Anwärtersonderzuschlag
Verfasst: 29. Nov 2023, 19:18
Hallo,
Und zwar habe ich mit dem LBV massive Probleme, da ich von Tarifangestellten Verhältnis in das Beamtenverhältnis rübergewechselt bin.
Nach etlichen Mails und Telefonaten, damit ich endlich den Familienzuschlag und Kinderzuschlag bekomme, fehlt mir allerdings der Anwärter Sonderzuschlag.
Nach Forschung im Internet steht unter Vorraussetzungen für den Anwärtersonderzuschlag drin :
mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung, die bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst bereits mindestens zwei Jahre im Ausbildungsberuf oder anderweitig erwerbstätig waren
Also heißt das ,,anderweitig erwerbstätig,, das ich nicht in meinem Ausbildungsberuf, sondern in irgendeinem anderen Beruf gearbeitet haben bzw mindestens 2 Jahre gearbeitet haben muss? Habe vor dem HSA knapp 5 Jahre in einem Lager gearbeitet, und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung von 3 Jahre Lehre + 1 Jahr Geselle gearbeitet. Also müsste mir ja der Anwärter Sonderzuschlag ja zustehen oder ?
Wäre echt für eure Aufklärung dankbar, da es nicht um wenig Geld geht.
Und zwar habe ich mit dem LBV massive Probleme, da ich von Tarifangestellten Verhältnis in das Beamtenverhältnis rübergewechselt bin.
Nach etlichen Mails und Telefonaten, damit ich endlich den Familienzuschlag und Kinderzuschlag bekomme, fehlt mir allerdings der Anwärter Sonderzuschlag.
Nach Forschung im Internet steht unter Vorraussetzungen für den Anwärtersonderzuschlag drin :
mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung, die bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst bereits mindestens zwei Jahre im Ausbildungsberuf oder anderweitig erwerbstätig waren
Also heißt das ,,anderweitig erwerbstätig,, das ich nicht in meinem Ausbildungsberuf, sondern in irgendeinem anderen Beruf gearbeitet haben bzw mindestens 2 Jahre gearbeitet haben muss? Habe vor dem HSA knapp 5 Jahre in einem Lager gearbeitet, und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung von 3 Jahre Lehre + 1 Jahr Geselle gearbeitet. Also müsste mir ja der Anwärter Sonderzuschlag ja zustehen oder ?
Wäre echt für eure Aufklärung dankbar, da es nicht um wenig Geld geht.