Moin Kollegen aus Schleswig - Holstein
Zu meiner Situation:
Ich bin Polizeibeamtin beim Land S-H im Statusamt A8 (POM'in) und BaL.
(Jahrgang 2017 - BaL 2023)
Da M-V meine Heimat ist, würde ich gerne dorthin wechseln (Landespolizei).
Ein Tauschpartner ist vorhanden.
Nun habe ich von der zuständigen Personalstelle der Polizeiinspektion erfahren, dass ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ins Statusamt A7 zurückgestuft werde.
Zur Info: In S-H steigt man nach der Ausbildung mit A8 ein, in MV mit A7.
Ich habe weder im BBG, LBG MV, BeamtStG, usw. etwas Einschlägiges gefunden.
Weiß jemand dazu etwas?
Gruß
Nadine
Degradierung bei Länderwechsel
Moderator: Moderatoren
Re: Degradierung bei Länderwechsel
Das ist der Föderalismus in Deutschland. Polizei ist Ländersache. Ich dachte den mittleren Polizeivollzugsdienst gibt es nur noch bei der Bundespolizei. In Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz u.a. steigt man meines Wissens im gehobenen Dienst ein.
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Re: Degradierung bei Länderwechsel
Moin,
das hängt damit zusammen, dass in SH gem § 25 SHBesG Abs. 1 Nr. 1 beim Einstieg in der Laufbahngruppe 1, Einstiegsamt 2 (mittlerer Dienst) für Polizisten offenkundig A8 gewählt wurde, da Du zurzeit A8 bist.
In MV besteht diese Regelung nicht. In § 10 PolLaufbVO M-V wird ersichtlich, dass der Vorbereitungsdienst als "Polizeimeisteranwärter" dazu dient, später Polizeimeister zu werden. Konkret wird als Eingangsamt in der Laufbahngruppe 1, Einstiegsamt 2 irgendwo A7 stehen.
Und da Du aus Sicht von MV wahrscheinlich nicht die Voraussetzungen nach A8 (Beförderungsverbot, Wartzeiten, etc.) erfüllt hast, ist eine Übernahme in A8 nicht möglich. Den Status BaL dürftest Du aber mMn behalten.
Gruß
das hängt damit zusammen, dass in SH gem § 25 SHBesG Abs. 1 Nr. 1 beim Einstieg in der Laufbahngruppe 1, Einstiegsamt 2 (mittlerer Dienst) für Polizisten offenkundig A8 gewählt wurde, da Du zurzeit A8 bist.
In MV besteht diese Regelung nicht. In § 10 PolLaufbVO M-V wird ersichtlich, dass der Vorbereitungsdienst als "Polizeimeisteranwärter" dazu dient, später Polizeimeister zu werden. Konkret wird als Eingangsamt in der Laufbahngruppe 1, Einstiegsamt 2 irgendwo A7 stehen.
Und da Du aus Sicht von MV wahrscheinlich nicht die Voraussetzungen nach A8 (Beförderungsverbot, Wartzeiten, etc.) erfüllt hast, ist eine Übernahme in A8 nicht möglich. Den Status BaL dürftest Du aber mMn behalten.
Gruß
Re: Degradierung bei Länderwechsel
Sie braucht doch keine Beförderungsvoraussetzungen erfüllen, da sie ja nicht befördert, sondern in dem Amt ist. Ich würde mich auf so etwas nicht einlassen,
Re: Degradierung bei Länderwechsel
Nur so nebenbei: Eine Degradierung ist etwas anders, die gibt es nur beim Militär. Ein Beamter wird zurück gestuft, das setzt jedoch eine diziplinarische Maßnahme eines Verwaltungsgerichts voraus.