Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgelehnt

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Servus
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Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgelehnt

Beitrag von Servus »

Um die Notwendigkeit einer Reha zu prüfen, hat mich (Beamter, 50 Prozent beihilfeberechtigt, 50 Prozent priv. KV) meine Beihilfe zum Amtsarzt geschickt. Die Kosten der amtsärztlichen Untersuchung im Landratsamt (Gesundheitsamt) betrugen 50 Euro.
Nun habe ich die Rechung bei meiner Beihilfe und bei meiner priv. KV (Debeka) eingereicht.

Antwort: Die Beihilfe zahlt die Hälfte, die private KV lehnt eine Kostenübernahme ab, weil die Untersuchung durch die Beihilfe veranlasst worden sei.

Ist dies rechtmäßig ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Bleibe ich auf 25 Euro sitzen ?
Danke für die Forenbeiträge.
Kater-Mikesch
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo - wenn dich die Beihilfe zur Untersuchung geschickt hat und die Krankenkasse den Betrag nicht übernimmt,
muss natürlich die Beihilfe zu 100 % die Rechnung übernehmen - sprich mal mit der Beihilfe und sprech sie auf
die Dienstherrnpflicht an...

Einfach mal Widerspruch bei der Beihilfe einreichen und die Pflicht des Dienstherrn ansprechen - wenn dich dein
Dienstherr zur Untersuchung schickt, dann muss dieser im Zweifelsfall auf den Kosten sitzen bleiben...

Aber komisch ist es doch, dass die PKV diese Kosten nicht übernimmt...
grummel2005
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von grummel2005 »

Wer Dich zum Amtsarzt schickt, muss auch die Rechnung bezahlen und es wundert mich, dass Du überhaupt vom Amtsarzt eine Rechnung erhalten hast - schon das ist falsch!
Kater-Mikesch
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von Kater-Mikesch »

Dem stimme ich zu. Normalerweise steht in der Einladung/Auforderung der amtsärztlichen Untersuchung, die vom AG bzw. von
der Beihilfe beauftragt wurde, dass die Kostennote an den Beauftragenden gesendet werden kann.

Setz dich mal kurz mit dem Amtsarzt in Verbindung und teile ihm das mit - derjenige der den Amstarzt beauftragt, muss ihn
bezahlen...wer die Musik bestellt...kennst du doch...

Hast du die Rechnung schon gezahlt?
Theaterkritiker
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von Theaterkritiker »

Na dann wundere Dich erst Recht nicht, wenn Du die Kosten der Reha von der Debeka auch nicht erstattet bekommst. Da kommen dann schon mal ein paar Tausend Euro zusammen, die Du selbst blechen musst.
Steinbock
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von Steinbock »

Hallo Servus,

wie Kater-Mikesch bereits geschrieben hat, wurde die Untersuchung von der Beihilfestelle eingeleitet und somit müssen diese auch die Kosten übernehmen.

Allerdings solltest Du zuerst mit deiner PKV Kontakt aufnehmen und abklären was diese bei einer Reha überhaupt übernehmen.

Nach meinem Kenntnisstand sind lediglich Rehamaßnahmen im Anschluss an eine Anschlussheilbehandlung im Krankenhaus über die normalen Tarife abgedeckt.
Für sonstige Kuren werden lediglich nach dem Tarif P30/P20 für max. 4 Wochen der prozentuale Beihilfesatz aus täglich 22 € erstattet
und aus dem Tarif BE/S2 11 € Kurtagegeld.

Den Rest musst Du dann selbst zahlen.

Gruß vom Steinbock
Fuzzi62
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von Fuzzi62 »

Welches Beihilferecht gilt denn eigentlich?
Steinbock
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von Steinbock »

Fuzzi62 hat geschrieben:Welches Beihilferecht gilt denn eigentlich?
Spielt dies hier eine Rolle ?
Fuzzi62
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von Fuzzi62 »

Das spielt schon eine Rolle, weil Beihilferecht nicht bundeseinheitliches Recht, sondern jeweiliges Landesrecht ist und der Bund bzw. jedes Land es für seinen Bereich eigens regeln kann.

Der Bund hat in § 36 Abs. 1 Satz 2 BBhV und VV 36.1.2 bestimmt, dass die Kosten für ein amtsärztliches Gutachten die Festsetzungsstelle zu tragen hat. Anders ist es z.B. in Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Dort zählen die Kosten für ein amtsärztliches Gutachten zu den beihilfefähigen Aufwendungen. In diesem Fall kommt dann der allgemeine Grundsatz zum tragen, dass die beihilfefähigen Aufwendungen zum jeweiligen Bemessungssatz (hier lt. der Anfrage 50%) erstattet werden und der Beihilfeberechtigte den Rest leider selber zahlen muss.
Steinbock
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von Steinbock »

Normalerweise muss immer derjenige die Kosten zahlen, der auch den Auftrag dazu erteilt hat.
Und in diesem Fall war es die Beihilfestelle selbst.

Daher finden meiner Meinung nach die von dir genannten Vorschriften keine Anwendung.
egyptwoman
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von egyptwoman »

@ Fuzzi: Keine Ahnung wo du das mit Bayern her hast, ich hab den AA nie zahlen müssen, hab auch nie ne Rechnung erhalten, wenn dich dein Dienstherr zum Amtsarzt schickt um deine Dienstfähigkeit zu prüfen, dann kommt er auch für die Kosten auf. So war es bisher immer bei mir, selbst die Kosten für die Einstellungsuntersuchung beim Amtsarzt übernimmt der Dienstherr, einfach Rechnung einreichen. Ich hatte da nie ein Problem mit die Kosten zurückzubekommen und wie gesagt bei der Untersuchung zur Dienstfähigkeit hat das der Amtsarzt mit dem Dienstherrn abgerechnet.

egyptwoman
Fuzzi62
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von Fuzzi62 »

egyptwoman hat geschrieben:@ Fuzzi: Keine Ahnung wo du das mit Bayern her hast, ich hab den AA nie zahlen müssen, hab auch nie ne Rechnung erhalten, wenn dich dein Dienstherr zum Amtsarzt schickt um deine Dienstfähigkeit zu prüfen, dann kommt er auch für die Kosten auf. So war es bisher immer bei mir, selbst die Kosten für die Einstellungsuntersuchung beim Amtsarzt übernimmt der Dienstherr, einfach Rechnung einreichen. Ich hatte da nie ein Problem mit die Kosten zurückzubekommen und wie gesagt bei der Untersuchung zur Dienstfähigkeit hat das der Amtsarzt mit dem Dienstherrn abgerechnet.

egyptwoman
Das ist zwar richtig, was Sie da schreiben, ist aber etwas ganz anderes und hat mit dem, was gefragt wurde überhaupt nichts zu tun.
Steinbock
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von Steinbock »

Hallo Fuzzi,

dann gib uns doch einmal einen Hinweis auf den entsprechenden Gesetzestext, dass nicht der Auftraggeber einer amtsärztlichen Untersuchung die Kosten vollständig zahlen muss.

Dies hat mit Beihilferecht nichts zu tun.

Gruß vom Steinbock
grummel2005
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von grummel2005 »

Und außerdem ist dieser Passus (Kosten für ein amtsärztliches Gutachten zählen zu den beihilfefähigen Aufwendungen) im Beihilferecht auf Nachfrage bei meiner Beihilfestelle für solche Fälle gedacht, in denen der Behilfeberechtigte selbst ein Amtsärztliches Gutachten in Auftrag gibt - warum auch immer.

Nun alle Klarheiten beseitigt? :)
Fuzzi62
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Re: Kosten einer amtsärztl. Untersuchung werden v. PKV abgel

Beitrag von Fuzzi62 »

"Servus" hat in seiner Anfrage geschrieben:

"Um die Notwendigkeit einer Reha zu prüfen, hat mich (Beamter, 50 Prozent beihilfeberechtigt, 50 Prozent priv. KV) meine Beihilfe zum Amtsarzt geschickt. ..."

Wieso soll das also nichts mit Beihilferecht zu tun haben, wenn "Servus" selbst das Stichwort "Beihilfe" bringt?
Außerdem:
Rehamaßnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähige Aufwendungen. Der Bund und jedes Land können hierzu (unterschiedliche) Regelungen treffen. Gleiches gilt für die damit im Zusammenhang stehenden Kosten einer amtsärztlichen Untersuchung.

Daher müsste man erst mal wissen, welches Beihilferecht gilt, bevor man wirklich was zur Fragestellung sagen kann. "Servus" schreibt dazu aber nichts.

Z.B. sind anders als beim Bund in NRW die Kosten einer amtsärztlichen Untersuchung im Zusammenhang mit einer Rehamaßnahme nur beihilfefähig (§ 6 Abs. 1 Satz 6 BVO NRW). So steht´s auch im Merkblatt für die Beihilfe in NRW (kann man da auf Seite 11 im 6. Absatz von oben lesen: http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vord ... h_land.pdf). Sind die Aufwendungen für den Amtsarzt nur beihilfefähig, werden diese von der Beihilfe auch nur anteilig erstattet (für NRW: § 77 Abs. 7 Satz 1 LBG NRW und. § 12 Abs. 1 BVO NRW).
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