Seite 2 von 2

Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Verfasst: 21. Apr 2024, 17:41
von zeerookah
filou hat geschrieben: 21. Apr 2024, 15:51 Was ist denn , wenn man in D. angemeldet bleibt, aber nicht 6 Monate " anwesend" ist? Wer soll das denn prüfen ?
Der selbsternannte "Anzeigenhauptmeister & Blockwart" :mrgreen:

Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Verfasst: 22. Apr 2024, 00:03
von stuntmanmike
Hauseltr hat geschrieben: 20. Apr 2024, 10:59 Was es mit dem Threat zu tun hat?

Zitat: Danke. Ich war kürzlich wieder 2 Monate in Thailand / Philippinen....dann ist es nach Rückkehr NOCH gruseliger hier.....UNERTRÄGLICH . Im Oktober bin ich weg hier...bin gesundheitlich toppfit.


Zitat: Könnte Ich ! ich hab noch ne 2. Staatsangehörigkeit! clever. oder?


Genau dieses:

Die Annahme einer 2. Staatsangehörigkeit kann durchaus zum Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit führen.


https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=4
mit dem was du oben geschrieben hast, hat das immer noch nichts zu tun. zuerst sprichst du von treupflicht. wie soll die verletzt sein? bedeutet treuepflicht, dass man weiterhin auch im ruhestand deutscher staatsbürger sein muss? ich weiß nicht was du sagen willst.

Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Verfasst: 22. Apr 2024, 00:05
von stuntmanmike
filou hat geschrieben: 21. Apr 2024, 15:51 Was ist denn , wenn man in D. angemeldet bleibt, aber nicht 6 Monate " anwesend" ist? Wer soll das denn prüfen ?
tja. das ist eine gute frage. wo kein klaeger da kein richter. ausser man hat mal pech und es kommt doch irgendwie raus. muss jeder selber wissen wie er das handhabt. es ist aber auch wie gesagt kein ding, dass mein unbeschraenkte steuerpflicht auf antrag macht i.d.r. da ist man dann auf der sicheren seite!

Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Verfasst: 23. Apr 2024, 04:13
von filou
Danke für den Hinweis. Werde mich zu gegebener zeit mit dem FA in Verbindung schließen. Ich tendiere schon zu kompletter Abmeldung ! mfG