Versicherungsanpassung Frühpensionierung
Verfasst: 1. Mär 2024, 15:38
Hallo,
es würde mich interessieren, ob man eine Frühpensionierung seinen Versicherungen mitteilen sollte/muss.
Ich beziehe mich jetzt nicht auf die Krankenkenversicherung, denn da ändert sich ja der Beihilfesatz - das ist unstrittig.
Es geht um "risikoändernde Umstände" bei anderen Versicherungen. Wenn z.B. die Rechtschutzversicherung schreibt, dass man eine "berufliche Neuorientierung" melden muss.
Ist es also geboten, bestimmte Versicherungen zu informieren?
Danke
es würde mich interessieren, ob man eine Frühpensionierung seinen Versicherungen mitteilen sollte/muss.
Ich beziehe mich jetzt nicht auf die Krankenkenversicherung, denn da ändert sich ja der Beihilfesatz - das ist unstrittig.
Es geht um "risikoändernde Umstände" bei anderen Versicherungen. Wenn z.B. die Rechtschutzversicherung schreibt, dass man eine "berufliche Neuorientierung" melden muss.
Ist es also geboten, bestimmte Versicherungen zu informieren?
Danke