Pille nach neuer Beihilfeverordnung Niedersachsen

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paulimann
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Pille nach neuer Beihilfeverordnung Niedersachsen

Beitrag von paulimann »

Guten Tag zusammen!

Bin noch ganz neu hier und habe mich daher erst mal bemüht, etwas zu meiner Frage in den bisherigen Threads (und auch sonst im www) zu finden - leider erfolglos... Bitte verzeiht mir daher, wenn ich etwas übersehen haben sollte!

Nun zu meinem Problem: Ich bekomme schon seit Jahrzehnten wegen einer Krankheit ein Mittel verschrieben, das gemeinhin zur Empfängnisverhütung verschrieben wird: die "Pille". Auf dem Rezept steht dann immer die entsprechende Diagnose aufgedruckt. In früheren Jahren musste ich auf Geheiß der Beihilfe immer wieder mal Bestätigungen meines Arztes vorlegen, dass die Krankheit immer noch besteht und dass das Medikament zur Behandlung derselben immer noch erforderlich ist. Abgesehen davon war die Erstattung dann nie ein Problem.

Jetzt aber lehnt die Beihilfe auf einmal die Erstattung unter Hinweis auf die neuen, seit dem 1.1.2012 geltenden Beihilfevorschriften für Niedersachsen (NBhVO) ab, da empfängnisverhütende Mittel nach § 40 (3) 2 NBhVO nun nicht mehr erstattungsfähig seien.

M.E. ist das aber doch schon immer so gewesen!? Der Knackpunkt ist doch der, dass ich ein Präparat zur Behandlung meiner Krankheit verschrieben bekomme - dass das zufällig auch empfängnisverhütend ist, dürfte doch keine Rolle spielen.

Ich sehe einfach nicht, wo sich gegenüber den bisherigen Beihilfevorschriften eine Änderung in diesem Punkt ergeben haben soll (mein Arzt übrigens auch nicht). Ihr?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Steinbock
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Re: Pille nach neuer Beihilfeverordnung Niedersachsen

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
paulimann hat geschrieben:Jetzt aber lehnt die Beihilfe auf einmal die Erstattung unter Hinweis auf die neuen, seit dem 1.1.2012 geltenden Beihilfevorschriften für Niedersachsen (NBhVO) ab, da empfängnisverhütende Mittel nach § 40 (3) 2 NBhVO nun nicht mehr erstattungsfähig seien.

M.E. ist das aber doch schon immer so gewesen!? Der Knackpunkt ist doch der, dass ich ein Präparat zur Behandlung meiner Krankheit verschrieben bekomme - dass das zufällig auch empfängnisverhütend ist, dürfte doch keine Rolle spielen.

Ich sehe einfach nicht, wo sich gegenüber den bisherigen Beihilfevorschriften eine Änderung in diesem Punkt ergeben haben soll (mein Arzt übrigens auch nicht). Ihr?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich würde folgendes empfehlen: Der behandelnde Arzt sollte eine Bestätigung abgeben mit entsprechenden Unterlagen, dass es kein anderes Medikament gibt,
das die erforderlichen Stoffe beinhaltet, aber diese Zusammensetzung für die Behandlung der Krankheit erforderlich ist.

Und mit diesen Unterlagen die Beihilfestelle wie auch die PKV anschreiben.

Es stellt sich mir allerdings die Frage, ob dies der Arzt wirklich macht. Oder ob er dann doch auf ein anderes Medikament ausweicht.

Gruß vom Steinbock
paulimann
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Re: Pille nach neuer Beihilfeverordnung Niedersachsen

Beitrag von paulimann »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Es gibt zwar andere Präparate, die auch verschrieben werden könnten - nur sind die natürlich auch empfängnisverhütend, da es auf die Hormone darin ankommt!

Mir stellt sich daher die eher rechtliche Frage, ob sich tatsächlich gegenüber früher etwas an den Beihilfevorschriften geändert hat (d.h. ob sich ggf. auch eine Klage lohnt). Manchmal sind es ja die Feinheiten in den Formulierungen. Ich kann eine Änderung - wie gesagt - insoweit jedoch nicht erkennen.
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