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Anwärterschaft mit Psychotherapie

Verfasst: 7. Nov 2022, 18:01
von Marlo
Hallo Zusammen,

Ich bin Landesbeamter in Niedersachsen auf Widerruf noch ein Jahr. Ich möchte gerne eine Psychotherapie wegen meiner Depressionen starten.

Muss ich das dem Dienstherr melden und kann ich deshalb den Status zum Beamten verlieren?

Mit freundlichen Grüßen

Marlo

Re: Anwärterschaft mit Psychotherapie

Verfasst: 7. Nov 2022, 19:33
von Gebetsmuehle
Eine psychotherapeutische Behandlung spricht nicht grundsätzlich gegen eine Verbeamtung. In schicksalshaften Situationen ist es sicherlich sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um diese schwierigen Zeiten zu überbrücken und am Ende wieder gesund aus der Situation herauszukommen.

Jeder Amtsarzt wird auf die Zukunftsprognose abstellen und dann bei der Untersuchung auch die Gründe für die notwendige Behandlung in seine Einschätzung mit einfließen lassen. Damit ist grundsätzlich gemeint, ob höhere Ausfallzeiten oder eine vorzeitige Dienstfähigkeit vor Eintritt in den Ruhestand als wahrscheinlich angesehen werden können.

Meine Empfehlung ist, bei einer amtsärztlichen Untersuchung ehrlich auf die Fragen zu antworten und die Hintergründe zu der notwendigen Behandlung adäquat anzugeben. Der Amtsarzt wird dann selbst entscheiden, ob eine Lebzeitverbeamtung oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich ist oder nicht. Lügen oder Verschweigen wird dir früher oder später auf die Füße fallen.

Abgesehen davon ist es wirklich erstrebenswert, gesund durch das Leben zu gehen. Wenn du Hilfe brauchst, nimm diese in Anspruch.

Alles Gute.