anstehende Tarifverhandlugen TV-L

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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kalle93
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anstehende Tarifverhandlugen TV-L

Beitrag von kalle93 »

Hallo zusammen,

was denkt Ihr, wieviel %-Steigerung und ggf. welche Inflationsprämie bei den TV-L-Tarifverhandlungen vereinbart wird?
HagenKrause
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Re: anstehende Tarifverhandlugen TV-L

Beitrag von HagenKrause »

Beim Bund gab es 200 € + 5,5% + 3.000 € als Einmalzahlung. Laufzeit 31.12.2024. Viel weniger wird beim Land wahrscheinlich auch nicht rauskommen. Das Land wird nicht rumgeizen und sich gegenüber den anderen Dienstherren der Peinlichkeit preisgeben. Also ich rechne schon mit einer Erhöhung, die einer Beförderung gleichkommt.
vanWahlberg
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Re: anstehende Tarifverhandlugen TV-L

Beitrag von vanWahlberg »

Die Aussage ist nicht gänzlich korrekt. Für die Arbeitnehmer ist diese Aussage korrekt, da der Tarifvertrag für diese unmittelbar gilt, nach Einigung und Ablauf der Widerrufsfristen. Da wir jedoch Beamte sind, müssen wir auf die Umsetzung des Bundesgesetzgebers blicken und dieser hat diese Woche erstmalig über den eingebrachten Gesetzentwurf im Bundestag zu später Stunde 0:40 Uhr am vergangenen Freitag (22.09.) (Sitzungstag vom Donnerstag, den 21.09.) darüber beraten und dem Innenausschuss zur weiteren Vorbereitung übertragen.

Im Gesetzesentwurf ist eine Anpassung von 200 € pauschal und dann 5,3 % vorgesehen. 0,2% sollen zu Gunsten der Versorgungsaufwendungen aufgewendet werden.

Alles nachzulesen hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ung-966106
Gesetzesentwurf hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008291.pdf

Grüße!
Dienstunfall_L
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Re: anstehende Tarifverhandlugen TV-L

Beitrag von Dienstunfall_L »

vanWahlberg hat geschrieben: 24. Sep 2023, 23:09
Alles nachzulesen hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ung-966106
Gesetzesentwurf hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008291.pdf
Danke für die Infos! und freundliche Grüße.
HagenKrause
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Re: anstehende Tarifverhandlugen TV-L

Beitrag von HagenKrause »

vanWahlberg hat geschrieben: 24. Sep 2023, 23:09 Die Aussage ist nicht gänzlich korrekt. Für die Arbeitnehmer ist diese Aussage korrekt, da der Tarifvertrag für diese unmittelbar gilt, nach Einigung und Ablauf der Widerrufsfristen. Da wir jedoch Beamte sind, müssen wir auf die Umsetzung des Bundesgesetzgebers blicken und dieser hat diese Woche erstmalig über den eingebrachten Gesetzentwurf im Bundestag zu später Stunde 0:40 Uhr am vergangenen Freitag (22.09.) (Sitzungstag vom Donnerstag, den 21.09.) darüber beraten und dem Innenausschuss zur weiteren Vorbereitung übertragen.

Im Gesetzesentwurf ist eine Anpassung von 200 € pauschal und dann 5,3 % vorgesehen. 0,2% sollen zu Gunsten der Versorgungsaufwendungen aufgewendet werden.

Alles nachzulesen hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ung-966106
Gesetzesentwurf hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008291.pdf

Grüße!
Also bis auf die 0,2% wird es jetzt sozusagen 1:1 übernommen. Nun, die 0,2% sei ihnen gegönnt :lol:
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