Fragen zu DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)

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Tom_
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Fragen zu DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)

Beitrag von Tom_ »

Hallo zusammen,

bei mir steht leider eine dauerhafte Dienstunfähigkeit im Raum. Hierzu hätte ich bitte folgende Fragen:

a, bei festgestellter DDU werden alle x Jahre eine erneute Untersuchung durch den Amtsarzt fällig, ob sich der Zustand gebessert hat und die Wiedereingliederung in den Dienst möglich ist?

b, bei der DDU ist ein Nebenjob in Höhe von 525 Euro erlaubt. Im Rahmen dieses Minijobs könnte man Rentenanwartschaft erlangen. Würden die hieraus zusätzlich erworbenen Rentenansprüche beim regulären Pensions-/Renteneintritt mit 67 Jahre zur Pension zusätzlich noch gezahlt, oder wird die Rentenzahlung aus dem Nebenjob von der Pension gegen gerechnet/abgezogen?

c, es ist geplant, dass die Polizeizulage für Bundesbeamte, die min. 10 Jahre die Zulage erhielten, ruhestandsfähig wird. Sollte man diese Zulage als Pensionsbestandteil bekommen, hätte diese Bestandschutz im Falle, dass diese Regelung wieder abgeschafft würde?

Vielen Dank

bye
Tom
connigra
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Re: Fragen zu DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)

Beitrag von connigra »

Hallo Tom,
ich beantworte dir mal die Fragen nach meinem Kenntisstand. Vielleicht klingt sihc der ein oder andere noch ein.

a,hier hat sich im Gegensatz zu meiner Frühpension in den 90iger Jahren wirklich etwas geändert. Schau einfach mal im Beamtengesetz nach - ich habe den § erst kürlich gepostet. Findest du aber ganz leicht im Internet. Der Dienstherr kann bis zu deinem offiziellen Pensionsalter immer wieder deine Deinstfähigkeit überprüfen lassen.
b, 525 € sind erlaubt, du musst es nur bei deiner Versorgungsbehörde anzeigen. (unschädlicher Hinzuverdienst heißt es - auf gut deutsch: wird auf deine Pension nicht angerechnet)
du darfst im Prinzip ohne Anrechnung auf Lohnsteuerkarte 6 oder selbstständige Tätigkeit soviel dazuverdienen, wie du erhalten hättest, wenn du offiziell Dienst schieben würdest. Bitte bei der Versorgungsbehörde anmelden. Den genauen unschädlichen Hinzuverdienstbetrag kannst du bei deiner Versorgungsbehörde erfragen. Verdienst du zuviel hinzu, wird dir die Pension gekürzt.

Rentenansprüche bekommst du aus dem 525 Minijob nur, wenn du selbst deinen AG Anteil freiwillig einzahlst. Ich habe es nicht getan, lieber das Geld in Aktien angelegt. Du musst ziemlich lange eingezahlt haben um Rentenansprüche bei der deutschen Rentenanstalt zu erwerben.
Beispiel: Ich war vor meiner Verbeamtung 6 Jahre im Angestelltenverhältnis und 10 Jahre hat mein AG im Rahmen eines Minijobs Beiträge für mich eingezahlt (ich nicht). Die 10 Jahre vom AG mchten nicht mal einen Rentenpunkt aus. Ist ja auch klar - es geht um die Höhe deines Verdienstes. Wenn ich 66,8 Jahre alt bin bekomme ich da um die 200 € Rentenanspruch.
Manchmal wird die gesetzliche Rente auf die Pension angerechnet - kommt auf deine persönliche Situation an.

c,ich denke ja.
Länderpolizeibeamte bekommen die Polizeizulage als Pensionsbestandteil schon mindestens seit 5 Jahren(laut Abrechnung, die ich soeben überprüft habe)
Von daher ist es sowieso schräg, dass die Bundesbeamten die Polizeizulage nicht als pensionsfähig angerechnet bekamen.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Torquemada
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Re: Fragen zu DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)

Beitrag von Torquemada »

connigra hat geschrieben: 3. Okt 2023, 21:32
Rentenansprüche bekommst du aus dem 525 Minijob nur, wenn du selbst deinen AG Anteil freiwillig einzahlst.
Nicht richtig...
Tom_
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Re: Fragen zu DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)

Beitrag von Tom_ »

Connigra, herzlichen Dank für Deine tollen Ausführungen und die Zeit die Du Dir dafür genommen hast.

Das immer wieder eine Dienstfähigkeit überprüft wird, ist für mich perfekt, da ich hoffe, tatsächlich wieder in den aktiven Dienst irgendwann zu kommen, wenn meine Erkrankung sich hoffentlich bessert.

Was ich nicht wusste, ich könnte tatsächlich die Lücke zwischen dem Brutto meines aktiven Dienstes mit den Vorruhstandsbezügen schließen? Eine selbständige Tätigkeit oder auf Lohnsteuerkarte 6? Leider konnte ich im Netz nichts darüber finden. Hast Du evtl. etwas darüber zum nachlesen?

Vielen Dank und einen schönen Tag noch!
connigra
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Re: Fragen zu DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)

Beitrag von connigra »

Torquemada hat geschrieben: 4. Okt 2023, 09:50
connigra hat geschrieben: 3. Okt 2023, 21:32
Rentenansprüche bekommst du aus dem 525 Minijob nur, wenn du selbst deinen AG Anteil freiwillig einzahlst.
Nicht richtig...
@ Torquemada: Du hast natürlich Recht. Ich wollte was anderes ausdrücken - aber fast aufs Klo gekommen ist auch in die Hose gekackt.... :oops:
Herrje, mit der Rechtschreibung habe ich es gestern dann auch nicht mehr gehabt.....Schäm.....
Ausdrücken wollte ich:
Der vom AG in die Rentenversichererung eingezahlte Pflichtbeitrag eines Minijobs ist so gering, dass es rententechnisch fast nicht ins Gewicht fällt. Ich habe soeben nochmals in meinem Versicherungsverlauf nachgesehen. Die 19,5 Jahre Minijob (doch etwas länger als gestern geschätzt :-)) machen 1,23 Rentenpunkte aus. Tom müsste also 20 Jahre einen Minijob ausüben, um dann um die 40 Euro monatlich Rente mit 67 Jahren (oder was dann der Gesetzgeber) vorschlägt zu bekommen. Krümmel machen auch mal einen Keks aus - kannst du mir zu Recht entgegenhalten.

Anders verhält es sich wenn Tom noch zusätzlich einen rentenversicherungspflichtigen Job auf Lohnsteuerkarte 6 ausübt.
Da muss er selbst Rentenbeiträge abführen - hier kann sich der AG Anteil aus seinem zusätzlichen Minijob vielleicht etwas bemerkbar machen.Oft wird aber seine gesetzliche Rente auf seine Pension angerechnet werden. Kommt auf die Höhe seiner Pension, stimmts?

Lies mal mit ob ich das richtig wiedergebe:
Beispiel: wenn er nur die Mindestpension erhält, weil seine tatsächlich erdiente Pension(z.B wäre er jetzt in A9 beschäftigt) geringer ausfallen würde als die Mindestpension....
dann bekommt er beim Eintritt seiner normalen gesetzlichen Altersrente soviel von seiner Altersrente abgezogen, dass er insgesamt nicht mehr als 71,75% seiner Pension aus der letzten Altersstufe A9 erhalten würde.
So habe ich das vor Jahren hier im Forum verstanden, als ich wegen meiner Situation nachfragte.
Bitte korrigiere, falls das Nonsens ist.

Ich persönlich würde die AN Rentenanteile bei einem 525 Job immer wieder selbst in Aktien anlegen, da ich der Meinung bin, finanziell damit besser zu fahren. (aber es kommt halt auf die Gesamtsituation an)

Von meinen 218,12€ gesetzliche Rente (Betrag gerade nachgesehen) bleiben mir persönlich keine 100 € - der Rest wird auf die Pension angerechnet. Hätte ich also selbst beim Minijob Rentenbeiträge freiwillig abgeführt - wäre es just for fun gewesen.

Grüße
connigra
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Re: Fragen zu DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)

Beitrag von connigra »

Tom_ hat geschrieben: 4. Okt 2023, 12:14 Connigra, herzlichen Dank für Deine tollen Ausführungen und die Zeit die Du Dir dafür genommen hast.

Das immer wieder eine Dienstfähigkeit überprüft wird, ist für mich perfekt, da ich hoffe, tatsächlich wieder in den aktiven Dienst irgendwann zu kommen, wenn meine Erkrankung sich hoffentlich bessert.

Was ich nicht wusste, ich könnte tatsächlich die Lücke zwischen dem Brutto meines aktiven Dienstes mit den Vorruhstandsbezügen schließen? Eine selbständige Tätigkeit oder auf Lohnsteuerkarte 6? Leider konnte ich im Netz nichts darüber finden. Hast Du evtl. etwas darüber zum nachlesen?

Vielen Dank und einen schönen Tag noch!
Ich habe soeben im Büro nach diesen Unterlagen gesucht und nichts gefunden. Ich weiß aber, dass ich die Unterlagen noch nicht weggeworfen habe - eventuell sind sie noch im anderen Haus bei der Tochter.
Gebe mir ein paar Tage Zeit..... Ich schicke es dann per PN
connigra
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Re: Fragen zu DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)

Beitrag von connigra »

Hallo Tom:
hier ist die Seite, auf der du alles selbst nachlesen kannst. Solltest du noch Fragen haben, dann melde dich ehe du dich unnötig stresst.

https://www.banst-pt.de/versorgung/merk ... zeinkommen
Gertrud1927
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Re: Fragen zu DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Nur etwas zu folgendem.
---dann bekommt er beim Eintritt seiner normalen gesetzlichen Altersrente soviel von seiner Altersrente abgezogen, dass er insgesamt nicht mehr als 71,75%.---
1. Er bekommt die Altersrente voll es gibt bei der Pension einen Ruhensbetrag.
2. 71,75 wäre zwar das höchste aber es wird nur die Zeit 17 LJ bis zum Versorgungsfall gerechnet.
3. Es ist auch nicht so Mindestpension plus Rente. Der Unterschied von Erdiente nach Mindestpension wird erst aufgefüllt.
4 Der Link zur Bundestanstall Post und Tele Diese Höchstgrenze bezieht sich auf Erwerbs und Erwerbsersatzeinkommen.
Hier wurde oft beides vemischt und oft hin und her gesprungen. Es sind verschiedene Höchstgrenzen und es wird unterschiedlich angerechnet.
Versorgung und Rente § 55 und Versorgung mit Erwerbseinkommen §53 im BeamtVG.
connigra
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Re: Fragen zu DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)

Beitrag von connigra »

Gertrud1927 hat geschrieben: 4. Okt 2023, 17:09 Hallo.
Nur etwas zu folgendem.
---dann bekommt er beim Eintritt seiner normalen gesetzlichen Altersrente soviel von seiner Altersrente abgezogen, dass er insgesamt nicht mehr als 71,75%.---
1. Er bekommt die Altersrente voll es gibt bei der Pension einen Ruhensbetrag.
2. 71,75 wäre zwar das höchste aber es wird nur die Zeit 17 LJ bis zum Versorgungsfall gerechnet.
3. Es ist auch nicht so Mindestpension plus Rente. Der Unterschied von Erdiente nach Mindestpension wird erst aufgefüllt.
4 Der Link zur Bundestanstall Post und Tele Diese Höchstgrenze bezieht sich auf Erwerbs und Erwerbsersatzeinkommen.
Hier wurde oft beides vemischt und oft hin und her gesprungen. Es sind verschiedene Höchstgrenzen und es wird unterschiedlich angerechnet.
Versorgung und Rente § 55 und Versorgung mit Erwerbseinkommen §53 im BeamtVG.
@ Gertrud,
hallo Gertrud
Vermutlich reden bzw schreiben wir total aneinander vorbei, du verstehst mich nicht, und ich kann dir nicht richtig folgen. Vielleicht können es Männer einfacher erklären.:-), ehe wir Tom total verwirren.

zu 4 : Tom wollte schriftliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, wieviel Euros er neben seiner DU Pension hinzuverdienen darf, ohne dass dieser Hinzuverdienst auf seine Versorgungsbezüge(Pension) angerechnet werden. Der zugesandte Link ist nur für Versorgungsberechtigte (Tom) mit Erwerb-und Erwerbsersatzeinkommen. §53 -also seine aktuelle Situation.

§55 - also Versorgung und Renteneinkünfte (wird erst später mit 66 oder älter aktuell) hat sich dann nur als Nebenkriegsschauplatz ergeben: wenn er während seiner DU nebenbei entweder einen 525 € Job oder einen anderen versicherungspflichtigen Job ausübt, zahlt er bzw sein AG in die gesetzliche Rentenversicherung ein .... (hatte aber eigentlich mit seinem Hauptanliegen, das jetzt aktuell ist, nichts zu tun) und daraus bekommt er später u. Umständen zusätzlich Rente. oder die Pension wird ggf. um diesen Betrag gekürzt.

zu 3: Wie meinst du das? Der Unterschied zwischem erdienten Ruhegehalt und MIndestpension wird erst aufgefüllt.
Mindestpension plus Rente von der Rentenanstalt (das ist wieder der Fall nach 66 oder älter ggf.)
Ich gebe dir mal ein Beispiel: Mindestpension 1881€, persönliche Rente218 , Rentenberechtigt jetzt mit 66 Jahren. Tatsächliche erdientes Ruhensgehalt wären 1758 €.
Wenn ich deiner Rechnung folge, bliebe von den 218€ aus den gesetzlichen Rentenansprüchen momentan noch 95€ übrig. 123 € würden abgezogen werden. ( in einfachen Worten ausgedrückt)
Wenn das so berechnet wird, dann habe ich vor einigen Jahren die Berechnung im Forum gewaltig mißverstanden - einzig die Summe um die 100 € bleibt ungefähr identisch.

1 und 2 da steh ich voll auf dem Schlauch, was du damit sagen möchtest. Widersprechen sich nicht 1 und 3?
Aber das Forum ist ja dazu da, dass wir ständig dazulernen - das hält die Gehirnzellen vor dem Absterben ab. :lol:


Grüße an alle
Gertrud1927
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Re: Fragen zu DDU (Dauerhafte Dienstunfähigkeit)

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.Weil es viel hin und her zwischen Erwerbseinkommen und Rente war hab ich ja geschrieben. Dazu auch noch Mindestpension §14.5
Das sind 2 Rechnungen einmal wg Höchstsatz mit Rente und dann die Anrechnung bei der Mindestpension.
Annahme Du erhälst Mindestpension. Wenn jetzt eine Rente dazu kommt wird nach §55 Deine Höchstgrenze errechnet und vielleicht die Pension gekürzt. Aber die Rente voll ausgezahlt. Weil Mindestpension ruht die Versorgung zusätzlich bis zur Höhe des Unterschieds Erdient zur Mindestversorgung.
Es bleibt aber mindestens die Mindestpension.
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