Trennungsgeld Erst- und Zweitwohnsitz

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driver_1
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Trennungsgeld Erst- und Zweitwohnsitz

Beitrag von driver_1 »

Hallo,

ich bin für dieses Schuljahr an eine andere Dienststelle (innerhalb Baden-Württembergs) abgeordnet und muss morgens über den doppelten Weg in Anspruch nehmen.
Trennungsgeld habe ich beantragt und erhalte es auch, allerdings nur für die ersten drei Monate. Die Fortzahlungen über das ganze Schuljahr soll laut LBV daran scheitern, dass sich der neue Dienstort in weniger als 30 km Entfernung zu meiner Wohnung befindet. Allerdings sind dies nur wenige hundert Meter (29,x Kilometer von Wohnung zur Schule) und ich finde dies nicht gerechtfertigt, da sich für mich nun deutlich höhere Spritkosten im Monat ergeben.
Ich überlege mir eine Zweitwohnung in über 30 Kilometer Entfernung zur Schule zuzulegen und diese als "Erstwohnsitz" beim LBV zu melden (Pflanze mich bei/m Freund/Freundin ein). Allerdings behalte ich die jetzige Wohnung dann als Zweitwohnsitz und stelle mir somit die Frage, welche Wohnung für das LBV bei der Abrechnung des Trennungsgeldes maßgeblich sein wird?
Und die zweite Frage wäre: Muss ich meine Adresse dann lediglich auf dem Personalausweis ändern lassen oder kommt auf mich ein ganzer Rattenschwanz von Formularen zu?
Kann mir jemand etwas dazu sagen?

Danke im Voraus!
Blue Ice Ultra
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Re: Trennungsgeld Erst- und Zweitwohnsitz

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Da war wohl jemand beim LBV etwas faul. Du wirst wahrscheinlich ein solches Merkblatt schon mal gesehen haben (http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/ser ... w/1258593/). Ein Hinweis auf § 3 Abs. 1 Nr. 1 LUKG (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... focuspoint) sollte helfen, denn maßgeblich ist "Im Einzugsgebiet liegt die Wohnung, wenn sie auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist". Stichwort 2. Halbsatz.
Gerda Schwäbel
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Re: Trennungsgeld Erst- und Zweitwohnsitz

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Blue Ice Ultra hat geschrieben:Da war wohl jemand beim LBV etwas faul ...
Würden Sie das bitte etwas näher erläutern, wer da faul sein soll und welche Konsequenz es hätte, wenn er/sie das nicht wäre?

Nach meinem Verständnis des Sachverhaltes wohnt driver_1 im Einzugsgebiet der neuen Dienststelle, findet es ungerecht, dass es nur drei Monate lang einen Zuschuss zu den höheren Fahrtkosten gibt, und will deswegen so tun, als würde er/sie jetzt umziehen.
Da es bei der Frage, ob Trennungsgeld zusteht, auf die Verhältnisse ankommt, die vorlagen als die Abordnung wirksam wurde, ist es völlig unerheblich, ob die Adresse jetzt nur im Personalausweis oder auch bei Bank und Versicherungen geändert wird. Der Betrugsversuch hätte so oder so keine Aussicht auf Erfolg.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Blue Ice Ultra
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Re: Trennungsgeld Erst- und Zweitwohnsitz

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Frau Schwäbel es wäre durchaus von Vorteil wenn Sie etwas weiterdenken und vor allem lesen würden.

Das Trennungsgeld in BaWü wird für die Dauer der Abordnung gezahlt wenn die Wohnung außerhalb des Einzugsgebiets des neuen Dienstortes liegt. Das Einzugsgebiet wiederum wird wie folgt definiert : "Im Einzugsgebiet liegt die Wohnung, wenn sie auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist". Weist also driver_1 nach das die von ihm/ihr befahrene Strecke mehr als 30km beträgt, wird die Trennungsentschädigung weiter gewährt. IMHO ist also das was driver_1 plant nicht notwendig.

"Faul" ist in diesem Zusammenhang so zu bewerten, das die Antragsangaben wahrscheinlich mittels eines "handelsüblichen" Routenplaners geprüft wurden, was grundsätzlich nicht falsch ist. Dummerweise gibt z.B. google maps in einem solchen Fall immer mehrere Routen zur Auswahl die sich in Ihrer Fahrzeit und / oder Länge unterscheiden. Fachgerecht wäre es, da in diesem Fall auf die tatsächlich gefahrene Strecke abgestellt wird, einen Mittelwert aus mehreren Streckenführungen zu errechnen und danach zu entscheiden. Solche Ablehnungen kenne ich von Sachbearbeitern die entweder äußerst kleinlich in rechtlichen Auslegungen sind oder die keine Lust haben sich die nötige Arbeit zu machen.
Gerda Schwäbel
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Re: Trennungsgeld Erst- und Zweitwohnsitz

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Blue Ice Ultra hat geschrieben:...
Sie begeben sich auf ganz, ganz brüchiges Eis. Ich fasse zusammen:
- Gerda Schwäbel sollte mehr lesen und weiterdenken
- Die Sachbearbeiter im LBV B.-W. sind äußerst kleinlich und haben keine Lust, die nötige Arbeit zu machen.
- Lehrkräfte aus Baden-Württemberg sind nicht in der Lage zu intervenieren, wenn die Entfernung "Wohnung - Arbeitsplatz" falsch berechnet wird.

Damit kann ich leben.

Was ich aber überhaupt nicht verstehe ist, wie Sie auf die Idee kommen, dass bei dem Wortlaut
... wenn sie auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist.
- die tatsächlich gefahrene Strecke maßgeblich sein
- oder ein Mittelwert aus mehreren denkbaren Strecken gebildet werden soll.

Ihre Ferndiagnose zur Ermittlung der Entfernung ist schon sehr dünn. Das gibt die Sachverhaltsschilderung nicht her. Die Behauptung, das vom LBV gefundene Ergebnis sei falsch und beruhe auf Faulheit ist in meinen Augen dreist. Bemerkenswert finde ich auch die Schlussfolgerung, das Ergebnis sei möglicherweise richtig aber kleinlich (und müsse deswegen aus der Welt geschafft werden.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
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