PDU
Verfasst: 30. Jan 2012, 12:05
Hallo zusammen!
Ich habe mal folgende Frage:
A ist wegen eines Dienstunfall auf Dauer berufsunfähig (Gutachten Facharzt), die abschliessende Beurteilung durch einen PA steht noch aus.
Der Dienstunfall ereignete sich am 01.08.2009. Das Gutachten ist vom 30.09.2011. Der PA bestätigt das Gutachten am 01.02.2012
Meine Frage:
Da eine Versicherung (BU / PDU) besteht, sind seitens der Versicherung Zahlungen zu erwarten.
Ab wann besteht "Zahlungspflicht"???
Ab Datum Dienstunfall?
Ab Datum Facharzt-Gutachten?
Ab Datum Bestätigung durch Polizeiarzt?
Vielen Dank schonmal im voraus . . .
Liebe Grüße,
SASH
Ich habe mal folgende Frage:
A ist wegen eines Dienstunfall auf Dauer berufsunfähig (Gutachten Facharzt), die abschliessende Beurteilung durch einen PA steht noch aus.
Der Dienstunfall ereignete sich am 01.08.2009. Das Gutachten ist vom 30.09.2011. Der PA bestätigt das Gutachten am 01.02.2012
Meine Frage:
Da eine Versicherung (BU / PDU) besteht, sind seitens der Versicherung Zahlungen zu erwarten.
Ab wann besteht "Zahlungspflicht"???
Ab Datum Dienstunfall?
Ab Datum Facharzt-Gutachten?
Ab Datum Bestätigung durch Polizeiarzt?
Vielen Dank schonmal im voraus . . .
Liebe Grüße,
SASH