Zusatzurlaub ab 50 / 60
Verfasst: 25. Feb 2024, 10:39
Bei den Bundesbeamten gibt es ja ab 50 einen zusätzlichen Urlaubstag und ab 60 einen weiteren. Was ist wenn diese seit Jahren, bei vielen Kollegen vergessen wurden?
Das gilt ja nur für Beamte mit Wechselschichten oder Nachtschichten, nicht für alle Beamte. Deine Aussage stimmt also so nicht ganz.deerhunter hat geschrieben: ↑25. Feb 2024, 10:39 Bei den Bundesbeamten gibt es ja ab 50 einen zusätzlichen Urlaubstag und ab 60 einen weiteren. Was ist wenn diese seit Jahren, bei vielen Kollegen vergessen wurden?
Ok, sorry. Diese Beamten machen alle Wechselschichten im SG C des ZollsPipapo hat geschrieben: ↑25. Feb 2024, 10:53Das gilt ja nur für Beamte mit Wechselschichten oder Nachtschichten, nicht für alle Beamte. Deine Aussage stimmt also so nicht ganz.deerhunter hat geschrieben: ↑25. Feb 2024, 10:39 Bei den Bundesbeamten gibt es ja ab 50 einen zusätzlichen Urlaubstag und ab 60 einen weiteren. Was ist wenn diese seit Jahren, bei vielen Kollegen vergessen wurden?
§ 12 Zusatzurlaub Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV
Wenn das tatsächliich bei mehreren der Fall war, würde ich mich dringend mit dem Personalrat in Verbindung setzen. Sowohl um eine einheitliche Regelung herbeizuführen, als auch um mehr "Schlagkraft" zu haben. Wenn jeder einzeln kommt, wird vermutlich erst ab Geltendmachung des Anspruches der Urlaub so gewährt, wie es sein sollte.deerhunter hat geschrieben: ↑25. Feb 2024, 10:39 Bei den Bundesbeamten gibt es ja ab 50 einen zusätzlichen Urlaubstag und ab 60 einen weiteren. Was ist wenn diese seit Jahren, bei vielen Kollegen vergessen wurden?