Abordnung/Versetzung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
BalBund
Beiträge: 130
Registriert: 31. Jul 2018, 19:03
Behörde: BMI

Re: Abordnung/Versetzung

Beitrag von BalBund »

Ja, es besteht kein Anspruch auf eine Abordnung mit oder ohne das Ziel auf Versetzung. Insbesondere bei Personalmangel ist das auch eine häufig gespielte Karte, weil dann faktisch nur eine Raubernennung oder Entlassung bleibt.

Die anderen Sachen sind sehr volatil, in der Regel wird die an Dir interessierte Behörde mitteilen, bis wann sie deine Rückmeldung haben möchte.

Die bisherige Behörde wird davon erfahren, spätestens wenn die Personalakte angefordert wird. Wenn das Tischtuch also zerrissen ist würde ich immer anraten, offen auf den Vorgesetzten (mit Personalverantwortung) zuzugehen und ihm klipp und klar mitzuteilen, dass man gehen wird (so oder so) und um konstruktive Vorschläge bittet, wie das für beide Seiten möglichst gesichtswahrend läuft.
Antworten