Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

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Theaterkritiker
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Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von Theaterkritiker »

Viele hier im Forum kennen das Problem. Bei den Beamten werden REHA-Maßnahmen (Sanatoriumsbehandlungen) i. S. d. Beihilferichtlinien nur zu den in den Beihilfesätzen geregelten Erstattungsbeträgen (50 % bzw. bei Pensionären 70%) abgerechnet. Die übrigen Kosten (eben 30 bzw. 50 %) verbleiben i. d. R. bei dem Beamten, da REHA-Maßnahmen von fast keiner privaten Krankenversicherung abgerechnet werden. Eine Ausnahme bilden nur die sog. Anschlußheilbehandlungen an einen stationäre Krankenhausaufenthalt, bei der vll. noch erhöhte Tagessätze ausbezahlt werden, wobei man dort allerdings auch auf einem Teil der Kosten sitzenbleibt. Ein Abschluß einer Kurtagegeldversicherung halte ich eigentlich für Blödsinn, denn was soll bei einer REHA-Maßnahme na sagen wir mal mit Gesamtkosten für 6 Wochen in Höhe von rd. 15.000,00 Euro, davon 50 % Beihilfe also 7.500,00 Euro verbleiben 7.500,00 Euro als Eigenanteil und dann über einen Kurtagegeldtarif beispielsweise in üblicher Höhe von 40,00 Euro pro Tag bis maximal 28 Tage ergibt dann eine zusätzliche Erstattung der PKV von 1.120,00 Euro. Es verblieben immer noch 6.380,00 Euro bei dem Beamten als Eigenleistung.

In jüngster Zeit mehren sich jedoch Urteile höchstrichterlicher Gerichte und insbesondere des europäischen Gerichtshofes zugunsten der Beamten. Beispiele hierfür bilden das Streikrecht für Beamte in nicht hoheitlichen Funktionen, die Abschaffung der Dienstaltersstufen wegen Altersdiskriminierung, die Anerkennung von Urlaubsgeld für dienstunfähig krankgeschriebene Beamte, wenn sie den Erholungsurlaub wegen der Krankschreibung das ganze Jahr über nicht in Anspruch nehmen konnten (lt. Urteil des europ. Gerichtshofes vom Mai d. J.) und sehr wahrscheinlich die richterliche Anerkennung höherer Besoldungserhöhungen als 1 % in diversen Bundesländern aus Gründen des Alimentationsprinzips, usw. usw.

Ich stelle mir allerdings hierbei auch die Frage, ob die Abrechnung der REHA-Maßnahmen über die jeweiligen Beihilfesätze nicht auch verfassungswidrig ist. Bekanntlicherweise erhalten gesetzlich Kranken- und Rentenversicherte Kuren von Ihren Rentenversicherungsträgern zu 100 % erstattet. Muß hier nicht auch die Beihilfe wegen des verfassungsmäßigen Prinzips der Gleichbehandlung zu 100%iger Kostenübernahme verdonnert werden?
egyptwoman
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von egyptwoman »

Müssten müssten sie, aber bevor das was passiert muss wohl erst wieder jemand durch alle Instanzen klagen und das kann wie man weiß wieder Jahre dauern. Das traurige ist, das viele weil sie es sich finanziell nicht leisten können dann solche Reha-Maßnahmen nicht durchführen lassen und damit ihrer Gesundheit weiter schaden. Es kann meines Erachtens nicht sein, das man sich aufgrund der bisherigen Regelungen für seine Gesunderhaltung auch noch verschulden muss. Das zb. ist der Grund warum ich die von meinem AG (auch noch verspätet mitgeteilt) geforderte Therapie nicht mache, weil ich es mir nicht leisten kann die 30% Kosten die meine PKV nicht trägt selbst zu zahlen, es sei denn ich nehme einen Kredit auf und verschulde mich damit, was aber wiederum dann meiner Gesundheit nicht zuträglich ist, wenn ich mir jeden Monat gedanken machen muss wie ich den dann zurückzahlen soll (krieg Mindestpension). Ach ja und für etwaige Zusatzversicherungen die das abdecken würden fehlt mir auch das Geld.

egyptwoman
Blue Ice Ultra
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

1. 15000€ für eine sechswöchige Reha ist eher unrealistisch, es sei denn man ist ein neurologischer Schwerstpflegefall aber dann ist es eh egal. Realistisch für 6 Wochen (Regelfall sind eigentlich 3 Wochen) wären ca. die Hälfte inkl. Arzt wenn es eine teurer Einrichtung ist.

2. Bekannterweise haben gesetzlich Versicherte im Fall der Reha Zuzahlungen zu leisten, ergo werden die Kosten nicht zu 100% vom Kostenträger übernommen.

3. Nein muss die Beihilfe nicht, dazu gibt es bereits ausführlich Rechtsprechung. Das Problem: Die Beihilfe ist grundsätzlich gegenüber sämtlichen Versicherungsleistungen im Nachrang. Die Beihilfe muss daher keine 100%ige Kostendeckung sicherstellen sondern Du als Beamter kannst das über Deinen Versicherungsschutz. Im übrigen beschreibst Du kein verfassungsrechtliches Problem sondern ein Versicherungsrechtliches.

4. Wie würdest Du eine Verfassungswidrigkeit begründen wollen? Der Gleichheitssatz ist nicht tangiert und etwas aus der Fürsorgepflicht herzuleiten wird noch schwerer da Dir grundsätzlich zugemutet werden kann 1. einen Anteil der entstehenden Kosten selbst zu tragen und 2. Dich vorher ausreichend zu versichern.

Anmerkung zum Schluss:

In meinen Augen sind die Menschen die vor derartigen Problemen stehen an ihrer Situation selbst Schuld. Wer sich nicht ausreichend versichert, weil er meint dadurch ein paar Euro sparen zu können oder er einen entsprechenden Schutz nicht benötigt, muss halt zusehen das er solche Maßnahmen irgendwie auf anderem Wege finanziert. Mein Mitleid hält sich in Grenzen, wie gesagt das ist in meinen Augen ein Versicherungsproblem.
Theaterkritiker
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von Theaterkritiker »

Re. Blue-Ice-Ultra

Ihre Aussagen sind an "Dummfug" kaum noch zu überbieten; bieten lediglich den Ansatz einer unendlichen Aufzählungsgeschichte, wenn Sie dazu in der Lage seien.

zu 1. Ich habe im Jahre 2010 eine Sanatoriumsbehandlung durchgeführt. Für 5 Wochen am Chiemsee habe ich 12.227,00 Euro bezahlt (einschließlich aller Behandlungskosten und der Unterkunft natürlich), in diesem Jahr für 6 Wochen 15.647,00 Euro. Wenn Sie mir nicht glauben schicke ich Ihnen gerne die Rechnungen zu. Läuft bei Ihnen etwa das Wasser automatisch den Berg hinau? Diese Beträge sind eher die Regel als die Ausnahme.

zu 2. Wollen Sie mich wieder verkackeiern? 10 Euro Zuzahlung für gesetzlich Versicherte pro Tag macht bei 6 Wochen Kuraufenthalt gerade mal 420,00 Euro. Ich sprach aber von Eigenanteilen in Höhe von 6.000,00 Euro, oder können Sie soweit nicht zählen.

zu 3. Die Beihilfe wurde aus Gründen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn eingeführt, da einem Beamten nicht zugemutet werden kann, grundsätzlich die gesamte Gesundheitsfürsorge aus eigener Tasche zu bezahlen. Wie das gehen sollte, müssten Sie mal der Forengemeinde hier erklären, wenn beispielsweise eine Krebsoperation 40.000,00 bis 50.000,00 Euro verschlingt, oder noch mehr.

zu 4. Sie stellen meine eingangs erwähnte Verfassungswidrigkeit der Kurkostenzahlung in Frage. Wenn ich Sie noch vor 2 oder 3 Jahren gefragt hätte, dass beispielsweise fehlende Urlaubszahlungen an krank geschriebene Beamte verfassungswidrig sein sollten oder das beamtete Lehrer zulässigerweise für bessere Besoldung bzw. Arbeitsbedingungen STREIKEN dürfen, hätten Sie mich wahrscheinlich ausgelacht. Beides ist aber mittlerweile vor höchsten Gerichten anerkannt worden. Also bleiben Sie wohl auch nicht stur auf Ihrer Verfassungskonformität bei Kurkostenzahlungen ruhen.
In meinen Augen sind die Menschen die vor derartigen Problemen stehen an ihrer Situation selbst Schuld....
Ich bedauere jedoch, dass durch derartige günstige Rechtssprechung die Notwendigkeit zusätzlicher VERSICHERUNGEN in Frage gestellt wird und evt. einige auf nebenbeschäftigungsbasierte angestellte Versicherungsvermittler hier im Forum ihre Felle wegschwimmen sehen. Direkt angesprochene Forumsteilnehmer natürlich ausgenommen. :D

Im übrigen gibt es kaum eine private Krankenversicherung die Kur- bzw. Sanatoriumsaufenthalte mit abdeckt. Die einzige mir bekannte Ausnahme ist die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Alle anderen Versicherungen (DEBEKA, LVM, HUK-Coburg, AXA usw. usw.) habe keine Kostenübernahme in Ihren Versicherungsbedingungen für derartige Fälle vorgesehen. Also hören Sie auf die Menschen für Dumm zu verkaufen!
Blue Ice Ultra
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

zu 1. Die von Ihnen zitierten Beträge stellen eher die Ausnahme als den Regelfall da. Insofern lässt sich durch die richtige Wahl des Ortes und der Klinik Geld sparen.

zu 2. Die Zuzahlung ist in einem solchen Fall auf maximal 28 Tage begrenzt, was allerdings nichts an der Tatsache ändert das die Kosten trotzdem nicht zu 100% vom Kostenträger übernommen werden sondern nur abzüglich Zuzahlung. Ich kann durchaus "rechnen", vielen Dank. Wenn Sie allerdings in drei Jahren zwei Rehabilitationen durchführen lassen und jedes mal ein wie von Ihnen genannter Betrag als "Eigenanteil" übrig bleibt, frage ich mich allerdings ob es Ihnen finanziell tatsächlich so schlecht geht, das Sie deswegen die Verfassungsmäßigkeit der Beihilferegelungen prüfen lassen wollen. Wobei "Eigenanteil" eh der falsche Ausdruck ist, Sie haben sich eben nicht ausreichend versichert. Und eigentlich sollten Sie nach dem Sie in 2010 schon auf einem nicht unerheblichen Teil der Kosten sitzen geblieben sind daraus gelernt haben wie Sie eine Reha abrechnen können ohne einen erheblichen Eigenanteil selbst tragen zu müssen. Beim ersten Mal kann das passieren das man auf 6000 € sitzen bleibt aber beim zweiten Mal nicht. Da frage ich mich wer hier nicht rechnen kann bzw. ob das jetzt ein Steuersparmodell ist.

3. Richtig, was aber nichts am Grundsatz ändert das die Beihilfe nachrangig gegenüber allen Versicherungen ist und es auch nicht Aufgabe und Sinn der Beihilfe ist jedes nicht gedeckte Risiko abzudecken. Bleiben also bei einem wie von Ihnen genannten Eingriff Kosten die nicht gedeckt sind, hat das seinen Grund. Der ist in der Regel beim Behandler zu suchen. Da werden Medikamente verordnet die von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen sind (die auch ein Kassenpatient nicht bekommt), ganz beliebt sind so Dinge wie Viagra oder Cialis da nach der nicht unbedingt notwendigen Prostata-OP die Erektion nicht mehr so will (was allerdings voraus zu sehen war). Oder statt zu einer Gebührenziffer mit einem Gebührensatz jenseits des Schwellenwertes einen Grund anzugeben wird auch mal diese Begründung vergessen. Sie sehen, Sie sind als mündiger Patient gefragt. Wer das nicht möchte sollte sich eben nicht privat versichern.

4. Sie müssen hier unterscheiden: Die Rechtsprechung die Sie nennen geht auf den EuGH zurück. Das hat erstmal mit verfassungswidrig relativ wenig zu tun. Und ja ich stelle das in der Tat in Frage da Sie bisher Argument genannt haben was für die Verfassungswidrigkeit spricht. Die Entscheidung des EuGH zum Thema "Urlaubsabgeltung" ist mit vielen wenn und aber versehen und betrifft nur eine bestimmte Personengruppe. Es wurde auch nicht die Verfassungswidrigkeit sondern die Unvereinbarkeit mit europäischem Recht festgestellt, das ist ein großer Unterschied. Und entgegen Ihrer Auffassung haben Beamte kein Streikrecht. Es gibt zwar das Urteil des EuGH vom 21.04.2009 das ein solches bestätigt hat, die deutschen Gerichte sehen das aber immer noch sehr unterschiedlich ( hier http://blog.beck.de/2011/08/31/vg-osnab ... ehrer-fest und hier http://blog.beck.de/2012/03/14/ovg-muen ... uer-beamte). Im übrigen würden sich bestimmte Personengruppen innerhalb der Beamtenschaft damit eher einen Nachteil erkaufen: denn wenn z.B. Lehrer keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, dürfen diese auch nicht verbeamtet werden.

Anmerkung zum Schluss: Wie gesagt es handelt sich um ein Versicherungsproblem. Die Versicherungen reagieren auf Angebot und Nachfrage. Wenn keiner entsprechende Tarife anfragt und nicht bereit ist die Mehrkosten zu tragen wird so etwas nicht angeboten. Qualität hat nun mal ihren Preis, solange ich aber als Standardargument für die PKV lese sie wäre günstiger, schnellere Terminvergabe beim Arzt etc. also kaum ein Bh-berechtigter bereit ist etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen wird es auch seitens der Versicherungen kaum entsprechende Tarife geben. Abschließend sei noch gesagt das es noch mehr private Krankenversicherer gibt außer AXA, Debeka und Co.
egyptwoman
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von egyptwoman »

@blue Ice ultra: Wenn man sich gegen sämtliche Krankheiten die im normalen Versicherungsvertrag nicht beinhaltet sind zusätzlich versichern muss geht das schnell mal in die Hunderte Euro die man zusätzlich zahlen muss. Und bitte wer denkt denn schon mit sagen wir Anfang - Mitte 20 oder überhaupt beim Abschluss einer PKV oder GKV daran das er mal zb. psychisch krank wird und dann u.U. mehrere Therapien braucht, wo meist nur die erste ambulante abgedeckt ist? Ich denke kaum einer und wenn man dann schon krank ist wird es schwer noch eine Zusatzversicherung abzuschließen und wenn dann zu extrem erhöhten Preisen. Du vergisst leider auch das einige durch Krankheiten Frühpensioniert sind/werden und grad mal die Mindestrente bekommen und dann können zb. 30 Euro zusätzlich im Monat richtig weh tun, wenn man auch während des Ruhestandes noch Reha-Maßnahmen oder Therapien in Anspruch nehmen muss/soll. Also ganz so einfach ist es nicht und ne Krankenkasse wechseln geht meist erst zum Jahresende wobei viele dann auch ihren Bonus einbüßen und das nächste Problem ist, welche Krankenkasse noch dazu Privat nimmt denn Kunden auf die nachweislich schon krank sind und u.U. massive Kosten verursachen? Wenn dann auch wieder zu überhöhten Preisen. Wie man es dreht und wendet, soviel verdient man im mittleren Dienst nicht das man sich das leisten kann, also gehts wieder auf Kosten der Gesundheit und man überlegt sich dreimal ob man die Reha macht auch wenn sie sinnvoll ist, denn keiner will sich doch wohl deswegen verschulden oder nen Kredit aufnehmen müssen um diese Kosten abzudecken.
Und zu dem Thema Wahl des Ortes und der Klinik: so einfach geht das auch nicht, weil die Kliniken nämlich auch ein sogenanntes Einzugsgebiet haben und da erst mal die Leute aufnehmen die in diesem Einzugsgebiet wohnen, wenn man Glück hat und auch die Zeit die Reha hinauszuschieben dann ist dies sicher möglich allerdings eben auch mit teilweise extremen Wartezeiten verbunden.

egyptwoman
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

@egyptwoman: Im Fall der GKV stellt sich die Frage der "ausreichenden" Versicherung schlicht gar nicht. Der Umfang der Leistungen ist im SGB V für jeden nachlesbar hinterlegt und der ist mehr als ausreichend. Natürlich denken viele Menschen die sich privat versichern nicht über solche Dinge nach. Aber genau das ist das Problem: Es gibt hier im Forum X Threads zum Thema Wahl der richtigen Krankenversicherung. Regelmäßig laufen die Posts darauf hinaus das die PKV empfohlen wird, Hauptargumente sind die angeblich niedrigeren Kosten, schnellere Terminvergabe beim Arzt und angeblich bessere Versorgung. Komischerweise füllen aber die Privatversicherten hier seitenlang irgendwelche Threads weil sie auf Kosten für Medikamente, Arztbehandlungen oder auch Rehabilitationen hängen bleiben weil PKV und / oder Beihilfe jeweils nicht voll erstatten und sich nicht darüber informieren warum das so ist bzw. was man machen kann. Genau damit scheinen aber viele überfordert zu sein und da hält sich mein Mitleid ehrlich gesagt doch sehr in Grenzen. Solch Dinge muss man mit bedenken, denn in der überwiegenden Anzahl der Fälle ist der Weg in die PKV eine Einbahnstrasse, daraus gibt es kein zurück. Und wer dort nicht richtig vorgeplant hat, hat dann einfach Pech gehabt und sich verzockt. Es ist aber nicht Aufgabe der Beihilfe solche selbst verschuldeten Umstände wieder auszugleichen.
Thema Wahl des Ortes und der Klinik: Das wäre mir vollkommen neu das Rehakliniken bestimmte regionale Einzugsbereiche haben und ich wüsste auch nicht das es dazu irgendeine Regelung gibt. Es gibt natürlich Kliniken die beliebter sind als andere und Wartelisten haben, die nach bestimmten Kriterien abgearbeitet werden. Trotzdem läßt sich durch die richtige Wahl der Klinik Geld sparen, zu mal die eigentlich recht gerne Privatversicherte aufnehmen. Man sollte sich aber vorher informieren wie man die höchstmögliche Kostendeckung durch PKV und Beihilfe erreicht. Und die ist wiederum davon abhängig ob und wie bestimmte Dinge in Rechnung gestellt werden.
Theaterkritiker
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von Theaterkritiker »

Das ist typisch Versicherungsvertreter. Wenn man einen Schaden hat den man nicht ersetzt bekommt, hat man sich eben VERZOCKT! Es ist nicht zu fassen. Ich empfehle in solchen Fällen immer auf den Abschluß einer METEORITENABSTURZVERSICHERUNG hinzuarbeiten. Da zahlt man halt seine Beiträge ein aber ein Schadenfall wird wohl nie eintreten und man ist mit seiner Versicherung immer rundum zufrieden. :D :evil:

Diesen Menschen der mit 20 Jahren sich soooooooooooo mit dem Versicherungsrecht und seinen möglichen Krankheiten die er mit 50 oder 60 vielleicht bekommen wird, befasst und dann mit 20 die entsprechenden Versicherungen abschließt, den möchte ich mal kennenlernen. Es ist einfach lächerlich und keines weiteren Kommentars bedürftig.

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Wer nichts wird wird Wirt
Ist ihm dies noch nicht gelungen, reist er für Versicherungen
Theaterkritiker
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von Theaterkritiker »

Zitat von Blue-Ice-Ultra
Threads weil sie auf Kosten für Medikamente, Arztbehandlungen oder auch Rehabilitationen hängen bleiben weil PKV und / oder Beihilfe jeweils nicht voll erstatten und sich nicht darüber informieren warum das so ist bzw. was man machen kann. Genau damit scheinen aber viele überfordert zu sein und da hält sich mein Mitleid ehrlich gesagt doch sehr in Grenzen. Solch Dinge muss man mit bedenken, denn in der überwiegenden Anzahl der Fälle ist der Weg in di
Jetzt ham ma die Katze aus dem Sack! So ist das also, die Menschheit ist also zu blöd um mit den Versicherungen zurecht zu kommen. Wie wärs denn wenn man die ganzen Versicherungsfuzzies und -magnaten in eine Rakete stecken würde und in Richtung Mond schießen würde, damit die sich ne neue Menschheit suchen könnten, die ihre Versicherungsbedingungen, -policen und -zusätze besser verstehen. Ich hätte da absolut nichts dagegen.

Nein, das ganze System mit "nachrangiger" Beihilfe und "vorrangier" Versicherungspflicht ist obsolet und gehört auf den Müllhaufen der deutschen Rechtsgeschichte. Gerade diese Nachrangigkeit wird wohl oder übel spätestens von dem EuGH mal wieder kassiert werden, wenn sich wieder ein Beamter findet, der den Weg durch alle Instanzen geht; so wie es der Kollege beamteter Feuerwehrman mit seiner Urlaubsabgeltung nach Krankschreibung getan hat.
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von egyptwoman »

Theaterkritiker hat geschrieben:Diesen Menschen der mit 20 Jahren sich soooooooooooo mit dem Versicherungsrecht und seinen möglichen Krankheiten die er mit 50 oder 60 vielleicht bekommen wird, befasst und dann mit 20 die entsprechenden Versicherungen abschließt, den möchte ich mal kennenlernen.
Genau das habe ich gemeint @Theaterkritiker, aber selbst wenn man keine 20 sonder Ü30 ist und das erstemal ne PKV abschließt, wer sieht denn bei dem ganzen Versicherungswirrwarr denn wirklich durch? Es wird ne PKV abgeschlossen und dann musst du aber für diverse evtl. auftretende Krankheiten, an die man im Moment des Abschlusses mal überhaupt nicht denkt, noch Zusatzversicherungen abschließen. Bsp. werdenkt bei Abschluss einer PKV schon daran in einigen Jahren mal psychisch so krank zu werden das er eine oder mehrer Therapien braucht? Oder auch andere Krankheiten die im normalen PKV-Vertrag nicht als abrechenbare Leistungen verankert sind. Ich zumindest habe daran nicht gedacht und mir wäre es auch zu dem Zeitpunkt im Traum nicht eingefallen, das ich so ne Leistung mal bräuchte.
Und ja es gibt diese Einzugsgebiete der Kliniken habe ich selbst erlebt, man wird zwar sofern ein Platz frei ist aufgenommen auch wenn man nicht im Einzugsgebiet wohnt, allerdings eben nur wenn keiner aus dem Einzugsgebiet einen Platz braucht.
@blue ice ultra: Mitleid will hier keiner, sondern einfach nur das Verständnis das man im Leben eben nicht an alles denkt auch nicht beim Abschluss von Versicherungen egal welcher Art und wenn ich mein Leben 100% absichern will mit diversen Versicherungen für jeden evtl eintretenden "Schadenfall" dann dürfte so mind. die Hälfte des Einkommens schonmal für Versicherungen drauf gehen, was dann bedeutet das die eine Hälfte meines Bruttoeinkommens an den Staat geht und der Rest für diverse Fixkosten wie Miete, Versicherungen und was man sonst noch alles braucht. Geld für Essen und Trinken wäre dann wohl nicht mehr übrig. Mag sein das es ein wenig übertrieben klingt, ist es aber nicht.

egyptwoman
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Theaterkritiker hat geschrieben: Diesen Menschen der mit 20 Jahren sich soooooooooooo mit dem Versicherungsrecht und seinen möglichen Krankheiten die er mit 50 oder 60 vielleicht bekommen wird, befasst und dann mit 20 die entsprechenden Versicherungen abschließt, den möchte ich mal kennenlernen. Es ist einfach lächerlich und keines weiteren Kommentars bedürftig.
Das sollten die Betroffenen und zwar dringend. Eben weil der Weg in die PKV in den meisten Fällen eine Einbahnstrasse ist. Die Folgen Ihres Handelns erleben wir ja gerade hier. Sie haben sich vor Jahren für einen begrenzten Versicherungsumfang entschieden, das war Ihnen bewusst und Sie haben sich dafür entschieden, weil sie, wie viele hier, Geld sparen wollten (Standardargument 1 für die PKV: ist ja billig). Nun stellen Sie fest das Ihr Versicherungsumfang zu klein gewählt war. Und nun sagen sie mir mal warum die Beihilfevorschriften verfassungswidrig sein sollen, weil sich nicht den passenden Versicherungsschutz ausgewählt haben? Wo ist da die Logik?
Theaterkritiker hat geschrieben: Jetzt ham ma die Katze aus dem Sack! So ist das also, die Menschheit ist also zu blöd um mit den Versicherungen zurecht zu kommen. Wie wärs denn wenn man die ganzen Versicherungsfuzzies und -magnaten in eine Rakete stecken würde und in Richtung Mond schießen würde, damit die sich ne neue Menschheit suchen könnten, die ihre Versicherungsbedingungen, -policen und -zusätze besser verstehen. Ich hätte da absolut nichts dagegen.
Ein derart schwerwiegende Entscheidung treffen die meisten Menschen nach einer, sagen wir mal, 2stündigen Beratung bei einem Versicherungsvertreter einer der großen privaten Krankenversicherer. Und glaube kaum das die meisten Menschen sowenig Zeit z.B. für die Finanzierung einer Immobilie aufwenden. Und ja, meiner Ansicht nach sind 99% der Privatversicherten sich nicht darüber im klaren welchen Versicherungsschutz sie benötigen, was der eigentlich kostet und ob es über Sinn macht sich privat krankenzuversichern. Und ja, die meisten Menschen sind ebenfalls nicht in der Lage selbst einfache Vergleiche anzustellen. Nicht ohne Grund gibt es hier im Forum immer wieder Fragen welche PKV denn empfohlen werden kann. Deswegen war mein Rat, als ich noch im Bereich Beihilfe tätig war, wenn es schon unbedingt die PKV sein soll, zumindest einen unabhängigen Makler aufzusuchen.
Theaterkritiker hat geschrieben: Nein, das ganze System mit "nachrangiger" Beihilfe und "vorrangier" Versicherungspflicht ist obsolet und gehört auf den Müllhaufen der deutschen Rechtsgeschichte. Gerade diese Nachrangigkeit wird wohl oder übel spätestens von dem EuGH mal wieder kassiert werden, wenn sich wieder ein Beamter findet, der den Weg durch alle Instanzen geht; so wie es der Kollege beamteter Feuerwehrman mit seiner Urlaubsabgeltung nach Krankschreibung getan hat.
Das glaube ich kaum. Schließlich wird es für Leute wie Sie Bestandsschutzregelungen geben, so dass Sie von einer solchen Entscheidung wahrscheinlich nicht profitieren würden.

@ egyptwoman: Natürlich ist so eine Rundum-Absicherung auch teuer, keine Frage. Und wenn man das alles privat versichert ist man schnell in einem Bereich wo es nicht ökonomisch ist. Auch keine Frage. Nur, ich darf mich nicht ärgern und nach dem Staat rufen, wenn ich vorher einen begrenzten Versicherungsumfang wähle, das ich dann auch nur begrenzte Leistungen bekomme.
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von Theaterkritiker »

Das sollten die Betroffenen und zwar dringend. Eben weil der Weg in die PKV in den meisten Fällen eine Einbahnstrasse ist. Die Folgen Ihres Handelns erleben wir ja gerade hier. Sie haben sich vor Jahren für einen begrenzten Versicherungsumfang entschieden, das war Ihnen bewusst und Sie haben sich dafür entschieden, weil sie, wie viele hier, Geld sparen wollten (Standardargument 1 für die PKV: ist ja billig). Nun stellen Sie fest das Ihr Versicherungsumfang zu klein gewählt war. Und nun sagen sie mir mal warum die Beihilfevorschriften verfassungswidrig sein sollen, weil sich nicht den passenden Versicherungsschutz ausgewählt haben? Wo ist da die Logik?
Seit meiner Berufung ins Beamtenverhältnis im Jahre 1989 habe ich drei mal die Versicherung gewechselt. Erst bei der größten privaten Beamtenkrankenversicherung der Debeka, bei der ich bereits ein Angebot für eine private KV erhalten habe bevor ich die Stellenzusage auf eine Anwärterstelle des m. D. erhielt (wo die das nur her wussten), hatten Versicherungsbedingungen gegolten, obwohl mir diese nachweislich nicht ausgehändigt wurden. Ich hätte damals umständlich den Versicherungsvermittler verklagen müssen, weil dieser mir den 2. Teil der MBKK (Musterbedingungen für priv. Krankenversicherung) nicht ausgehändigt hatte. Diese hatten aber trotzdem Gültigkeit wie ich mir seinerzeit anwaltlich hatte bestätigen müssen. Das war also so, wie in der alten DDR. Der Staatsrat hatte im geheimen Kämerlein irgendein Gesetz beschlossen und der gemeine Bürger hatte erst davon erfahren, wenn ihm ein VOPO den Gummiknüppel durchs Gesicht gezogen hatte. Die 2. Versicherung (Vereinte) ging später im frz. AXA-Konzern auf; war zwar teuer aber gut, bis wie gesagt die Franzosen übernahmen. Danach gings Bergab wie die Fallzahlen der Eingaben bei dem Ombudsmann PKV und der BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zeigten. Jetzt bin ich seit 14 Jahren schon bei der LVM in Münster, werde aufgrund meiner Erkrankungen und meines Alters (45) wohl dabei bleiben müssen.
Ein derart schwerwiegende Entscheidung treffen die meisten Menschen nach einer, sagen wir mal, 2stündigen Beratung bei einem Versicherungsvertreter einer der großen privaten Krankenversicherer. Und glaube kaum das die meisten Menschen sowenig Zeit z.B. für die Finanzierung einer Immobilie aufwenden. Und ja, meiner Ansicht nach sind 99% der Privatversicherten sich nicht darüber im klaren welchen Versicherungsschutz sie benötigen, was der eigentlich kostet und ob es über Sinn macht sich privat krankenzuversichern. Und ja, die meisten Menschen sind ebenfalls nicht in der Lage selbst einfache Vergleiche anzustellen. Nicht ohne Grund gibt es hier im Forum immer wieder Fragen welche PKV denn empfohlen werden kann. Deswegen war mein Rat, als ich noch im Bereich Beihilfe tätig war, wenn es schon unbedingt die KV sein soll, zumindest einen unabhängigen Makler aufzusuchen.
Meinen Sie nicht, wenn 99 % der Privatversicherten schlecht und unzureichend versichert sind, dass dann das System nicht doch abgeschafft oder zumindest grundlegend verändert werden müsste. Das ist dann doch alles schlichtweg Murks! Für das eine Prozent (das sind wahrscheinlich die, die brav einzahlen und noch nie krank geworden sind und keine Leistungen beanspruchen) dieses System aufrecht erhalten zu wollen, grenzt an Gigantomanie. Da können Sie ja gleich wieder das Kaiserreich einführen.
Das glaube ich kaum. Schließlich wird es für Leute wie Sie Bestandsschutzregelungen geben, so dass Sie von einer solchen Entscheidung wahrscheinlich nicht profitieren würden.
Glauben heißt nicht wissen. Und auf Bestandsschutz werde ich in diesem Fall wohl kaum pochen.
Blue Ice Ultra
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Theaterkritiker hat geschrieben:

Meinen Sie nicht, wenn 99 % der Privatversicherten schlecht und unzureichend versichert sind, dass dann das System nicht doch abgeschafft oder zumindest grundlegend verändert werden müsste. Das ist dann doch alles schlichtweg Murks! Für das eine Prozent (das sind wahrscheinlich die, die brav einzahlen und noch nie krank geworden sind und keine Leistungen beanspruchen) dieses System aufrecht erhalten zu wollen, grenzt an Gigantomanie. Da können Sie ja gleich wieder das Kaiserreich einführen.
Das ist in der Tat so und hat auch während meiner Tätigkeit im Bereich "Beihilfe" immer wieder für Dispute gesorgt. Aus meiner Sicht wäre es von Vorteil wenn vor allem Lebenszeitbeamte einer Krankenversicherungspflicht in der GKV unterlägen und vom Dienstherrn, in Abhängigkeit von zu berücksichtigenden Kindern, ein Teil der Beiträge übernommen würde (analog der jetzigen Regelungen für Bemessungssätze in der Beihilfe). Das Problem im Bereich der PKV, gerade wegen der regelmäßigen Ausschlüsse von Reha-Leistungen, scheint aus meiner Sicht zu sein, das die Tarife wahrscheinlich so teuer würden, das eine Versicherung in der selbigen unter finanziellen Aspekten uninteressant würde.
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Mal ganz lapidar gesagt: Ein "normaler" Sanatoriumsaufenthalt (all inclusive) spielt sich für eine Standardrehaklinik für eine Reha/Kur zwischen 100 und 150 Euro pro Tag ab. Und da ist auch schon Sylt mit dabei.
Auch das ist ein ganz schöner Batzen Kohle, wenn man nicht alles bezahlt bekommt, aber machbar.

15000 Euro für 6 Wochen, das ist der Tarif, den man z. B. für einen echten Krankenhausaufenthalt pro Tag bezahlt (ca. 400 Euro).
Da dürfte dann der taktische Unterschied sein, ob man eine Rehamassnahme macht oder mit einer stationären Einweisung des Arztes in der Klinik landet. Früher war es jedenfalls so, dass die stationäre Einweisung in ein Sanatorium (sofern es die rechtlich-medizinischen Bedingungen dafür erfüllt) dem Krankenhausaufenthalt gleich gestellt war und die Krankenkasse und Beihilfe zahlen musste, als wäre man eben im Krankenhaus.
Nur so konnte meine Mutter sich damals den Aufenthalt in einer Spezialklinik in Davos leisten.
Gibts diese Regelung eigentlich noch?
Blue Ice Ultra
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Re: Verfassungskonformität REHA-Behandlungen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

So einfach ist die Sache nicht mehr.
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