Auszahlung der Rentenversicherung (diverse Besonderheiten)
Verfasst: 2. Jun 2012, 12:49
Hi Leute,
ich habe mal diese Forum durchwühlt und (leider) keinen gleichgearteten Fall gefunden, obgleich das Thema ja nicht so neu ist.
Ich bin während meiner Schulzeit vom 01.06.1988-30.12.1988 befristet im öffentlichen Dienst mit 15 Stunden gewesen. Danach (01.01.1989) festangestellt mit 15 Stunden. Mitte des Jahres 1989 dann mit 20 Stunden. Dann ereilte mich das Schicksal vieler Männer am 01.07.1990, der Bund. Bis dato habe ich ja Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt (pflichtversichert). Nun kamen 12 Monate, wo ich nix gezahlt habe (wovon auch ^^). Nach dem Bund habe ich es etwas schleifen lassen und habe mit 38,5 Stunden gearbeitet und wurde dann zum 01.09.1993 Bundesbeamter (1996 dann Beamter auf Lebenszeit).
Nun die konkrete Frage : Ich war ja rein rechnerisch 63 Monate rentenversichert. Nun wollte ich mir das auszahlen lassen, es geistern aber in diversen Texten der Rentenversicherung immer dises "59" Monate herum.
Punkt 1 : Zählt Teilzeit in gleichem Umfang wie Vollzeit ?
Punkt 2 : Ist meine "Beitragsfreie Zeit" der Bundeswehr genauso zu berwerten als wenn ich selbst eingezahlt hätte (also im Bezug auf diese 59 Monate) ?
MfG
Stephan
ich habe mal diese Forum durchwühlt und (leider) keinen gleichgearteten Fall gefunden, obgleich das Thema ja nicht so neu ist.
Ich bin während meiner Schulzeit vom 01.06.1988-30.12.1988 befristet im öffentlichen Dienst mit 15 Stunden gewesen. Danach (01.01.1989) festangestellt mit 15 Stunden. Mitte des Jahres 1989 dann mit 20 Stunden. Dann ereilte mich das Schicksal vieler Männer am 01.07.1990, der Bund. Bis dato habe ich ja Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt (pflichtversichert). Nun kamen 12 Monate, wo ich nix gezahlt habe (wovon auch ^^). Nach dem Bund habe ich es etwas schleifen lassen und habe mit 38,5 Stunden gearbeitet und wurde dann zum 01.09.1993 Bundesbeamter (1996 dann Beamter auf Lebenszeit).
Nun die konkrete Frage : Ich war ja rein rechnerisch 63 Monate rentenversichert. Nun wollte ich mir das auszahlen lassen, es geistern aber in diversen Texten der Rentenversicherung immer dises "59" Monate herum.
Punkt 1 : Zählt Teilzeit in gleichem Umfang wie Vollzeit ?
Punkt 2 : Ist meine "Beitragsfreie Zeit" der Bundeswehr genauso zu berwerten als wenn ich selbst eingezahlt hätte (also im Bezug auf diese 59 Monate) ?
MfG
Stephan