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Urlaubsanspruch bei Wiedereingliederung

Verfasst: 4. Mär 2007, 21:56
von Spielball
Wer kennt sich mit dem so genannten "Hamburger Modell" aus.
Hat man während der Wiedereingliederung Anspruch auf Urlaub?

Verfasst: 3. Apr 2007, 17:20
von arme Sau
hi,
leider kann ich dir nichts zu den rechtlichen rahmen bedingungen (die dich sicherlich mehr interessieren) sagen, nur soviel.

Das hamburger modell soll dir ja die "möglichst" einfache rückkehr in den beruf ermöglichen.
Insofern denke ich gibt es keine änderungen gegenüber dienst schiebenden kollegen.
Warst du das ganze letzte jahr krank und der jahresurlaub (rest) verfällt zum 31.03.07 dann hast du nun keinen anspruch auf resturlaub.

Der Jahresurlaub 07 steht dir jedoch komplett zu.

Jemand anderer, evt. rechtlich unterlegter meinung ?


.
eure
arme Sau

Verfasst: 3. Apr 2007, 18:30
von arme Sau
Du darfst wegen der krankheit ja nicht schlechter gestellt werden wie ein "gesunder kollege".
Aber wie gesagt, rechtliche grundlage, fehlanzeige ! :cry:

Verfasst: 4. Apr 2007, 00:01
von Angelfire
Das Hamburger Modell ist eine stufenweise Wiedereingliederung, bei der man weiterhin als vom Arzt krank geschrieben gilt. Du kannst diese Krankschreibung nun durch Urlaub unterbrechen. Voraussetzung ist, das du einen Urlaubsanspruch hast, z.B. aus dem laufenden Jahr. Nimmst du während der Wiedereingliederung, ohne einen Urlaubsanspruch, an 7 Tagen nicht an der Maßnahme teil, so gilt das Projekt als gescheitert.

Nachzulesen bei Wikipedie, Stichwort "Hamburger Modell"

LG Angelfire