Wechsel zum Bund/Probezeit Bayern 2 Jahre, Bund 3 Jahre

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stinker
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Wechsel zum Bund/Probezeit Bayern 2 Jahre, Bund 3 Jahre

Beitrag von stinker »

Liebe Forumsgemeinde,

ich werde am 01.10.2023 in Bayern auf Lebenszeit verbeamtet. Meine Probezeit betrug damit zwei Jahre.

Wenn ich nun unmittelbar zum Bund wechsle, tue ich das dann als BaP oder BaL? Denn in Bayern habe ich durch die zweijährige Probezeit ja bereits den BaL-Status, beim Bund wäre ich aber noch BaP, da mir ein Jahr Probezeit "fehlt". In der Bundeslaufbahnverordnung habe ich dazu keine konkrete Info gefunden.

Hat jemand ggf. eine praktische Erfahrung oder weiß aus dem Bundesdienst, wie hier vorgegangen wird? Schließlich könnte ich nach einem Jahr beim Bund bereits befördert werden (A10), während der "originäre" Bundesbeamte noch warten müsste. Ich hätte also durch den Wechsel BY-Bund einen kleinen, aber beachtlichen Vorteil. :lol:
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Aufsteiger85
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Re: Wechsel zum Bund/Probezeit Bayern 2 Jahre, Bund 3 Jahre

Beitrag von Aufsteiger85 »

Die BLV hat genau dazu auch keine Regelung. Hier hilft aber das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). In § 15 heißt es:

(1) Beamtinnen und Beamte können auf Antrag oder aus dienstlichen Gründen in den Bereich eines Dienstherrn eines anderen Landes oder des Bundes in ein Amt einer Laufbahn versetzt werden, für die sie die Befähigung besitzen.
(2) Eine Versetzung bedarf der Zustimmung der Beamtin oder des Beamten. Abweichend von Satz 1 ist die Versetzung auch ohne Zustimmung zulässig, wenn das neue Amt mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt. Stellenzulagen gelten hierbei nicht als Bestandteile des Grundgehalts.
(3) Die Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.

Dies entspricht auch der Praxis. Ein Beamter, der bereits auf Lebenszeit ernannt ist, wird nicht neu in ein Beamtenverhältnis auf Probe ernannt. Dies würde eine Versetzung nach Ernennung zum BaL unter den bei dir gegebenen Voraussetzungen auch sehr unattraktiv machen, da die wenigsten BaL gerne nochmal in die Probezeit möchten.

Kurz und knapp: Du hast dich bewährt, du bist nicht mehr in der Probezeit, daran wird auch ein neuer Dienstherr nichts mehr rütteln, sofern die Fallkonstellation sich nicht ändert.
stinker
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Re: Wechsel zum Bund/Probezeit Bayern 2 Jahre, Bund 3 Jahre

Beitrag von stinker »

Hallo Aufsteiger85,

stimmt, das BeamtStG gibt es auch noch...danke dir! :)
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Aufsteiger85
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Re: Wechsel zum Bund/Probezeit Bayern 2 Jahre, Bund 3 Jahre

Beitrag von Aufsteiger85 »

Gerne, dafür ist das Forum da. :)
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