Beihilfeantrag mit priv. Absender über Poststelle versenden?
Moderator: Moderatoren
Beihilfeantrag mit priv. Absender über Poststelle versenden?
Moin zusammen,
mein erster Thread ist gleich eine vielleicht ungewöhnliche Frage, für mich aber dewnnoch klärenswert, besonders in Bezug auf die Situation hier vor Ort.
Nachdem die Verfahrensweise der Beihilfe dermaßen geändert wurde, daß die Bescheide nicht mehr über die Dienststelle laufen, sondern dem Behilfeberechtigten grundsätzlich an die Wohnanschrift geschickt werden, bin ich dazu übergegangen, den Umschlag mit meinem privaten Absender zu versehen, bevor ich ihn in die Poststelle gegeben habe.
Hintergrund meiner Überlegung:
Ist der Antrag - aus welchen Gründen auch immer - einmal unzustellbar (Anschrift nicht mehr lesbar etc.), geht der Brief zurück an den Absender. Ohne meinen privaten Absender wäre das die Dienststelle, deren Anschrift mit der Frankiermaschine aufgedruckt wird.
Dort kommt der Brief also an, da nicht erkennbar ist, worum es sich handelt wird er in der Poststelle geöffnet und - schwupp - kann sich der Mitarbeiter der Poststelle über meine letzten Diagnosen und Medikamente informieren. Rein theroretisch natürlich, denn praktisch würde das ja niemand machen...
Nun bekam ich den letzten Antrag samt Umschlag von der Vorgesetzten des Poststellenmitarbeiters zurück mit dem Hinweis, der private Absender müsse weg, sonst müsste der Brief privat bezahlt werden. Mein Einwand, sie könne doch am Empfänger sehen, daß es sich um Beihilfe handeln würde, beeindruckte sie nicht. Auch meine weiteren Ausführungen zur Beihilfe als eine der Säulen der Alimentation etc. ließen die Tarifangestellte kalt.
Mir geht es eigentlich um Folgendes: Prinzipiell ist es mir völlig Würstchen ob mein Absender draufsteht oder nicht. Die Dame spielt sich hier aber gerne als Königin auf und das nervt mich und viele andere ganz gewaltig. Da tut ein kleiner Dämpfer hin und wieder ganz gut
Hat jemand vielleicht ein Argument für mich?
Ich bilde mir ein, in irgendwelchen Rundschreiben des BMI sogar einmal einen Hinweis auf die Anbringung des privaten Absenders gelesen zu haben, weiß aber nicht mehr, wann, warum und wenn ja, wieviele.....
Vielleicht weiß jemand von Euch etwas, ich warte mal gespannt auf Antworten....
Liebe Grüße
der BundesBär
mein erster Thread ist gleich eine vielleicht ungewöhnliche Frage, für mich aber dewnnoch klärenswert, besonders in Bezug auf die Situation hier vor Ort.
Nachdem die Verfahrensweise der Beihilfe dermaßen geändert wurde, daß die Bescheide nicht mehr über die Dienststelle laufen, sondern dem Behilfeberechtigten grundsätzlich an die Wohnanschrift geschickt werden, bin ich dazu übergegangen, den Umschlag mit meinem privaten Absender zu versehen, bevor ich ihn in die Poststelle gegeben habe.
Hintergrund meiner Überlegung:
Ist der Antrag - aus welchen Gründen auch immer - einmal unzustellbar (Anschrift nicht mehr lesbar etc.), geht der Brief zurück an den Absender. Ohne meinen privaten Absender wäre das die Dienststelle, deren Anschrift mit der Frankiermaschine aufgedruckt wird.
Dort kommt der Brief also an, da nicht erkennbar ist, worum es sich handelt wird er in der Poststelle geöffnet und - schwupp - kann sich der Mitarbeiter der Poststelle über meine letzten Diagnosen und Medikamente informieren. Rein theroretisch natürlich, denn praktisch würde das ja niemand machen...
Nun bekam ich den letzten Antrag samt Umschlag von der Vorgesetzten des Poststellenmitarbeiters zurück mit dem Hinweis, der private Absender müsse weg, sonst müsste der Brief privat bezahlt werden. Mein Einwand, sie könne doch am Empfänger sehen, daß es sich um Beihilfe handeln würde, beeindruckte sie nicht. Auch meine weiteren Ausführungen zur Beihilfe als eine der Säulen der Alimentation etc. ließen die Tarifangestellte kalt.
Mir geht es eigentlich um Folgendes: Prinzipiell ist es mir völlig Würstchen ob mein Absender draufsteht oder nicht. Die Dame spielt sich hier aber gerne als Königin auf und das nervt mich und viele andere ganz gewaltig. Da tut ein kleiner Dämpfer hin und wieder ganz gut
Hat jemand vielleicht ein Argument für mich?
Ich bilde mir ein, in irgendwelchen Rundschreiben des BMI sogar einmal einen Hinweis auf die Anbringung des privaten Absenders gelesen zu haben, weiß aber nicht mehr, wann, warum und wenn ja, wieviele.....
Vielleicht weiß jemand von Euch etwas, ich warte mal gespannt auf Antworten....
Liebe Grüße
der BundesBär
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Re: Beihilfeantrag mit priv. Absender über Poststelle versen
Einfache Lösung: Den ursprunglichen Umschlag mit privatem Absender in einen zweiten Umschlag legen und dann auf dem verschlossenen inneren Umschlag ein Hinweis, dass es sich um ärztliche Unterlagen handelt und dieser Umschlag nur von Dir zu öffnen ist.
Wer diesen dann doch öffnet, hat ein sehr großes Problem
Wer diesen dann doch öffnet, hat ein sehr großes Problem
Re: Beihilfeantrag mit priv. Absender über Poststelle versen
Grummel, das ist schon einmal eine gute Variante für die Zukunft, vielen Dank.
Hätte ich auch selbst drauf kommen können, oder?
Na gut, mal schauen ob noch andere Ideen kommen.
Trotzdem schon einmal DANKE.
Liebe Grüße
der BundesBär
Hätte ich auch selbst drauf kommen können, oder?
Na gut, mal schauen ob noch andere Ideen kommen.
Trotzdem schon einmal DANKE.
Liebe Grüße
der BundesBär
Re: Beihilfeantrag mit priv. Absender über Poststelle versen
Hallo BundesBär,
Gruß vom Steinbock
Mann kann natürlich auch einen eigenen Briefumschlag verwenden und mit 1,45 € frankieren.BundesBär hat geschrieben:Na gut, mal schauen ob noch andere Ideen kommen.
Gruß vom Steinbock
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Re: Beihilfeantrag mit priv. Absender über Poststelle versen
Steinbock hat geschrieben:Hallo BundesBär,
Mann kann natürlich auch einen eigenen Briefumschlag verwenden und mit 1,45 € frankieren.BundesBär hat geschrieben:Na gut, mal schauen ob noch andere Ideen kommen.
Gruß vom Steinbock
Das praktiziere ich schon seit Jahren so, denn das sind mir der "Aufwand" für Briefumschläge und Porto wert ... spätestens seit dem Vorfall, dass mein Beihilfeantrag "versehentlich" ( ) von der Poststelle meiner Abteilung geöffnet wurde ...
Re: Beihilfeantrag mit priv. Absender über Poststelle versen
@Steinbock und Fette Henne:
Darauf wird es auch in meinem Fall hinauslaufen...
Mir ging es auch nicht um die 1,45 € sondern darum, die nette Kollegin ein wenig einzubremsen.
Dennoch Danke an alle...
der BundesBär
Darauf wird es auch in meinem Fall hinauslaufen...
Mir ging es auch nicht um die 1,45 € sondern darum, die nette Kollegin ein wenig einzubremsen.
Dennoch Danke an alle...
der BundesBär
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Re: Beihilfeantrag mit priv. Absender über Poststelle versen
Also selbst wenn die Adresse deiner Dienststelle draufsteht, ist es zumindest bei mir immer so, das da immer noch mein Name drauf steht an wenn die Post geht und wenn dies so ist, hat die Mitarbeiterin der Poststelle diesen Brief nicht zu öffnen. Namentlich zugestellte Schreiben ob von der Beihilfe oder Bezügestelle oder sonstwoher, dürfen nur von dem namentlich genannten geöffnet werden, ansonsten verstößt die "gute Dame" nämlich auch hier gegen das Brief-Post-Geheimnis.
In unserer Dienststelle wurde das so gehandhabt das diese Briefe in einen Extraumschlag gesteckt wurden und dem Mitarbeiter dann an seine private Adresse geschickt.
Ich glaub nicht das diese besagte Dame Post die zb. an den Dienststellenleiter oder einen anderen Vorgesetzten namentlich geht auch öffnet und genauso verhält es sich auch bei einfachen Mitarbeitern. Steht ein Name auf dem Umschlag (auch wenn die Adresse die Dienststelle ist), darf die Post nur von diesem Mitarbeiter geöffnet werden.
egyptwoman
In unserer Dienststelle wurde das so gehandhabt das diese Briefe in einen Extraumschlag gesteckt wurden und dem Mitarbeiter dann an seine private Adresse geschickt.
Ich glaub nicht das diese besagte Dame Post die zb. an den Dienststellenleiter oder einen anderen Vorgesetzten namentlich geht auch öffnet und genauso verhält es sich auch bei einfachen Mitarbeitern. Steht ein Name auf dem Umschlag (auch wenn die Adresse die Dienststelle ist), darf die Post nur von diesem Mitarbeiter geöffnet werden.
egyptwoman
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Re: Beihilfeantrag mit priv. Absender über Poststelle versen
Ich hatte damals auch versucht , gegen den bzw. die betreffenden Poststellenmitarbeiter etwas zu unternehmen ... am Ende hieß es nur : "Das war ein Versehen, kommt nicht mehr vor und es ist eh nicht mehr nachvollziehbar, wer den Brief geöffnet hat."
Mittlerweile gehen die Anträge, doppelt und dreifach mit Tesa "versiegelt" direkt an die Beihilfestelle
Mittlerweile gehen die Anträge, doppelt und dreifach mit Tesa "versiegelt" direkt an die Beihilfestelle