mal wieder Fragen zur DDU

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Fette Henne
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mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von Fette Henne »

Ich bin seit einiger Zeit dienstunfähig und möchte jetzt in die DU-Pension gehen, da ich dauerhaft gesundheitlich belastet bin ( so sehr, dass ich mich nicht mehr im öffentlichen Dienst als Bediensteten sehe ) ... mal einige Fragen hierzu:

- Wenn ich einen Antrag nach Art. 65 BayBG stelle, hat dies irgendwelche Vor-/Nachteile für mich ( ich möchte auf gar keinen Fall mehr reaktiviert werden :evil: )
- benötige ich eine feste deutsche Meldeadresse oder reicht ein Postfach, dass z.b. von einer Vertrauensperson geöffnet werden kann ?
- wielange dauert die Prozedur Antragstellung - amtsärztliche Begutachung - Ruhestandsversetzung ?
- erhalte ich das 13. Monatsgehalt für 2012 noch komplett ausgezahlt bzw. muss ich es teilweise zurückzahlen, wenn ich z.b. zum 01.01. oder 01.02. pensioniert werde ?
- ist es sinnvoll, die Pensionshöhe jetzt von der Personalstelle ausrechnen zu lassen oder wecke ich damit schlafende Hunde ?
egyptwoman
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von egyptwoman »

1.Ich habe auch einen Antrag selbst auf DU gestellt, wüsste nicht welche Nachteile das hat. Das einzige was auf jeden Fall gemacht wird das du so alle 2 - 3 Jahre zur Nachuntersuchung musst um deine Dienstfähigkeit zu überprüfen. Wie in anderen Threads schon zu lesen war, sind aber kaum Fälle bekannt wo Beamte - wenn sie es denn nicht selber wollten - reaktiviert werden, weil kaum einer jemand haben möchte bei dem eine doch recht hohe Rückfallgefahr besteht.
2. Ich vermute das du vor hast ins Ausland zu ziehen, bzgl. der Meldeadresse, nein du musst keine feste Meldeadresse in Dtl haben, musst aber eine Postzustelladresse haben (entweder deine eigene Adresse am zukünftigen Wohnort oder du hast jemanden der die Post für dich entgegennimmt und sie dir evtl. mittels scan zusendet - so ist es bei mir), allerdings benötigt das Finanzamt eine Adresse von dir, da reicht die Postzustelladresse nicht aus. Und zwar eine Adresse von dem Ort/Land wo du dann deinen üblichen Aufenthaltsort hast.
3.Ich habe meinen Antrag letztes Jahr im Juni gestellt, im September war die amtsärztliche Begutachtung und seit Dezember bin ich in Pension.
4. Wenn du zum 01.12. pensioniert wirst bekommst du nicht die volle höhe des 13. Monatsgehalts, es wird prozentual nach deinen Versorgungsbezügen berechnet.
5. Man kann sich immer seine momentane Pensionshöhe von der personalstelle ausrechnen lassen ohne das man damit schlafende Hunde weckt. Je nachdem wie lange du in dem Job warst (bei mir waren es 10 Jahre deshalb bekomme ich auch nur die Mindestpension), hast du trotzdem massive finanzielle Einbußen, das sollte dir denke ich schon bewusst sein.

egyptwoman
Fette Henne
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von Fette Henne »

Danke dir , egyptwoman :-))
Nein, kein Geld der Welt kann mich dazu bringen, wieder in den öffentlichen Dienst zurückzukehren ... 11 Jahre Mobbing, sexuelle Belästigung durch Vorgesetzte und Rufmord reichen für mehr als ein Leben ...
Grüße ins sonnige Hurghada !
schäferhund
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von schäferhund »

[quote="Fette Henne" "]11 Jahre Mobbing, sexuelle Belästigung durch Vorgesetzte und Rufmord reichen für mehr als ein Leben ... [/quote]

Das ist echt schauderhaft, was du da erleben musstest. Wäre dies aber nicht ein Fall für die Justiz gewesen ? Ich weiß, hört sich vielleicht etwas zu einfach an.

Gruß und alles Gute

Schäferhund
sheela
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von sheela »

Hallo FH,
wichtig wäre zu wissen, was Dein Arbeitgeber mit Dir vor hat und wie alt Du bist. Wie lange bist Du schon krank geschrieben? Empfehlen Deine Ärzte den Ruhestand?
In meinem Fall war dieses Ziel vom Arbeitgeber gewollt, der A-Arzt hat es allerdings zuerst anders gesehen. Ich habe nach juristischer Beratung dem Wunsch meines Arbeitgebers entsprochen und den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gestellt. Habe allerdings auch eine Schwerbehinderung v. 50 % und wollte in 2 Jahren mit 60 sowieso gehen. Bin seit einigen Tagen offiziell im Ruhestand. Gesundheitlich geht es mir besser :D , finanziell schlechter :( .
LG
sheela
Fette Henne
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von Fette Henne »

@ sheela und Schäferhund:

Danke für Eure Antworten :-)

Auch meine Geschichte hat einen zu hohen Wiedererkennungswert , von daher werde ich diesbezüglich nichts näheres öffentlich schreiben ...
Ich sage nur : Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus *zwinker
bogenschiesserin
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von bogenschiesserin »

Na ja, Mindestpension ist ja nicht gerade zu verachten. Wenn ich mir überlege, dass ich jetzt für fast 30 Jahre Arbeit auf einen Rentenanspruch von ungefähr 600 Euro kommen würde, erscheinen mir diese Verhältnisse geradezu traumhaft. Zum Vergleich: Mein Vater (ca 50 Jahre gearbeitet) bekommt eine Rente von 1200 Euro, da sind 1375 Euro nach 10 Jahren Arbeit doch geradezu paradisisch.
Gruss
bogenschiesserin
schäferhund
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von schäferhund »

Hallo bogenschiesserin,

zunächst willkommen hier im Forum :D
bogenschiesserin hat geschrieben: Wenn ich mir überlege, dass ich jetzt für fast 30 Jahre Arbeit auf einen Rentenanspruch von ungefähr 600 Euro kommen würde, erscheinen mir diese Verhältnisse geradezu traumhaft. Zum Vergleich: Mein Vater (ca 50 Jahre gearbeitet) bekommt eine Rente von 1200 Euro, da sind 1375 Euro nach 10 Jahren Arbeit doch geradezu paradisisch.
600 € Rentenanspruch nach knapp 30 Jahren ist auffallend wenig. Ist da evtl. Teilzeit dabei ? Welche Branche ?

Gruß vom Schäferhund :wink:
bogenschiesserin
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von bogenschiesserin »

Servus Schäferhund,
ich war längere Zeit Teilzeit, klar, hab ja auch ein Kind zu erziehen gehabt. Und dann z. T. auch sehr wenig verdient. Jetzt bin ich seit 9 Jahren als Angestellte im öffentlichen Dienst. Aber ich will ned jammern, hoffe, dass ich noch 22 Jahre durchhalte, dann krieg ich mal ungefähr 1000 Euro Rente und Betriebsrente dazu :D Würde mir schon reichen. Aber ich finde es halt auffallend, wie hoch die Rente von Frühpensionierten sind im Gegensatz zu Leuten, die wirklich Jahrzehnte lang arbeiten. Aber nun gut, das ist halt ein absolutes Problem, das hinreichend bekannt ist...
lg
BS
schäferhund
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von schäferhund »

bogenschiesserin hat geschrieben:ich war längere Zeit Teilzeit, klar, hab ja auch ein Kind zu erziehen gehabt. Und dann z. T. auch sehr wenig verdient.

Hallo bogenschiesserein,

danke für die Info :D . Ähnliches habe ich mir schon gedacht. Gut ist, dass Du eine Betriebsrente / Zusatzversorsung erhältst, denn nach dann ca. 30 Jahren dürfte da eine durchaus interessante Summe herauskommen, wie ich es z.Bsp. bei meinen Eltern gesehen habe. Hoffentlich bleibt es auch so !

...das wünscht Dir Schäferhund :wink:
Mad Max
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von Mad Max »

bogenschiesserin hat geschrieben:Na ja, Mindestpension ist ja nicht gerade zu verachten. Wenn ich mir überlege, dass ich jetzt für fast 30 Jahre Arbeit auf einen Rentenanspruch von ungefähr 600 Euro kommen würde, erscheinen mir diese Verhältnisse geradezu traumhaft.
Tja, und dann vergleiche mal die ca. 600 Euro Rente mit dem Pensionsanspruch, den ein Dir in Qualifikation und Arbeitszeitmodell (Vollzeit - Teilzeit) vergleichbarer Beamter
erwirbt. Aber das machst Du natürlich mit der Betriebsrente wieder wett. Die übrigens zu 100% vom Arbeitgeber getragen wird. :D

Zum Vergleich: Mein Vater (ca 50 Jahre gearbeitet) bekommt eine Rente von 1200 Euro, da sind 1375 Euro nach 10 Jahren Arbeit doch geradezu paradisisch.
Gruss
bogenschiesserin
Und das wird in Zukunft noch weniger werden. Um wieviel steigen noch mal die Bezüge und damit Pensionen der Bundesbeamten nach letztem Abschluss? 5,4% in 18 Monaten?
burgwächter
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von burgwächter »

Na da ist das Buch aber veraltet mit Sachstand 70 er Jahre. Mal ein Blick in das DNeuG werfen.
75% gibt es schon lange nicht mehr, Zuschläge eher selten. Momentan sind es 71,25% vor Steuer und Krankenkasse. Siehe Beamtenversorgungsgesetz.
Beihilfe und Krankenkasse sind ein Buch für sich. Ich habe schon mehrmals klagen müssen weil im Nachgang notwendige OP´s nicht bezahlt wurden.
Dies geht auch mehren Beamten so. In der GKV gibt es so etwas nicht. Karte abgegeben und wech.
Angestellte haben je nach Versorgung ebenfalls einen Ausgleich über VBL.
Die angeblichen Vorruhestandsregelungen gibt es bei Post und Bahn, aber auch hier gibt es erhebliche Abschläge.
Nur in der BW sind Frühpensionen möglich. Standortschliessungen usw.
Es sind halt unterschiedliche Berufsgruppen, die hat es immer gegeben. Nur zu schimpfen bringt nichts.
Gehe in den Bundestag und ändere es. Konstruktiv und vor allem Sachlich richig ist der Beitrag nicht.
Wir werden ohnehin alle Baden gehen, wenn Euranien zerfällt .
Der Bundeshaushalt zahlt auch in die Gesetzliche Rente nicht unerheblich ein, einfach mal in den Haushaltsbericht schauen.
Zusätzlich gibt es Versorgungswerke Ärzte, Anwälte, Architekten usw. also weitere Systeme.
Wir werden sicher alle im Armenhaus landen.
Gruß Burgi
kreisverkehr
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von kreisverkehr »

@ wirtschaft_frei


Es ist ja geradezu rührselg, wie du dich mittels Drohungen um unsere so rosige (Beamten-) Zukunft sorgst. Mir kommen die Tränen.

Tatsache ist, dass du selbst nie Beamter und die damit implizierten Vor- und Nachteile kennenlernen durftest. Deine Analyse entwickelt sich anscheinend aus Lektüre eines Buches.

Nun, wenigstens fällt dir zu Beginn ein, dass das " ... ganze System kollabieren ... " wird. Na, da haben wir Beamte aber Glück gehabt, dass wir nicht die einzigen sind, die die Systemfrage tangiert

Zu den Privilegien des A2 Strassenkehrerbeamten:

1. Das 13.Monatsgehalt ist kein Alleinstellungsmerklmal der Beamten. Auch gängig in anderen Branchen (z. B. Bank). Darüber hinaus ist dies für die Beamten seit vielen Jahren massiv gekürzt worden. Es handelt sich nicht mehr um ein 13. Monatsgehalt, sondern die auf etwa 2/3 gekürzten zusätzlichen Bezüge werden auf das ganze Jahr verteilt.

2. Wieso ist die Versorgung von Witwen/Witwern besser? Dafür fehlen Belege/Thesen deinerseits.

3. Ja, Bezüge werden bis zur vollständigen Rekonvaleszenz weitergezahlt. Richtig. Richtig ist aber auch, dass alle Kosten die im Rahmen der Gesundung entstehen, vom Beamten zunächst vorfinanziert werden müssen. Bei großen Beträgen entsteht immer ein leicht flaues Gefühl, ob und wieviel man davon wiedersieht. Rechnungen die nach einem Jahr nicht eingereicht wurden, werden nicht mehr erstattet.

4. Von welchen Möglichkeiten der PKV profitieren die Beamten? Nach vielen Jahren PKV versichert, kann ich kaum einen erkennen. Im Gegenteil, ich muss mich bei jedem Arzttermin davor schützen, die möglichst teuersten und aufwendigsten Diagnosegerätschaften über mich ergehen zu lassen. Das Märchen vom " Ach, Sie sind privat versichert? Da habe ich schon morgen einen Termin für Sie!" kannst du auch vergessen.
Dafür habe ich den Nachteil der ständig nach oben konsolidierenden PKV beiträge. Mit ungewissem Ausgang. Es gibt durchaus PKV Versicherte die einen erheblichen Teil Ihrer Bezüge im höheren Alter für die PKV aufbringen müssen. Dagegen wehren oder dem System entfliehen ist unmöglich.

5. Die Kürzungen, die mir bekannt sind, kamen kurz und schmerzlos. Langwierige Übergangsregelungen kenne ich nicht. Tatsache ist aber auch, dass einmal entfallene Privilegien, wie z. B. das 13. Gehalt, seit Abschaffung nicht merh wieder eingeführt worden sind. In anderen Branchen, die das in einem Krisenphase mit der Kürzung oder gar Streichung ebenso gemacht haben, ist in den Jahren danach, als es der Branche wieder besser ging, das Ruck-Zuck wieder eingeführt worden. Tatsächlich hast du in einem Punkt recht: was einmal für die Beamten an- oder abgeschafft worden ist, hat eine hohe Persistenz. Daram ändert isch so schnell erstmal nichts mehr. Im Guten wie im Schlechten.

6. Die "unverhältnismäßig hohen Zuschläge", sind mir nicht bekannt. Ich weiß aber, dass in anderen Branchen auch gut Tantiemen oder geldwerte Vorteile vergeben werden.

7. Vorzeitiger Ruhestand. Vorruhestandsregelungen in anderen Branchen sind ebenso vorhanden.Sieh dir mal branchenübergreifende Statistiken an, welcher Berufszweig wann in Rente geht. Bis 60 arbeitet heute fast niemand mehr (der es sich leisten kann). Wer natürlich zwischendrin mal 10 Jahre nur Teilzeit gearbeitet hat, darf sich nicht wundern ...

8. Ein Beamter kann nicht arbeitslos werden. Zumindest solange nicht, wie das System besteht oder er keine silbernen Löffel klaut. Die allermeisten Beamten müssen aber auch - so der Umkehrschluß - ein Leben lang für den gleichen Dienstherrn arbeiten, ob Sie wollen oder nicht. Ein Wechsel in die freie Wirtschaft ist häufig sehr schwer, ein Wechsel innerhalb des Systems auch.

9- Schul- und/oder Ausbildungszeiten werden auch von den Rentenkassen z. T. angerechnet.
Und natürlich, warum sollte ein Studium, welches zu einem lebenslangen Dienst- und Treueverhältnis führt, nicht als Dienstzeit angesehen werden? Kein anderer Arbeitgeber kann sich darauf verlassen, dass er den einst angestellten Arbeiter/Angestellten auch noch in 20 Jahren zur Verfügung (!) haben wird.

10. Abschließend: wenn dem Dienstherrn einfällt, dass er Geld oder Arbeitszeit braucht, kann er auf sehr einfache Art und Weise Geld/Arbeitszeit bei der Beamtenschaft anzapfen. Bestehende Gesetze können hierzu modifiziert oder ergänzt werden. Beispiel Mehrarbeit: Will der Staat keine zusätzlichen Beamten einstellen, verordnet er Mehrarbeit ohne Gehaltsausgleich. Wann und ob diese Mehrarbeitszeiten zurückgezahlt werden, obliegt dann der jeweiligen (neu gewählten!?) Landes- oder Bundesregierung. Ein Streikrecht dagegen gibt es nicht.



Und wenn du schon Vergleiche ziehst: ein hier nach Deutschland kommender Flüchtling erhält sofort 336 Euro (Regelbedarf) oder ein hierher eingewanderter Arbeitsloser 374 Euro. Plus Kosten der Unterkunft, Krankenkassen, Zuschüsse bei Zahnersatz usw., Verbrauchskosten der Wohnung, Erstausstattung der Wohnung (Möbel), Bekleidung usw. Da kommen schnell - ohne Berechnung etwaiger Folgekosten oder Kosten durch Inanspruchnahme des lBeamtenapparates- und/oder Rechtswesens 1000 Euro im Monat zusammen. Wesentlich höher ist die Mindestpension nicht!

Im Gegenteil. Da erscheint die Mindestpension des A2 er Beamten nach meinetwegen 10 Jahren Dienstzeit recht dürftig dagegen. Tatsächlich findet sich dieser in etwa auf dem Satz eines Asylanten oder nie ALG2 Empfängers wieder, die evtl. noch nie gearbeitet hat.

Solche Vergleiche sind aber generell hirnrissig. Und der Vergleich freie Wirtschaft mit "dem" Beamtentum schon mal per se. Weil man es generell nicht vergleichen kann. Der dahinterstehende Gedanke hat Methode, wie die permanente Wiederaufbereitung des Themas durch die Medien: Er lautet: divide et impera.
kreisverkehr
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von kreisverkehr »

Asylanten stehen genauso zusammenhangslos zu den Beamten, wie es die Arbeiter und Angestellten in der freien Wirtschaft tun. Respektive Rentner zu Pensionären.
Gut, dass du das jetzt erkannt hast!

Und wie ein Polizist nach z. B 15 Jahren Dienst ohne Probleme kündigen und in die Wirtschaft wechseln kann. Na, das erkläre mir mal. Oder ein Lehrer. Oder ein Richter. Oder ein Lokführer. Oder ein Strafvollzugsbeamter ...


2012 werden Minimum 190 Mrd nur für Griechenland benötigt. Das entspricht 66% des Bundeshaushalts.
Mad Max
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Re: mal wieder Fragen zur DDU

Beitrag von Mad Max »

kreisverkehr hat geschrieben:Asylanten stehen genauso zusammenhangslos zu den Beamten, wie es die Arbeiter und Angestellten in der freien Wirtschaft tun. Respektive Rentner zu Pensionären.
Gut, dass du das jetzt erkannt hast!
Wenn Beamte so zusammenhanglos mit Arbeitern und Angestellten in der freien Wirtschaft stehen, warum argumentiert der DBB dann immer mit den Tarifabschlüssen in ebendieser?
Der von Dir genannte fehlende Zusammenhang und mangelnde Vergleichbarkeit zwischen Beamten und Privatschaft soll doch nur von den weiterhin bestehenden Privilegien und dem nicht analog zu den in der Rentenversicherung beschlossenen Einbußen im Pensionsrecht ablenken.
Mit dem Argument der Unvergleichbarkeit lehnt ja auch der DBB jede kritische Debatte über die Beamtenprivilegien ab. Quasi eine Immunisierung gegen Einschnitte in das bestehende System.
Und wie ein Polizist nach z. B 15 Jahren Dienst ohne Probleme kündigen und in die Wirtschaft wechseln kann. Na, das erkläre mir mal. Oder ein Lehrer. Oder ein Richter. Oder ein Lokführer. Oder ein Strafvollzugsbeamter ...
Das gestaltet sich - von Richtern mal abgesehen - in der Tat oft schwierig, da es viele Berufsbilder so nur im Öffentlichen Dienst gibt.
Aber selbst dort, wo der Übergang von Beamten in die private Wirtschaft möglich ist, scheitert er doch daran, dass kein Beamter (von wenigen Spitzenbeamten vllt. abgesehen), seine hohen Pensionsansprüche aufgeben möchte. Er würde vom Staat ja "nur" in der GRV nachversichert werden und die Betriebsrente, die lt. der Beamtenlobby ja die niedrige sesetzliche Rente kompensieren soll, ist
1) nicht gratis, d.h. die ohnehin schon hohe Belastung aus Steuern und Sozialabgaben steigt weiter
2) wird mit dem vollen GKV- Satz von 15.5% belastet
3) ist nicht so hoch, dass sie die Einbußen bei der gesetzlichen Rente kompensiert
4) hängt die Entwicklung stark vom Kapitalmarktumfeld ab (aktuell niedrige Zinsen -> langfristig schwierige Finanzierung)


2012 werden Minimum 190 Mrd nur für Griechenland benötigt. Das entspricht 66% des Bundeshaushalts.[/quote]
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