Polizeidienstuntauglich, Umschulung umgehen
Verfasst: 2. Aug 2023, 12:45
Aus orthopädischen Gründen bin ich Polizeidienstuntauglich. Aus medizinischer Sicht kann ich jede polizeiliche Arbeit am Schreibtisch verrichten, die bietet mir meine Behörde aber nicht an. Jetzt soll ich zum Verwaltungsbeamten umgeschult werden mit erheblichen Nachteilen.
Meinung meines Gewerkschaftsanwaltes: Die Behörde muss mir keine Stelle anbieten die ich im Sinne des Amtsarztes ausüben darf, wenn sie anderen Beamten in ähnlicher Situation eine Stelle anbietet gibt es hier kein Recht auf Gleichheit.
Nach meinem Empfinden wird hier die Abhängigkeit des Beamten ausgenutzt. Reicht es aus jemanden aus seinem Beruf zu drängen nur weil es gerade lästig ist ihm eine Schreibtischtätigkeit zu geben?
Ich kämpfe seit ca. drei Jahren dafür Polizeibeamter in irgend einer Form zu bleiben und erkenne, dass es vom Dienstherrn nicht gewollt ist. Mittlerweile stresst mich das Ganze so sehr, dass ich auch psychisch angeschlagen bin. Man hat mir alternativ angeboten in den Vorruhestand zu gehen, ich wollte das nicht. Als ich gemerkt habe, dass ich die uneingeschränkte Polizeidiensttauglichkeit nicht mehr erreichen werde, war ich dann mit der Frühpensionierung einverstanden, weil mir die lieber ist wie die Umschulung. Sobald ich einverstanden war, hat man das Angebot zurückgezogen, meine Restleistungfähigkeit wäre hoch genug um als Verwaltungsbeamter zu arbeiten.
Ich bin bereit jede Arbeit zu machen mit der ich in der Polizeilaufbahn bleibe und auch bereit in den Vorruhestand zu gehen. Das eine will man mir ohne uneingeschränkte Polizeidiensttauglichkeit, die nicht mehr zu erreichen ist, nicht geben, das andere will man mir nicht geben weil ich zu gesund bin. Dabei habe ich mir nicht mal eine Behinderung anerkennen lassen (und beim Psychotherapeuten war ich sowieso nicht), würde wahrscheinlich auch keine 30% Behinderung bekommen. Wenn ich jedoch 30% wäre es laut Schwerbehindertenbeauftragten nicht schwer eine Gleichstellung mit Schwerbeinderten zu bekommen, dann müsste mir meine Behörde sogar eine Stelle als Polizeibeamter anbieten.... kranke Welt, erst wenn ich komplett kaputt bin darf ich quasi wählen ob ich Polizeibeamter bleibe oder in Pension gehe, solange ich nur eingeschränkt Polizeidiensttauglich bin, kann zu einer Umschulung zwingen. Mein Gewerkschaftsanwalt weis nicht weiter, meint, das wäre nun mal so.
Wer kann mir einen guten Anwalt empfehlen?
Meinung meines Gewerkschaftsanwaltes: Die Behörde muss mir keine Stelle anbieten die ich im Sinne des Amtsarztes ausüben darf, wenn sie anderen Beamten in ähnlicher Situation eine Stelle anbietet gibt es hier kein Recht auf Gleichheit.
Nach meinem Empfinden wird hier die Abhängigkeit des Beamten ausgenutzt. Reicht es aus jemanden aus seinem Beruf zu drängen nur weil es gerade lästig ist ihm eine Schreibtischtätigkeit zu geben?
Ich kämpfe seit ca. drei Jahren dafür Polizeibeamter in irgend einer Form zu bleiben und erkenne, dass es vom Dienstherrn nicht gewollt ist. Mittlerweile stresst mich das Ganze so sehr, dass ich auch psychisch angeschlagen bin. Man hat mir alternativ angeboten in den Vorruhestand zu gehen, ich wollte das nicht. Als ich gemerkt habe, dass ich die uneingeschränkte Polizeidiensttauglichkeit nicht mehr erreichen werde, war ich dann mit der Frühpensionierung einverstanden, weil mir die lieber ist wie die Umschulung. Sobald ich einverstanden war, hat man das Angebot zurückgezogen, meine Restleistungfähigkeit wäre hoch genug um als Verwaltungsbeamter zu arbeiten.
Ich bin bereit jede Arbeit zu machen mit der ich in der Polizeilaufbahn bleibe und auch bereit in den Vorruhestand zu gehen. Das eine will man mir ohne uneingeschränkte Polizeidiensttauglichkeit, die nicht mehr zu erreichen ist, nicht geben, das andere will man mir nicht geben weil ich zu gesund bin. Dabei habe ich mir nicht mal eine Behinderung anerkennen lassen (und beim Psychotherapeuten war ich sowieso nicht), würde wahrscheinlich auch keine 30% Behinderung bekommen. Wenn ich jedoch 30% wäre es laut Schwerbehindertenbeauftragten nicht schwer eine Gleichstellung mit Schwerbeinderten zu bekommen, dann müsste mir meine Behörde sogar eine Stelle als Polizeibeamter anbieten.... kranke Welt, erst wenn ich komplett kaputt bin darf ich quasi wählen ob ich Polizeibeamter bleibe oder in Pension gehe, solange ich nur eingeschränkt Polizeidiensttauglich bin, kann zu einer Umschulung zwingen. Mein Gewerkschaftsanwalt weis nicht weiter, meint, das wäre nun mal so.
Wer kann mir einen guten Anwalt empfehlen?