Bundespolizei - polizeiärztliche Untersuchung mit Osteosynthesematerial
Verfasst: 15. Sep 2023, 13:36
Guten Tag,
ich hatte vor 5 Jahren einen Armbruch erlitten und wurde anschließend im Krankenhaus operiert. Dabei wurde mir eine Titanplatte mit Schrauben eingesetzt. Laut Arztbericht (Entlassungsbericht) ist "keine routinemäßige Materialentfernung nötig" und die Platte könne im Arm verbleiben. Die Platte ist nicht an einem Gelenk befestigt und es war "kein komplizierter Bruch". Seither habe ich keine Bewegungseinschränkungen oder sonstige Beschwerden. Ich habe die Platte gar nicht gespürt, welshalb ich sie über die Dauer "vergessen" habe.
In der PDV 300 steht, dass "noch zu entfernendes oder funktionsbeeinträchtigendes Osteosynthesematerial" ein Ausschlussgrund darstellt. Grundsätzlich wurde mir durch den Arzt mitgeteilt, dass es nicht zu enfernen sei. Trotzdem wollte ich fragen, ob es hierbei beim Polizeiarzt zu Problemen kommen könnte? Vielleicht hatte jemand schonmal einen ähnlich gelagerten Fall und kann aus Erfahrung berichten.
Vielen Dank.
ich hatte vor 5 Jahren einen Armbruch erlitten und wurde anschließend im Krankenhaus operiert. Dabei wurde mir eine Titanplatte mit Schrauben eingesetzt. Laut Arztbericht (Entlassungsbericht) ist "keine routinemäßige Materialentfernung nötig" und die Platte könne im Arm verbleiben. Die Platte ist nicht an einem Gelenk befestigt und es war "kein komplizierter Bruch". Seither habe ich keine Bewegungseinschränkungen oder sonstige Beschwerden. Ich habe die Platte gar nicht gespürt, welshalb ich sie über die Dauer "vergessen" habe.
In der PDV 300 steht, dass "noch zu entfernendes oder funktionsbeeinträchtigendes Osteosynthesematerial" ein Ausschlussgrund darstellt. Grundsätzlich wurde mir durch den Arzt mitgeteilt, dass es nicht zu enfernen sei. Trotzdem wollte ich fragen, ob es hierbei beim Polizeiarzt zu Problemen kommen könnte? Vielleicht hatte jemand schonmal einen ähnlich gelagerten Fall und kann aus Erfahrung berichten.
Vielen Dank.