar sagen - denn der direkte Vorgesetzte könnte mit diesen Informationen aus dem BEM für dich pesonalrechtlich diese zu seinem Vorteil nutzen...
Der/Die Betroffene entscheidet alleine, wer an dem BEM teilnimmt..
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Bundesfreiwild
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Bundesfreiwild »

Geeenau.
Kater-Mikesch
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Und wenn du meinst, die AN-Vertretung hilft dir, dann hast du schon verloren...

Bei der PBM NL hilft dir kein BR und kein Schwerbehinderten-Vertreter - was dabei total befremdent ist, dass der BR den Betroffenen Mitarbeiter/innen
noch nicht einmal die kleinste Unterstützung gibt - im Gegenteil, der BR verhindert das BEM aktiv.

Wer hat denn als PBM`ler bereits mal erfolgreich ein BEM eingeleitet ?
Gerne auch mal per PN - ich kenne jedenfalls keinen und nach unbestätigten Aussagen, hat die PBM NL noch niemals ein BEM durchgeführt - kann das sein???
Blue Ice Ultra
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Blue Ice Ultra »

ullitalk hat geschrieben:Guten Morgen,
warum rätst du mir von einer BEM-Durchführung ab?
Gruß
Das BEM macht aus meiner Sicht nur dann Sinn, wenn die Arbeit entweder Auslöser der Erkrankung gewesen ist und eine Veränderung dort zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit beiträgt oder aber wenn Änderungen am Arbeitsplatz die Wiederaufnahme der Tätigkeit ermöglichen. Aber: Ich würde vorab mit dem behandelnden Arzt sprechen was der zur Tätigkeitsaufnahme für eine Ansicht hat, denn auch wenn Du Dich gut fühlst, kann sich die Tätigkeitsaufnahme nachteilig auf Deinen Gesundheitszustand auswirken. Und da ist es wenig hilfreich wenn man sich im BEM auf bestimmte Maßnahmen einigt, von denen der Arzt die Meinung hat das sie für Deinen Gesundheitszustand kontraproduktiv sind. Dummerweise laufen aber viele BEMs nach diesem Muster.
Kater-Mikesch
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Ein BEM macht immer dann Sinn, wenn man länger als 42 Tage lang krank ist und eine Gefährdung des Arbeitsplatzes vorhanden ist...

Sinn des BEM ist es zuerst den Arbeitsplatz zu erhalten, aber wenn der Arbeitsplatz weggefallen ist oder eine Rückkehr auf diesen nicht mehr möglich ist, dann steht die Beschäftigungssicherung im Vordergrund - das haben auch schon etliche Gerichte entschieden. Das Unternehmen muss dann im gesamten Unternehmen nach einer Möglichkeit der Beschäftigung suchen...

Wenn der Arzt es für gut hält, dass du wieder arbeiten gehst, dann kann man ja auch eine stufenweise WE nach dem Hamburger Modell machen...und der Arzt gibt ja nicht die Tätigkeiten vor, davon hat er ja keine Ahnung weil er in den meisten Fällen das Unternehmen nicht kennt - hier kommen jetzt BR oder ggf. SBR zum Zuge...
Aber nochmals, mit dem BR von der PBM NL und mit der SBV kommst man nicht weit - keine Unterstützung - dann heißt es auch schon mal, sie müssen sich bei AG beschweren..

NEIN, das ist Aufgabe des BR oder SBV - aktiv auf den MA und AG zugehen - und nicht erst abwarten...
Blue Ice Ultra
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Ein BEM macht immer dann Sinn, wenn man länger als 42 Tage lang krank ist und eine Gefährdung des Arbeitsplatzes vorhanden ist...

Sinn des BEM ist es zuerst den Arbeitsplatz zu erhalten, aber wenn der Arbeitsplatz weggefallen ist oder eine Rückkehr auf diesen nicht mehr möglich ist, dann steht die Beschäftigungssicherung im Vordergrund - das haben auch schon etliche Gerichte entschieden. Das Unternehmen muss dann im gesamten Unternehmen nach einer Möglichkeit der Beschäftigung suchen...
Was im Grunde bedeutet das es für Beamte weitestgehend nutzlos ist.
Kater-Mikesch
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Re: Schwerbehinderung BEM Dienstunfähigkeit

Beitrag von Kater-Mikesch »

Warum soll ein BEM für Beamte nutzlos sein...?

Im den entsprechenden Paragraphen ist von Beschäftigten die Rede - und dazu gehören lt. höchstrichterlicher Entscheidung natürlich auch die Beamten...
Dies dürfte auch in den Betriebsvereinbarungen so festgehalten sein...

Denn ansonsten wären die Beamten ja Beschäftigte dritter Klasse - nochmals: Alle Beschäftigungsverhältnisse - sogar auch ein 400 Euro-Job bzw. 450 Euro-Job.
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