Lebensarbeitszeitkonto und DU!
Verfasst: 16. Apr 2024, 18:28
Hallo,
hessische Landesbeamte haben ja ein Lebensarbeitszeitkonto. Wie sieht es eigentlich aus, wenn eine bevorstehende DDU ansteht? Ich habe mal den Paragraphen überflogen und gelesen, dass man auf Antrag bei einer bevorstehenden DU und infolgedessen eine nicht Inanspruchnahme dieses Kontos, die angesparten Stunden sich auch auszahlen lassen kann. Jetzt ist die Frage, wann ist wann! Ab wann kann auf Antrag die angesparte Zeit ausbezahlt werden? So wie ich das gelesen habe, ab DDU...Nur, wie sieht es dann mit den alle 2 Jahre stattfindenden Nachuntersuchungen aus, bei denen man ja rein theoretisch und praktisch wieder reaktiviert werden kann! Oder anders gefragt, ab wann ist die Dienstunfähigkeit für das Lebensarbeitszeitkonto relevant und kann dann ausbezahlt werden?
LgF
hessische Landesbeamte haben ja ein Lebensarbeitszeitkonto. Wie sieht es eigentlich aus, wenn eine bevorstehende DDU ansteht? Ich habe mal den Paragraphen überflogen und gelesen, dass man auf Antrag bei einer bevorstehenden DU und infolgedessen eine nicht Inanspruchnahme dieses Kontos, die angesparten Stunden sich auch auszahlen lassen kann. Jetzt ist die Frage, wann ist wann! Ab wann kann auf Antrag die angesparte Zeit ausbezahlt werden? So wie ich das gelesen habe, ab DDU...Nur, wie sieht es dann mit den alle 2 Jahre stattfindenden Nachuntersuchungen aus, bei denen man ja rein theoretisch und praktisch wieder reaktiviert werden kann! Oder anders gefragt, ab wann ist die Dienstunfähigkeit für das Lebensarbeitszeitkonto relevant und kann dann ausbezahlt werden?
LgF