Erhöhung Bemessungssatz Beihilfe (§ 47 BBhV)

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Laubbaum
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Erhöhung Bemessungssatz Beihilfe (§ 47 BBhV)

Beitrag von Laubbaum »

Hallo,

kennt sich jemand mit der (vorübergehenden) Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe, siehe § 47 BBhV bzw. teilweise ähnliche Landesregelungen aus?

Meinen Recherchen nach müsste ich einen Anspruch auf eine Erhöhung des Bemessungssatzes haben und ich werde dazu die Beihilfestelle kontaktieren. Allerdings suche ich vorher praktische Erfahrungen, die mir die Beihilfestelle so vermutlich nicht mitteilen wird.

Bin bei der Debeka versichert. Wenn der Bemessungssatz sich wieder erniedrigt nach einer gewissen Zeit, muss man bei der PKV die Beiträge ja wieder aufstocken. Erleidet man dadurch Nachteile bei der PKV und muss dann dort evtl. höhere Beiträge zahlen weil man tariflich anders eingruppiert wird als vor der vorübergehenden Absenkung der Beitragszahlungen?

Würdet ihr von der Erhöhung des Bemessungssatzes abraten? Bei mir handelt es sich um finanzielle Gründe, ich liege trotz Mindestversorgung unter der Armutsgrenze und muss mit Wohngeld aufstocken. Deswegen ist jede Option interessant, mit der ich ein paar Euro sparen kann. Laut Auskunft der Debeka könnte ich bei Erhöhung des Bemessungssatzes zwischen 600 und 1000 Euro an PKV-Beiträgen im Jahr sparen.
Gertrud1927
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Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
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Re: Erhöhung Bemessungssatz Beihilfe (§ 47 BBhV)

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Du hast doch einen Versicherungsvertrag für Beihilfeberechtigte.
Da führen Änderungen im Beihilfesatz rauf und runter nicht zu Risikoprüfungen oder Wartezeit.
Aber nur wenn man sie rechtzeitig angezeigt hat. Ich weiss nicht mehr aber ich glaube war 1/4 Jahr. Aber steht im Vertrag bei Änderungen vom Bemessungsatz.
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